Neue Quarantäneregeln in Vorbereitung

Bundestag und Bundesrat haben neue Regeln zur Quarantäne für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen beschlossen. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter wurde verkürzt und vereinfacht. Zum Freitesten aus der Kontaktpersonen-Quarantäne oder Infizierten-Isolation sollen zertifizierte Antigen-Schnelltests reichen.

Bund und Länder hatten sich am 7. Januar zum ersten Mal im Jahr 2022 zusammengeschaltet, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten. Am 24. Januar gab es ein weiteres Treffen, bei dem eine Beibehaltung der derzeitigen Corona-Maßnahmen beschlossen wurde.

Neue Entscheidungen wegen PCR-Test-Knappheit am 24. Januar

Wegen Engpässen bei den zuverlässigeren PCR-Tests soll es Priorisierungen geben. Bund und Länder verweisen auf einen Beschluss der Gesundheitsminister, wonach besonders gefährdete Menschen und deren Betreuer und Behandler Vorrang haben sollen, also etwa Bewohner und Personal von Pflegeheimen. Die bestehenden Regeln sollen entsprechend angepasst werden, zudem will man sich um mehr Kapazitäten für PCR-Tests bemühen.

Zum Freitesten aus der Kontaktpersonen-Quarantäne oder Infizierten-Isolation sollen zertifizierte Antigen-Schnelltests reichen, die jedoch als weniger zuverlässig gelten.

Das Bundesgesundheitsministerium rechtfertigte Pläne, den Einsatz von PCR-Tests zu konzentrieren. Künftig sollen sie vorrangig bei Menschen aus Corona-Risikogruppen und Beschäftigten eingesetzt werden, die sie betreuen und behandeln - in Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Details sollten «zeitnah» in einer Verordnung festgelegt werden, sagte ein Ministeriumssprecher. Nach aktuell geltender Testverordnung hat beispielsweise noch jeder mit einem positiven Schnelltest Anspruch auf eine PCR-Nachtestung.

Der Deutsche Städtetag hat sich für eine Anpassung der Teststrategie in der Corona-Pandemie ausgesprochen. Städtetagspräsident Markus Lewe sagte, es sei richtig, dass Bund und Länder die PCR-Tests priorisieren wollen. «Das hilft, damit die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie die vulnerablen Gruppen besonders geschützt werden.»

Verkürzung der Quarantäne

Entschieden wurde bereits am 7. Januar, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen.

Symptomfreie Kontaktpersonen werden danach von der Quarantäne ausgenommen,

  • wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben (Booster-Impfung),
  • frisch doppelt geimpft sind,
  • geimpft und genesen oder frisch genesen sind.

Als «frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher «freitesten» lassen. Das geht nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis).

Die Regelungen sollen unabhängig von der Virusform gelten. Bisher können Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus für bis zu 14 Tage gelten.

Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung für Infizierte werden verkürzt, damit wichtige Infrastrukturen bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante nicht zusammenbrechen.

Sonderregelungen für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen fallen

Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen Test mit negativem Ergebnis beendet werden. Zunächst galt die Regelung, dass die Isolation nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wieder aufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Waren die Betroffenen nur als Kontaktperson in Quarantäne, konnten sie sich nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest freitesten.

Neu ist auf der Grundlage des Bund-Länder-Treffens vom 24. Januar: Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen, die an Covid-19 erkranken, sollen ihre Isolation künftig sieben Tage nach Nachweis der Infektion mit einem zertifizierten negativen Schnelltest beenden können - vorausgesetzt, sie hatten seit 48 Stunden keine Symptome mehr.

Ohne Test endet die Isolation nach zehn Tagen. Bisher war dafür ein PCR-Test erforderlich - doch die sind nun knapp. Damit gelten die gleichen Regeln wie für die allgemeine Bevölkerung.

Abfederung von Personalausfall in kritischer Infrastruktur

Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Waren die Kinder und Jugendlichen infiziert, können sie sich nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest freitesten.

Kommunen begrüßen Verkürzung der Quarantänezeiten

Die Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten sei sinnvoll, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager nach dem Bund-Länder-Treffen am 7. Januar. Damit werde ein guter Ausgleich zwischen der Eindämmung des Virus und der Sicherung wichtiger Infrastrurkturbereiche geschaffen.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewertete die Beschlüsse grundsätzlich positiv, vermisste jedoch Perspektiven. «Leider haben Bund und Länder die Chance nicht genutzt, den Menschen - wenn auch unter Vorbehalt - klare Zukunftsperspektiven aufzuzeigen», sagte der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Kritische Stimmen zu Quarantäneregelungen

Der Verzicht auf eine Quarantäne für Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung ist nicht unumstritten. Epidemiologe Hajo Zeeb hatte im Vorfeld der Bund-Länder-Beschlüsse gesagt, frisch geboosterte Menschen hätten zwar einen gewissen Schutz vor der Omikron-Infektion, der in jedem Fall besser sei als bei zweifach Geimpften. Der Experte vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen gab aber zu bedenken: «Gänzlich auf Quarantäne bei engen Kontakten, die schon geboostert sind, zu verzichten, birgt sicherlich ein gewisses Risiko einer Aufrechterhaltung von Übertragungsketten.» Zwar sei die Gefahr schwerer Verläufe bei Geboosterten und auch doppelt Geimpften bekanntlich gering. Dennoch seien aus seiner Sicht fünf Tage Mindestquarantäne auch für Geboosterte sicherer.

Der Patientenschützer Eugen Brysch sieht bei den Beschlüssen zur Quarantäne eine riskante Regelungslücke. Es sei richtig, dass infizierte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nur mit negativem PCR-Test vorzeitig aus der Isolation entlassen werden dürften. «Jedoch ist unverantwortlich, dass die 360.000 Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste bei dieser Regelung außen vor gelassen wurden», sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. «Damit sind eine Million Pflegebedürftige daheim einer großen Gefahr ausgesetzt.»

Zeitplan für das Inkrafttreten

Der Bundestag hat den neuen Corona-Quarantäneregeln am 13. Januar und der Bundesrat am 14. Januar zugestimmt. Die neuen Regeln sind am 15. Januar in Kraft getreten. Letztlich umgesetzt werden müssen die Quarantäneregeln von den Bundesländern.

Die Details zum Einsatz der begrenzten PCR-Kapazitäten sollen laut Bundesgesundheitsministerium «zeitnah» in einer Verordnung festgelegt werden.

Spätestens am 16. Februar will die Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten.

  

dpa
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