Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Vorübergehende höherwertige... / 6.3 Neufassung des § 14 Abs. 3 TVöD ab dem 1.3.2018

Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des TVöD auf eine Neuregelung zur Zulage in § 14 Abs. 3 TVöD im Fall einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit sowohl im Bereich des Bundes als auch der VKA geeinigt. Diese Einigung wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017 zum TVöD umgesetzt und tritt...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6 Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Wie bereits oben ausgeführt, ist die Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzu...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.2 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD bei Beschäftigten, die zum 1.1.2017 in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA übergeleitet worden sind, § 29 ff. TVÜ-VKA

Die Höhe der persönlichen Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD ist nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzustellen.[1] Dami...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.2 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD

Nach der Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien zu § 18 TVÜ-VKA wird nochmals ausdrücklich klargestellt, dass die vertretungsweise Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ein Unterfall der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist. Handelt es sich um eine vertretungsweise Übertragung, die die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 nicht erfüllt, kann...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 3 § 14 TVöD

§ 14 TVöD regelt die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht. Außerdem kann nach § 14 Abs. 2 TVöD durch landesbezirklichen ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4 Vorübergehende Übertragung nach § 14 Abs. 1 TVöD

Wenn einem Beschäftigten vorübergehend eine Tätigkeit übertragen ist, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung (Entgeltgruppe) entspricht und er diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt hat, hat er Anspruch auf eine Zulage. Für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten sind die §§ 10 und 17 TVÜ-VKA (oder Bund) zu beachten. Allerdings ist § ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.1 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 2 TVöD

In § 14 Abs. 2 TVöD ist bestimmt, dass durch landesbezirklichen Tarifvertrag – für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene – im Rahmen eines Katalogs, der die hierfür infrage kommenden Tätigkeiten aufführt, festgelegt wird, dass die Voraussetzungen für eine Zahlung einer persönlichen Zulage bereits vorliegen, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit bereits 3 A...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5 Vertretungsweise Übertragung (§ 14 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 TVöD)

5.1 Vertretungsweise Übertragung nach § 14 Abs. 2 TVöD In § 14 Abs. 2 TVöD ist bestimmt, dass durch landesbezirklichen Tarifvertrag – für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene – im Rahmen eines Katalogs, der die hierfür infrage kommenden Tätigkeiten aufführt, festgelegt wird, dass die Voraussetzungen für eine Zahlung einer persönlichen Zulage bereits vorliegen, we...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.3 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD bei Beschäftigten, die zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet worden sind, § 24 ff. TVÜ-Bund

Für den Bereich des Bundes gelten die obigen Ausführungen unter 2.2 entsprechend. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Beschäftigten, denen vor dem 1.1.2014 eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und die am 1.1.2014 die höherwertige Tätigkeit weiterhin vorübergehend auszuüben haben. Außerdem sind weiter zu unterscheiden die Fälle, in denen die bisherige Grundeingruppier...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 1 Einleitung

Die neuen Eingruppierungsregelungen der §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sowie die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA sind durch die Änderungstarifverträge Nr. 11 zum TVöD und Nr. 10 zum TVÜ-VKA vom 29.4.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Bereich des Bundes sind die zentralen Eingruppierungsgrundsätze ebenfalls in den §§ 12 und 13 TVöD (Bund) geregelt un...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.1 Für Beschäftigte im Bereich der VKA bis zum 28.2.2017

Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, bis zum 28.2.2017 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TVöD) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigten nach § 17 Abs. 4 Sätze 1 u. 2 TVöD zustehen würde bei dau...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 7 Auswirkung auf andere Vorschriften

Durch die vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung bleibt die arbeitsvertraglich auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten unberührt. Dies bedeutet, dass die Gewährung der damit verbundenen Zulage Auswirkungen auf andere Vorschriften des TVöD haben kann, die im Hinblick auf bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auf die Eingruppierung abstellen oder unabhä...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.4 Anrechnung auf Strukturausgleich

Gleichzeitig haben die Tarifvertragsparteien im Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 7.2.2017 zum TVÜ-VKA und im Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 7.2.2017 zum TVÜ-Bund vereinbart, dass die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD n. F. bei Beschäftigten, die einen Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA oder § 12 TVÜ-Bund erhalten, für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertig...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 11 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.2 Beschäftigte in Entgeltgruppen 1 bis 8 bis zum 28.2.2018

Das Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung am 1.3.2017 im Bereich der VKA bzw. am 1.3.2014 im Bereich des Bundes hat bis zum 28.2.2018 keinen Einfluss auf die Zulagenberechnung bei Beschäftigten, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind. Auf die Überleitungstarifverträge wird hingewiesen (vgl. Stichwort Überleitung). Für Beschäftigte der Entgeltgrupp...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.5 Überstunden, Zeitzuschläge

Werden im Zusammenhang mit der vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit Überstunden (vgl. Stichwort Überstunden) geleistet, so ist zu unterscheiden zwischen Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung – sofern kein Freizeitausgleich erfolgt – (Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD) und Zeitzuschlägen für geleistete Überstunden (vgl. § 8 Abs. 1 lit. a TVöD). Na...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.2 Für Beschäftigte im Bereich der VKA ab dem 1.3.2017

Die stufengleiche Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD n. F. kann ab dem 1.3.2017 durch den Verweis in § 14 Abs. 3 Satz 1 TVöD auf § 17 Abs. 4 TVöD n. F. Auswirkungen auf die Höhe der Zulage der in Entgeltgruppe 9a und höher eingruppierten Beschäftigten haben. Die Höhe der Zulage bemisst sich ab dem 1.3.2017 nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.1 Überleitungsregelungen zur Fortführung und Übertragung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeiten

In der Übergangsphase auf die Regelungen des TVöD sind die Überleitungstarifverträge zu beachten. Hierbei sind verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden: § 10 TVÜ-VKA und § 10 TVÜ-Bund enthalten spezielle Regelungen für Beschäftigte, denen am 30.5.2005 eine Zulage nach § 24 BAT zustand oder wegen der zeitlichen Voraussetzungen des § 24 BAT noch nicht zustand, für die Fortführ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.6 Überleitung

Für die in die Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) übergeleiteten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2016 eingruppiert waren, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit besitzstandsgesichert (§ 29a Abs. 1 TVÜ-VKA). Die besitzstandsgesicherte Entgeltgruppe ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt. Eine nur vorübergehend...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 10 Sonderregelungen

Sonderregelungen zu § 14 TVöD sind z. B. enthalten in § 45 Nr. 7 TVöD/BT-V für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind.mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1.3 Beschäftigte im Bereich des Bundes ab dem 1.3.2014

Die Höhe der Zulage bemisst sich für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9 bis 14 im Bereich des Bundes seit Einführung der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 5 TVöD zum 1.3.2014 nach dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung ergeben hätte, mithin ab diesem Zeitpunkt immer nach stufengleicher Zuordnung.mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.4 Ständige Vertretung

Nicht erfasst werden die Fälle der ständigen Vertretung. Dies ist bei der Eingruppierung des ständigen Vertreters schon bei den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen berücksichtigt oder ggf. zu berücksichtigen.[1] Vergleiche hierzu schon z. B. § 51 Abs. 2 TVöD – BT – Krankenhäuser, der eine Funktionszulage zuspricht. Dem BAG nach liegt im Fall der Vertretung grundsätzlich keine ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.3 Einmonatige Ausübung der höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur, wenn der Beschäftigte die Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hat. Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beginnt und endet jeweils an einem Arbeitstag. Vor Beginn und nach Ende der vorübergehenden Übertragung liegende arbeitsfreie Tage werden nicht angerechnet, soweit z. B. betriebsüblich oder dienstplan...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.3 Voraussetzungen

Vertretungsweise muss die Tätigkeit übertragen worden sein. Dies bedeutet, dass ein zu Vertretender vorhanden sein muss, der aus irgendwelchen Gründen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Es muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretene...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 9 Beteiligung der Personalvertretung

Nach dem Beschluss des BAG vom 28.1.1992[1] hat der Personalrat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch in den Fällen des § 24 BAT/§ 14 TVöD ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings wird klargestellt, dass das Mitbestimmungsrecht nach dem BPersVG bei Vertretungsregelungen nur dann besteht, wenn die Übertragung nicht bereits durch den Geschäftsverteilungs- und/oder Vertretungsplan der...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 6.1 Beschäftigte in Entgeltgruppen 9(a) bis 14

6.1.1 Für Beschäftigte im Bereich der VKA bis zum 28.2.2017 Die persönliche Zulage bemisst sich nach § 14 Abs. 3 TVöD für Beschäftigte, die in den Entgeltgruppen 9a bis 14 eingruppiert sind, bis zum 28.2.2017 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe (Tabellenentgelt § 15 TVöD) und mindestens der Stufe 2 der Entgeltgruppe, die dem Beschäftigte...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2 Nur vorübergehende Übertragung

Ob eine Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird, richtet sich nach gefestigter Rechtsprechung nach dem bei Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers. Dieser kann sich aus den Umständen ergeben, soweit diese dem Beschäftigten erkennbar waren.[1] Eine Beurteilung der Umstände durch eine rückwirkende Betrachtung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig b...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.4 Ende der vorübergehenden Übertragung

Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit endet bei Wegfall des sachlichen Grundes (z. B. bei Urlaubs- oder Krankheitsende des Vertretenen). bei Ablauf der Frist, wenn das Fristende noch vor dem Wegfall des sachlichen Grundes liegt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Beschäftigten bei weiterem Vorliegen des sachlichen Grundes die höherwertige Tätigkei...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 8 Widerruf/Erlöschen der Übertragung

Die vorübergehende Übertragung muss nicht ausdrücklich widerrufen werden, wenn die Dauer bei der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wurde oder sich aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses ergibt. So endet in Vertretungsfällen die Übertragung mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Vertretenen oder aber mit dessen endgültigem Ausscheiden aus dem Arbeitsve...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.4 Einrichtungen mit einer arbeitsvertraglichen Teilverweisung auf den TVöD-VKA oder ohne Inbezugnahme eines Tarifvertrags

Für Arbeitgeber ohne normative oder umfassende vertragliche Tarifbindung scheidet die Anordnung von Kurzarbeit auf Basis des neuen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) von vornherein aus. Praxis-Beispiel Arbeitsvertragliche Verweisung nur auf das Entgelt TVöD-VKA Eine Einrichtung ist nicht Mitglied i...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.3.1 Betrieblicher Anwendungsbereich

Nach § 1 Abs. 1 TV COVID gilt der Tarifvertrag für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA ist, und von einem bei diesem geltenden Tarifvertrag erfasst sind. Der Tarifvertrag gilt zweifelsohne für durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) normativ tarifgebundene Arbei...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit verkürzt gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Beschäftigte Anspruch auf Ent...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.7.1 Tarifliche Aufstockung auf einen bestimmten Prozentsatz des Nettomonatsentgelts

Der Arbeitgeber ist bei Geltung des TV COVID tarifvertraglich nach § 5 Abs. 1 TV COVID verpflichtet, das von der Bundesagentur für Arbeit zu erwartende Kurzarbeitergeld aufzustocken und zwar für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 – 10 (Anlage A zum TVöD) auf 95 % für Beschäftigte der Entgeltgruppen 11 – 15 sowie 15Ü[1] (Anlage A zum TVöD) auf 90 % des Nettomonatsentgelts, das di...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.4 Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit

Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe ihrer Entgeltgruppe nach einer konkret im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 TVöD/TV-L angegebenen Dauer der Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit). Bestimmte Zeiten, z. B. Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, sind...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), so gilt: Kurzarbeit mit verkürzter Arbeitszeit Wird während der Kurzarbeit in Teilzeit gearbeitet, ist also keine Kurzarbeit "Null" eingeführt, hat der Be...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.3.1.3 Kurzarbeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsfrist

Entgeltfortzahlung wird nach § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD nur geleistet bis zur Dauer von sechs Wochen. Wichtig Zahlung von Krankengeld Ist der Beschäftigte während der Kurzarbeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm allerdings ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht mehr zu, weil der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum abgelauf...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses Nach § 1 Abs. 1 ist Voraussetzung für die Anwendung des TV COVID, dass der Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Das Erfordernis des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses ist kongruent mit den Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Nach § 98 SGB III sind die persönlichen Voraussetzu...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.1 Urlaubsentgelt

Der Beschäftigte ist berechtigt, während der Kurzarbeit Urlaub anzutreten (§ 9 Abs. 1 Satz 2 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs werden die Beschäftigten von der Kurzarbeit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). Nach § 5 Abs. 2 TV COVID wird das Urlaubsentgelt ungekürzt weitergezahlt. Fällt also in die Zeit der Kurzarbeit Urlaub, weil dieser beispielsweise bereits vor Beg...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 6 Situation beim Bund

Für den Bereich des Bundes besteht wohl kein Bedarf zur Einführung von Kurzarbeit, so dass ein ergänzender Tarifvertrag zum TVöD-Bund nicht zu erwarten ist.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.2 Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs für Zeiten der Kurzarbeit

Die Rechtslage nach den gesetzlichen Bestimmungen Nach der gesetzlichen Rechtslage (zum TV COVID siehe unten) hängt die Entscheidung, ob der Urlaubsanspruch des Beschäftigten für das Kalenderjahr, in welchem Kurzarbeit angeordnet ist, verringert wird, vom Umfang der Kurzarbeit ab. Erbringt der Beschäftigte Arbeitsleistung während der Kurzarbeit (damit nicht Kurzarbeit Null), ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.1 Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen (§ 23 Abs. 1 TVöD) werden ungekürzt weitergezahlt (§ 5 Abs. 2 TV COVID). Diese Zahlungen werden daher bei der Berechnung des Aufstockungsbetrages nicht berücksichtigt und stehen auch nicht in Abhängigkeit zur Kurzarbeit selbst. Die Zahlung erfolgt also unabhängig von der Kurzarbeit und dem Arbeitsumfang während der Kurzarbeit.mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.4.2 Einrichtungen mit Personalrat

Im Geltungsbereich der meisten Personalvertretungsgesetze scheidet eine Dienstvereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit regelmäßig aus. Ausgenommen sind Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze der Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Sachsen-Anhalt fallen. Zur Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zur Einfü...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.8 Auszahlungszeitpunkt, Gehaltsabrechnung

Das Kurzarbeitergeld und der Aufstockungsbetrag sind nach § 6 Abs. 1 TV COVID – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt der Bundesagentur für Arbeit – zum tariflich geregelten monatlichen Entgeltzahlungszeitpunkt zu zahlen. Zahltag ist nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD der letzte Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Sofern in der Einrichtung/dem Betrieb das Entgelt – entsprech...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.4.3 Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Nach § 9 Abs. 2 TV COVID werden Guthaben auf Arbeitszeitkonten vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut. Von der Verpflichtung zum Abbau ausgenommen sind die in § 96 Abs. 4 S. 3 und S. 4 SGB III genannten, besonders geschützten Guthaben sowie Guthaben, deren Abbau durch Regelung auf betrieblicher Ebene zwingend ausgeschlossen ist. Die Protokollerklärung zu § 9 TV COVID stellt klar...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.1 Tarifeinigungen über Kurzarbeit im kommunalen Bereich

Am 23.3.2020 hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag Kurzarbeit aufgenommen. Die Redaktionsverhandlungen über den "Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID)" vom 30.3.2020 konnten am 16.4.2020 abgeschlossen werden. Der Tarifvertrag ermöglicht die Einführung von...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2 Einrichtungen im Geltungsbereich TV COVID mit Personalrat

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Geltungsbereich des TVöD-VKA unterfallen den Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze. Für sie fordert der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der VKA (TV COVID) bei der Einführung der Kurzarbeit die Beteiligung des zuständigen Personalrats. Praxis-Beispiel Arbeitgeber mit Personalrat Arbeitgeber mit Personalrat sind...mehr