Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetzes 1986, des Wegfalls des WGG und der damit verbundenen Steuerpflicht der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zum 01.01.1990 und des deutschen Einigungsprozesses der Anpassung. Grundlage für die 1. Überarbeitung des Kommentars durch den Ausschuss für das Prüfungswesen des GdW im Jahr 1994 war der Kommentar "Sarkowski/Zwanck" zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft. Beiden Verfassern gilt nach wie vor unsere besondere Anerkennung und unser Dank. Sie haben das wohnungswirtschaftliche Rechnungswesen und die wohnungswirtschaftliche Bilanzierung entscheidend geprägt. Das von ihnen geschaffene Werk wirkt noch heute nach.

Durch das im Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde eine umfangreiche Überarbeitung des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft notwendig. In 2015 wurde das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Bilanzrichtlinie (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird eine weitere Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften verfolgt, auch mit dem Ziel, die bürokratische Belastung kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verringern.

Wegen der Änderung der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung durch das BilRUG musste auch der Kontenrahmen überarbeitet werden. Dabei wurden auch Konten, die heute nicht mehr notwendig sind, gestrichen und andere neu aufgenommen. Entsprechend wurden die Kommentierungen angepasst.

Die Überarbeitung des Fachbuchs "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" wurde vom Arbeitskreis Bilanzierungsfragen der Konferenz der Prüfungsdirektoren übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Fachleute hinzugezogen. Unser besonderer Dank gilt:

RA WP/StB Prof. Dr. Klaus-Peter Hillebrand

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., Berlin und Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V., Dresden

WP/StB Eva-Maria Wiedemann

BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V., Berlin

WP/StB Hans Maier VdW Bayern

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V.,München, undvbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart

WP/StB Dieter Crummenerl

VdW Rheinland WestfalenVerband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf

WP Dr. Daniel Ranker

VdW Rheinland WestfalenVerband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V., Düsseldorf

WP/StB Gerhard Viemann

vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V., Hannover und VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V., Hamburg

WP/StB Heiko Günther

vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V., Hannover

WP/StB Ingeborg Esser und WP Christian Gebhardt

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Berlin

Mit der überarbeiteten Kommentierung wollen wir den im Rechnungswesen sowie der Buchführung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohnungsunternehmen eine Hilfe für ihre tägliche Arbeit an die Hand geben. Darüber hinaus soll der Kommentar aber auch weiterhin als Nachschlagewerk für jeden an der Wohnungswirtschaft Interessierten dienen.

Berlin, im November 2016

Axel Gedaschko

Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Berlin

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