Das Bundeskabinett hat das Klimapaket der Koalition gebilligt. Für manche Vorgaben müssen Gesetze geändert werden. Sollte der Bundesrat keine Einwände haben, werden Ölheizungen ab 2026 verboten, 2021 kommt ein CO2-Preis für das Heizen und es gibt Steuervorteile für energetische Sanierungen.

Noch ein langer Weg

54 Milliarden EUR will der Bund für die Klimamaßnahmen aus dem von der Bundesregierung am 20. September verabschiedeten Beschluss über die "Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030" bis 2023 bereitstellen.

Doch bis zum endgültigen Inkrafttreten des Klimapakets, wie es am 25. September nun auch das Bundeskabinett passiert hat, ist es noch ein langer Weg. Viele Details, etwa zum CO2-Preis, sind noch nicht abschließend geklärt. Normen, Verordnungen und Gesetze müssen geändert werden, um manche der 66 Vorgaben umzusetzen. Dafür wäre laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) in 25 % der Fälle die Zustimmung des Bundesrates nötig.

Verhandlungsmarathon und Eckpunkte

18 Stunden hatten die Koalitionsspitzen am 20. September im Kanzleramt über das Klimapaket verhandelt und waren sich einig: Insbesondere Benzin und Diesel, Heizöl und Erdgas müssen teurer werden, will man den Klimaschutz voranbringen. Geplant ist dafür ein sogenannter "CO2-Preis" auf den Ausstoß von Treibhausgasen – bezahlt werden soll der über den Handel mit Zertifikaten.

Die Kohlendioxid (CO2)-Bepreisung soll dann ab 2021 mit einem Festpreis für Verschmutzungsrechte von 10 EUR pro Tonne CO2 starten und bis 2025 schrittweise auf 35 EUR steigen, heißt es in dem Beschluss des Klimakabinetts. Der Zertifikatehandel für Emissionen soll nicht den Endverbraucher direkt, sondern Unternehmen betreffen, die etwa fossile Heizstoffe in Verkehr bringen oder liefern.

Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Gebäudebestand als Klimakiller

Wohngebäude haben einen hohen Anteil am CO2-Ausstoß. Bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 % gegenüber 2008 verringert werden. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in Wohnhäusern um 40 % gegenüber 2014 sinken und bis 2050 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.

Wohngebäude waren in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes in 2018 für 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwortlich, bei 866 Millionen Tonnen Treibhausgas-Ausstoß insgesamt. Gründe seien vor allem ineffiziente Heizungen, alte Fenster und eine unzureichende Dämmung. Klappt es mit dem Klimaziel bis 2030, würde sich das Treibhausgas aus Wohngebäuden auf 72 Millionen Tonnen pro Jahr reduzieren.

Die Bundesregierung geht im Eckpunktepapier davon aus, dass nach neuester Bewertung von einer Emissionsminderung auf rund 90 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu rechnen ist. Die Ziellücke von 18 bis 20 Millionen Tonnen soll durch "einen Mix" von CO2-Preis und verstärkter Förderung, Information und Beratung sowie durch Ordnungsrecht geschlossen werden. Für die Wohnungswirtschaft sind die angekündigten Fördermittel und Investitionszuschüsse das Top-Thema bei der Umsetzung der Klimaziele.

Wohnungswirtschaft: Gebäudeklima ohne Investitionszuschüsse nicht zu stemmen

Für Wohngebäude insgesamt würden pro Jahr mindestens 14 Milliarden EUR benötigt, um die Klimaziele zu erreichen, mahnte im Vorfeld der Sitzung ein Verbändebündnis um den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW: Ohne Zuschüsse oder Steuererleichterungen sei das nicht zu schaffen. Alleine 6 Milliarden EUR an Fördermitteln jährlich seien notwendig, um nur die Mietwohnungen so zu modernisieren, dass es sich für die Eigentümer rechnet, teilten die Verbände mit.

Festgelegt im Eckpunktepapier wurde unter anderem die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, wie im Klima-Konzept der CDU beschlossen. Auch die serielle Sanierung will die Bundesregierung bezuschussen. Die Förderung der KfW-Effizienzhäuser soll um 10 Prozentpunkte angehoben und für Wohnungsunternehmen teilweise direkte Zuschüsse gewährt werden. Die geltenden energetischen Standards für Neubau und Modernisierung sollen 2023 überprüft werden. Des Weiteren soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom geprüft und die KWK-Förderung bis 2030 verlängert werden.

ZIA-Gutachten: Wie wirkt sich der CO2-Preis auf Mieter aus?

Ein vom ZIA in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der CO2-Preis für den Endverbraucher, in diesem Fall für den Mieter, sichtbar sein muss.

Ein planbarer und glaubwürdiger Preispfad schaffe Anreize und Akzeptanz für Investitionen in klimafreundlichere Technologien. Zentraler Bestandteil des Gutachtens ist die Frage, wie sich eine CO2-Bepreisung auf Verbraucher in den jeweiligen Wohnsituationen auswirken würde. Darauf aufbauend soll analysiert werden, ob sich eine energetische Sanierung des Gebäudes lohnt.

 
Praxis-Beispiel

Mehrkosten

Legt man einen CO2-Preis von 145 EUR pro Tonne CO2 sowie eine Senkung der Stromsteuer zugrunde, ergeben sich für eine 3-köpfige Familie in einem alten Einfamilienhaus mit alter Ölheizung Mehrkosten von ca. 500 EUR pro Jahr. Das wäre ...

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