Das Bundeskabinett hat ein schärferes Geldwäsche-Gesetz beschlossen, das insbesondere auf Immobilien abzielt. Verdachtsfälle müssen früher gemeldet werden. Makler müssen künftig die Anti-Geldwäsche-Stelle des Bundes kontaktieren, wenn ein Mietvertrag mehr als 10.000 EUR Miete ausweist.

Immobilienmakler sind schon seit vielen Jahren sogenannte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), das vom Bundesfinanzministerium im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie angepasst und am 31.7.2019 vom Bundeskabinett beschlossenen wurde.

Neu ist, dass Immobilienmakler nun nicht nur bei der Vermittlung von Kaufverträgen, sondern auch "bei der Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen bei Transaktionen mit einer monatlichen Miete oder Pacht in Höhe von mindestens 10.000 EUR" verpflichtet sind, dies an die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes, die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden. Neu ist auch, dass zum Beispiel Notare bei bestimmten Fallkonstellationen bei Immobilientransaktionen künftig eine Verdachtsmeldung an die FIU abgeben müssen.

FIU: Extreme Anfälligkeit des Immobilienmarktes

Die FIU mit Sitz in Bonn hatte in ihrem Jahresbericht 2018 eine "extreme Anfälligkeit" des Immobilienmarktes für dubiose Geschäfte beklagt, denn nur wenige Fälle werden aus dieser Branche überhaupt gemeldet. Laut FIU kamen von 77.252 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im vergangenen Jahr 76.137 aus dem Finanzsektor und lediglich 597 aus dem Nicht-Finanzsektor, davon gerade einmal 31 von Immobilienmaklern. Die meldestärkste Gruppe mit 84 Prozent aller Meldungen sind laut FIU-Bericht bislang die Kreditinstitute.

Die Zahl der aktiven Verpflichteten des Finanz- und des Nicht-Finanzsektors ist von 1.220 im Jahr 2017 auf 1.591 im Jahr 2018 gestiegen. Berufsgruppen, die bereits dazu verpflichtet sind, einen Verdacht auf Geldwäsche zu melden, wollte Scholz deshalb stärker einbinden bei der Vorsorge gegen Geldwäsche.

Mit einem Bruttoanlagevermögen von zirka 13,9 Billionen EUR (80,3 % des gesamten Anlagevermögens) im Jahr 2016 sind Immobilien laut einem Gutachten des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung die bedeutendste Anlageklasse in Deutschland und damit besonders anfällig für kriminelle Geschäfte. Die Immobilienbranche ist aber bereits selbst tätig geworden. So hat der Berufsverband RICS gemeinsam mit Branchenakteuren weltweit gültige Anti-Korruptionsrichtlinien erarbeitet. Sie treten zum 1.9.2019 in Kraft.

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