Im Folgenden werden Regeln für die Handhabung der einzubeziehenden Bestände, für Leerstand, die Bezugsgröße und die Temperaturbereinigung (synonym: Witterungsbereinigung oder Klimabereinigung) gegeben.

Zu betrachtende Bestände:

  • Eigene vermietete Wohnungen.
  • Ohne fremdverwaltete Wohnungen (z. B. nach WEG), weil hier keine Investitionen durch das WU getätigt werden.
  • Behandlung von Gewerbeflächen: große Objekte einzeln berichten, kleinteiliges Gewerbe inklusive.[1]
  • Neubau kann ab Vermietungsbeginn berücksichtigt werden, spätestens wenn die ersten Jahres-Verbrauchswerte vorliegen. Bis Verbrauchswerte vorliegen kann geschätzt werden.
  • Abriss und Rückbau: Gebäude werden bis zum Ende der Bewirtschaftung berücksichtigt.

Leerstand:

Leerstand beeinflusst den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen. Leerstand verzerrt insbesondere flächenbezogene Werte. Ein Beispiel: 20 % Leerstand ergeben deutlich zu hohe spezifische Verbräuche, wenn man die Flächen der leeren Wohnungen vollständig rausrechnet und deutlich zu niedrige, wenn man die Gesamtfläche aller WE heranzieht.

Allerdings besteht kein praktikables Verfahren für eine jährliche Leerstandsbereinigung.[2] Deshalb findet im Rahmen des CO2-Monitorings keine Leerstandsbereinigung statt. Die Verbrauchswerte und Emissionen werden auf die Gesamtfläche aller WE bezogen.

Die Höhe des unternehmensweiten Leerstandes sollte aber jährlich ausgewiesen werden.

Bezugsfläche:

Vorrangig sollten spezifische Werte/Intensitätskennzahlen berichtet werden. Absolute Emissionen können sich durch Abriss oder Zubau sowie Zu- oder Abverkäufe vergleichsweise stark verändern. Gleichwohl wird durch die Politik oft die Ausweisung absoluter Emissionen verlangt, sodass beides anzugeben ist.

Bezugsgrößen für Intensitätskennzahlen sind

  • die Wohnfläche (kWh/m2a, kg/m2a) und
  • die Wohnung (kWh/WE·a, t/WE·a d. h. Jahr Tonnen CO2 oder Tonnen THG pro WE und Jahr).

Temperatur-/Witterungs-/Klimabereinigung (Synonyme)

  • mit Temperaturbereinigung – nur dies ermöglicht eine Darstellung der Fortschritte im Vergleich verschiedener Jahre, und
  • ohne Temperaturbereinigung – die tatsächlichen Emissionen sind politisch die entscheidenden.

Kennwerte aus Energieausweisen sind bereits temperaturbereinigt.

Für noch nicht temperaturbereinigte Messwerte wird wie folgt vorgegangen:

Zunächst ist für die Temperaturbereinigung die Unterscheidung zwischen Heizung und Trinkwarmwasser (TWW) wichtig: eine Temperaturbereinigung erfolgt nur für den Energieverbrauch für Beheizung. Bei verbundenen Anlagen muss deshalb – wenn die Werte nicht getrennt vorliegen – der Anteil für die Warmwasserbereitung zuerst abgetrennt, dann die Heizungsenergie temperaturbereinigt werden, und zuletzt der Warmwasseranteil wieder hinzugerechnet werden.

  • Zunächst Ermittlung der absoluten Werte, nicht temperaturbereinigt.

    Beispiel: Heizung und Warmwasser 100 MWh im Jahr 2019, Standort PLZ 06502, Wohnfläche 1.000 m²

  • Bei verbundenen Anlagen: nur Wärmemenge für Heizung nehmen, ggf. Warmwasser (WW) pauschal subtrahieren.

    Beispiel: WW 30 MWh, Heizung: 70 MWh

  • Temperaturbereinigung[3] für Heizenergie durchführen z. B. mit PLZ-genauen Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes DWD. Diese Faktoren werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.[4] Die Klimafaktoren des DWD für die Temperaturbereinigung führen zu einer Korrektur der echten Abrechnungsperiode an einem konkreten Standort auf das Durchschnittsjahr in Potsdam.
  • Beispiel: Klimafaktor für die PLZ 06502 vom 1.1.2019 bis 31.12.2019 Klima = 1,10,

     
    korrigierter Heizenergieverbrauch: 77 MWh[5]
    korrigierter Gesamtenergieverbrauch: 107 MWh
    Bezug auf die Wohnfläche 1.000 m²: 107 kWh/m²a

Die üblichen Temperaturbereinigungen auf den Standort Potsdam dienen vor allem dem Vergleich. Sie können die lokalen Verhältnisse deutlich verfälschen, z. B. für Köln 2019 um ca. 25 %.

Prinzipiell kann eine Temperaturbereinigung auch für ein Standardjahr am konkreten Standort vorgenommen werden. Diese Faktoren werden vom DWD jedoch nicht veröffentlicht.

Um einen örtlichen Vergleich zu ermöglichen (lokale Emissionsfaktoren, lokales Klima) können beide Temperaturbereinigungen ausgewiesen werden. Wichtig ist die entsprechende Erläuterung.

[1] Als Richtschnur für kleinteiliges Gewerbe kann die Begründung zur EnEV 2007 dienen: Soweit die Nichtwohnnutzung sich nach der Art der Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung (z. B. Belüftung, Klimatisierung) nicht wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet, wird das Gebäude auch insoweit als Wohngebäude behandelt. Es soll damit eine gesonderte Behandlung kleinerer Flächen vermieden werden. Im Allgemeinen dürften Flächenanteile bis zu 10 % der Gebäudenutzfläche des Gebäudes noch als unerheblicher Flächenanteil anzusehen sein.
[2] In Energieausweisen erfolgt zwar eine Leerstandsbereinigung nach einer vorgegebenen Methodik. Diese ist jedoch nicht auf ein jährliches Monitoring übertragbar.
[3] Temperaturbereinigung, Gradtagsbereinigung und Klimabereinigung sind synonym. Die Faktoren beim DWD heißen Klimafaktoren, obwohl ...

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