Überblick

Mit Organisationsverlust vom 8.12.2021 hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein neues Bundesministerium geschaffen, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

1998 war das damalige Bauministerium von der Rot-Grünen-Koalition des Bundeskanzlers Schroeder zerschlagen worden. Seitdem wanderte die Zuständigkeit für das Bauwesen von einem Haus zum anderen, vom Verkehrs- zum Umwelt- und schließlich zum Innenministerium. Zuletzt ressortierte das Bauwesen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Zuständigkeiten des Bauministeriums

Nach dem Organisationserlass vom 8.10.2021 wird das neue Ministerium folgende Zuständigkeiten haben.

  • Bauwesen und Baurecht,
  • Bauwirtschaft und Bundesbauten,
  • Stadtentwicklung und Stadtentwicklungsprogramme,
  • Wohnen, Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung.

Feinjustierung und Konfliktpotenzial

Die Zuständigkeiten sind Sache von Verhandlungen zwischen den beteiligten Bundesministerien. Dabei sind Konfliktzonen vorstellbar. Für das Klimaschutzministerium werden höhere Auflagen für den Gebäudebestand und den Neubau zur Einsparung von Emissionen verlangt werden, während das Bauministerium auch auf die Kostenseite des Bauens schauen muss, um keine ungewollte Bremswirkungen zu erzielen. Die ehrgeizigen Ziele des Bauministeriums im Bereich des Wohnungsbaus, 400.000 Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich gefördert, können nur erreicht werden, wenn das Finanzministerium zeitgerecht die nötigen Mittel bereitstellen kann. Der Mieterschutz ressortierte bisher im Justizministerium, sein Übergang zum Bauministerium wirft sicherlich schwierige Abgrenzungsfragen auf.

Bundesministerin

Neue Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist die SPD-Politikerin Klara Geywitz. Sie gilt als Vertraute von Bundeskanzler Scholz, mit dem sie sich 1998 gemeinsam um den Parteivorsitz der SPD beworben hatte. Ihr wird ein guter Draht zum neuen Bundeskanzler nachgesagt. Das könnte hilfreich sein, im Rahmen des Kabinetts die Interessen des Bauens zu vertreten.

Bund und Länder

Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Schöpfung eines neuen Bundesministeriums für das Bauen nichts an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern verändert. Die Sicherheitsaspekte des Bauens, die in den Bauordnungen der Länder geregelt sind, bleiben nach wie vor Sache der Landesgesetzgeber. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich auf das Bauplanungsrecht, das hauptsächlich im Baugesetzbuch geregelt ist. Ähnlich liegt die Aufgabenverteilung bei den Planungsgesetzen. Die großen Fragen der Raumordnung gehören zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes, während die eigentliche Landesplanung in den Landesplanungsgesetzen der Länder geregelt ist.

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