Leitsatz

Bewirtungskosten können auch bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig sein, wenn der Steuerpflichtige variable Bezüge erhält.

 

Sachverhalt

Ein Chemiker erzielte als Forschungsleiter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seine Vergütung bestand zu einem nicht unerheblichen Anteil aus variablen Bezügen, die einerseits an das Erreichen persönlicher Ziele, andererseits an den Unternehmenserfolg geknüpft waren. Im Urteilsfall beliefen sich die Bonuszahlungen auf 10–20 % der Gesamtvergütung und waren ca. zu 50 % vom Erreichen persönlicher Ziele abhängig.

Erhält ein Arbeitnehmer ausschließlich feste Bezüge, unterliegt die Bewirtung ihm unterstellter Mitarbeiter als Lebensführungskosten dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG. Arbeitnehmer mit variablen Bezügen hängen vom Erfolg ihrer Mitarbeiter und ihrer Abteilung ab. Die Bewirtung dieser Personen trägt zur Motivation und Leistungssteigerung bei. Die Bewirtungskosten sind nach Auffassung des FG beruflich veranlasst.

 

Link zur Entscheidung

FG Köln, Urteil v. 18.10.2006, Az. 10 K 5681/03.

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