Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / II. Änderungen zur Entgeltordnung (Inkrafttreten 1.10.2019)

1. Wissenschaftliche Hochschulbildung/Hochschulbildung Die Definitionen zur Wissenschaftlichen Hochschulbildung bzw. zur Hochschulbildung sind für die Tarifbereiche des Bundes und der VKA vereinheitlicht und an die aktuelle Entwicklung der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen auf europäischer Ebene angepasst worden. Es wird nunmehr stärker nach Art und Qualität des Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 1. Wissenschaftliche Hochschulbildung/Hochschulbildung

Die Definitionen zur Wissenschaftlichen Hochschulbildung bzw. zur Hochschulbildung sind für die Tarifbereiche des Bundes und der VKA vereinheitlicht und an die aktuelle Entwicklung der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen auf europäischer Ebene angepasst worden. Es wird nunmehr stärker nach Art und Qualität des Abschlusses und nicht mehr nach dem Typus der Hochschule dif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Allgemeines / 5.3 Besondere Erscheinungsformen

Ein Anschluss – oder Paralleltarifvertrag liegt vor, wenn ein anderer Tarifvertrag als eigener übernommen wird, den zumindest eine andere Tarifvertragspartei abgeschlossen hat. Teilweise wird er auch als Anerkennungstarifvertrag bezeichnet. Von einem mehrgliedrigen Tarifvertrag spricht man, wenn auf mindestens einer Seite mehrere Tarifvertragsparteien stehen. Mehrgliedriger T...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 5.1 Unterscheidung nach dem Gegenstand

Tarifverträge werden vielfach nach ihrem Gegenstand unterschieden. Haupterscheinungsformen sind Mantel- bzw. Rahmen-, Lohnrahmen-, Lohn- bzw. Entgelt- und Tarifverträge über einzelne Leistungsarten (Sonderzuwendungen, Urlaub, Arbeitszeit). Tarifsozialpläne Unter Mantel – bzw. Rahmentarifverträgen versteht man die Vereinbarung einer Vielzahl von Arbeitsbedingungen in einem Tarifver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / aa) Auswirkungen bei dem Haushaltsführungsanspruch

Rz. 140 Wie schon in dem Kapitel "Haushaltsführungsschaden" gesagt, stellt die Führung des Haushaltes eine der Erwerbstätigkeit gleich gestellte Unterhaltsleistung dar. Rz. 141 Daher richten sich die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen bei unfallbedingtem Wegfall der Hausfrau (Hausmann) ebenso nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 StVG und das zuvor Gesagte findet grunds...mehr

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zfs 01/2020, Beweiserhebung... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 OWiG)." Die Rechtsbeschwerde ist zur Untermauerung und Festigung der bestehenden Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26.4.2017 – 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588, 590, sog. Lauterbach-Entscheidung) zur ge...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / (2) Wertberechnung bei fiktiver Berechnung

Rz. 158 Zunächst ist auch hier (wie beim Haushaltsführungsschaden) der Zeitbedarf zu errechnen. In Ermangelung eines gesonderten diesbezüglichen Tabellenwerkes (wie z.B. die Tabelle Schulz-Borck/Hofmann für den Haushaltsführungsschaden) muss der diesbezügliche Aufwand individuell ermittelt bzw. nach § 287 ZPO geschätzt werden. Dabei kann aber durchaus die Tabelle "Schulz-Borc...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / Literaturtipps

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Laufende prozessuale Fristen

Rz. 232 So muss der Rechtsanwalt seinen früheren Auftraggeber u.U. weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann. Der Rechtsanwalt muss den früheren Auftraggeber dann aufklären, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und welche Umstände zu beachten sind. Der Rechtsanwalt kann auch zu einer Belehrung verpfli...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XI. Anmeldung des Personenschadens

Rz. 84 Muster 1.10: Anmeldung des Personenschadens Muster 1.10: Anmeldung des Personenschadens _________________________ Versicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in der vorgenannten Angelegenheit danke ich Ihnen für die Übersendung des ärztlichen...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD

Der TVöD enthält im Allgemeinen Teil keine § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT entsprechende ausdrückliche Regelung, nach der im Falle von Überstunden Freizeitausgleich einer Abgeltung durch Zahlung der Überstundenvergütung vorgehen soll. Bei Mehrarbeitsstunden wird in § 8 Abs. 2 TVöD davon ausgegangen, dass diese innerhalb des Ausgleichszeitraums gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD ("bis zu ein...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 7.2 Sonderregelung des § 43 TVöD BT-V

Nach § 43 TVöD BT-V geht Freizeitausgleich entsprechend der früheren Regelung in § 17 Abs. 5 Satz 1 BAT grundsätzlich einer Abgeltung durch Zahlung der Überstundenvergütung vor. Die Arbeitsbefreiung als Überstundenausgleich soll möglichst bis zum Ende des nächsten Kalendermonats, spätestens aber bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ableistung der Überstunden erfolgen...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 8.1 Voraussetzungen für die Umwandlung

Die Umwandlung setzt zwingend ein Arbeitszeitkonto gemäß § 10 TVöD voraus. Ein Arbeitszeitkonto, das der Arbeitgeber, die beiden Parteien des Arbeitsvertrags oder die Betriebsparteien nicht auf der Grundlage des § 10 TVöD, sondern nach anderen Regeln aufgestellt haben, genügt nicht als Voraussetzung für eine Umwandlung von Überstunden und Überstundenzuschlägen in Zeit. Ein A...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 9.1 Urteil des BAG vom 25.4.2013 zur "2. Alternative"

Mit Urteil vom 25.4.2013 hat das BAG[1] hierzu entschieden, dass bei Stunden, die im Schichtplan festgelegt sind ("2. Fallkonstellation"), Überstunden nur dann entstehen können, wenn mehr Stunden vorgesehen sind, als ein Vollbeschäftigter nach § 6 Abs. 1 TVöD erbringen müsste. Ob tatsächlich Überstunden geleistet worden sind, ergibt sich in diesem Fall erst aus dem am Ende e...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 9 Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Für Wechselschicht- und Schichtarbeit besteht eine besondere Überstundenregelung. Nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD sind abweichend von § 7 Abs. 7 TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 3 Begriff der Mehrarbeit

Als Mehrarbeit werden im TVöD diejenigen Arbeitsstunden bezeichnet, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD) leisten, § 7 Abs. 6 TVöD. Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Dort wo Überstunden und Me...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.3 Bezahlung des Überstundenzuschlags

Als Ausgleich regelt § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a TVöD Zeitzuschläge je Stunde für eine Überstunde des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe (Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts vgl. Stichwort Zuschläge, Son...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.2 Bezahlung eines Zuschlags bei Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden erkennbar nicht synonym verwendet. Mit diesen unterschiedlichen Definitionen haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass bei Teilzeitbeschäftigten eine zuschlagspflichtige Überstunde erst entstehen kann, wenn die Arbeitszeit für einen Vollbeschäftigten überschritten wird. Diese Differenzierung war bereits in der Vorgä...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 2 Begriff der Überstunde

Der Begriff der Überstunde ist in § 7 Abs. 7 TVöD geregelt und wird unter dem Stichwort "Arbeitszeit" ausführlich erörtert. Kurz zusammengefasst kann eine Arbeitsstunde erst dann eine zuschlagspflichtige Überstunde sein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Arbeitsstunde geht über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woch...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.1 Bezahlung der geleisteten Arbeitsstunde

Bei Überstunden wird die geleistete Arbeitsstunde mit dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4 bezahlt. Dies folgt aus der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Zahlung eines Überstundenzuschlags (siehe Ziffer 6.3). Der Anspruch...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 6.4 Fälligkeit der Bezahlung von Überstunden/Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen

Die Fälligkeit der Bezahlung von Überstunden/Mehrarbeit und Überstundenzuschlägen ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Hiernach sind Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig. Zahltag ist der letzte Tag des Monats, für den das Entgelt zusteht (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD). De...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 1 Einleitung

Die Voraussetzungen für die Annahme einer zuschlagspflichtigen Überstunde auf der Grundlage des Grundbegriffs der Überstunde, flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit u. a.) sowie die besonderen Arbeitszeitmodelle der täglichen Rahmenzeit und des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors sind unter dem Stichwort "Arbeitszeit" (2.3 Überstundenbegriff, 2.4 Arbeitszeitmodelle des TVöD u...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 9.2 Urteil des BAG vom 23.3.2017 zur "1. Alternative"

In der Entscheidung vom 23.3.2017[1] hat das BAG zu der o. g. nicht geklärten Frage zur "1. Fallkonstellation" Stellung genommen und entschieden, dass Überstunden für Teilzeitbeschäftigte bei Wechselschicht- und Schichtarbeit dann entstehen, wenn die im Dienstplan ausgewiesene tägliche Arbeitszeit aufgrund der Anordnung weiterer Stunden durch "ungeplante" Stunden überschritt...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 8.2 Wirtschaftliche Folgen der Umwandlung von Geld in Zeit

Bei der Umwandlung von Entgelt in Zeit werden 60 Minuten mit 100 % gleichgesetzt, sodass die Höhe des jeweiligen Zeitzuschlags – bei Überstunden also je nach Entgeltgruppe 15 % und 30 % – Zeitguthaben von (0,6 × 15 bzw. 0,6 × 30, also von) 9 und von 18 Minuten ergeben. Bei einer Umwandlung von Zeitzuschlägen (also von Entgelt) in Zeit sind in wirtschaftlicher Hinsicht die fol...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 11 Besondere Gruppen von Arbeitnehmern

Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern können Überstunden aufgrund besonderer Schutzvorschriften nicht oder nur sehr eingeschränkt angeordnet werden: § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen. Nur dann, wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf ...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 8 Umwandlung und Ausgleich in Zeit

Sowohl das Entgelt für Überstundenzuschläge als auch das Entgelt für die Überstunde als solche kann in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden, § 8 Abs. 1 Sätze 4 und 5 TVöD. Die Umwandlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (hierzu Ziffer 8.1). Bei der Umwandlung sind die sich ergebenden Rechtsfolgen wirtschaftlich zu bewerten (hierzu Ziffer 8.2). 8.1 Voraussetzungen...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 4 Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit

Nach der allgemeinen für Sonderformen der Arbeit geltenden Regelung in § 6 Abs. 5 TVöD sind Beschäftigte im Rahmen "begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten" zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff stellt keine besonders hohen Anforderungen an die Zulässigkeit, Überstunden anzuordnen. Da nicht einmal "dringende" Gründe geford...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.5 Auflösungsverträge zur Verlängerung der Probezeit

Immer wieder wird der Arbeitgeber vor die Entscheidung gestellt, ob er einem Arbeitnehmer, der sich innerhalb der bis zu 6-monatigen Probezeit (§ 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD) nicht voll bewährt hat, kündigen soll oder ob es die rechtliche Möglichkeit gibt, diesem noch eine Chance einzuräumen, sich doch noch zu bewähren. Das Problem liegt auf der Hand: Greift der betriebliche Anwend...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.1 Einleitung

Weil das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist, bei dem die gegenseitigen Pflichten auf – u. U. begrenzte – Dauer bestehen, kann es mit einem – schriftlichen – Auflösungsvertrag (auch "Aufhebungsvertrag" genannt) bei Einverständnis beider Vertragsparteien sogar zu jeder Zeit beendet werden (§ 33 Abs. 1b TVöD). Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Auc...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.2.1 Arbeitsentgelt – "Scheinabfindung"

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrags wird typischerweise die Leistung von Arbeitsentgelt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses enden. Ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld tritt aber ein, wenn der Arbeitnehmer nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für den Zeitraum,...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.3.1.2 Maßgebliche Kündigungsfristen

Entlassungsentschädigungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen nur dann zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn die für den Arbeitgeber maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Form (Kündigung, Auflösungsvertrag, Prozessvergleich) die Vertragsbeziehung beendet worden und von wem die Initiative a...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / F. Erörterungsanspruch nach § 11 Abs. 2 TVöD/TV-L

Rz. 39 Soweit es nicht um eine Pflege oder Betreuung i.S.v. § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L geht (oder wenn dem geltend gemachten Teilzeitwunsch dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange entgegenstehen), haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes einen eigenständigen Erörterungsanspruch über die mögliche Verringerung ihrer Arbeitszeit, der sich aus § 11 Abs. 2 TVöD/TV-L ergibt...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / G. Rückkehrrecht nach § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L

Rz. 41 § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L gewährt dem Teilzeitbeschäftigten eine gewisse Vorzugsbehandlung bei der späteren Besetzung von Vollzeitstellen. Er hat damit ein ganz ähnliches Ziel wie § 9 TzBfG, dessen Wertungen deshalb ergänzend herangezogen werden können, von dem sich aber die Tarifnorm in Details unterscheidet. Rz. 42 § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L begünstigt nur solche Teilzeitbesc...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / B. Allgemeines

Rz. 5 Innerhalb des personalen Anwendungsbereiches des § 11 TVöD/TV-L sind dessen Normen aus Arbeitnehmersicht in vielerlei Hinsicht günstiger als die gesetzliche Regelung. Denn nach dem Tarifrecht kann der Anspruch auf Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden, während § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG bereits einfache betriebliche Gründe ausreichen lässt....mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / I. Beschäftigungsverhältnis

Rz. 9 Anders als noch die Vorgängerregelung in § 15b BAT eröffnet bereits der Wortlaut des § 11 TVöD/TV-L den Teilzeitanspruch allen Beschäftigten. § 15b BAT war auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt.[8] Rz. 10 Es genügt, dass überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis besteht.[9] Der Anspruch auf die Teilzeitarbeit kann also in den besonderen Fällen des § 11 TVöD/TV-L beispielswei...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 30 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, so dass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit ...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / A. Der Teilzeitanspruch im Öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Der frühere BAT ist mit dem 30.9.2005 im Anwendungsbereich des TVöD und mit dem 31.10.2006 für die dem Geltungsbereich des TV-L unterfallenden Ar...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / 2. Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 14 Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich zum Begriff des Angehörigen in der zweiten Fallvariante des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L, die ungeachtet des Lebensalters des Angehörigen greift. Eine einheitliche gesetzliche oder eine sonstige rechtliche Definition des Angehörigen existiert nicht. Vielmehr wird der Begriff in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen nach den jewei...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / III. Tatsächliche Betreuung oder Pflege

Rz. 17 Die von § 11 TVöD/TV-L privilegierte Betreuungs- bzw. Pflegesituation muss tatsächlich bestehen. Zumindest muss die konkrete Absicht bestehen, die Betreuung bzw. Pflege nach der Arbeitszeitreduzierung tatsächlich aufzunehmen. Dafür ist nicht zwingend erforderlich, dass der Angestellte mit der zu pflegenden Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Je weiter der Wohno...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / 1. Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren

Rz. 12 Der Anspruch wegen Betreuung eines Kindes besteht ausdrücklich nur dann, wenn das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Rz. 13 Dagegen enthält der Wortlaut des § 11 Abs. 1 lit. a TVöD keinen Hinweis darauf, dass es sich bei dem betreuten Kind notwendigerweise um ein eigenes leibliches Kind des Angestellten handeln muss. Ohnehin sind Adoptivkinder leiblichen...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 20 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 21 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[19] die dringenden Belange können nu...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / I. Reduzierung der Arbeitszeit

Rz. 26 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L erfüllt, so ist der Arbeitgeber an den Antrag gebunden. Ein Ermessensspielraum besteht insoweit nicht.[27] Rz. 27 Sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann der Angestellte ggfs. nach anderen Vorschriften Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit haben oder zumindest die Erörterung einer Teilzeittäti...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / B. Mehrarbeit/Überarbeit

Rz. 14 Ein Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich die Anordnung von Überstunden. Teilzeitkräfte sind indes ohne ausdrückliche vertragliche Regelung nicht verpflichtet, gegenüber der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Mehrarbeit zu leisten. Grund hierfür ist, dass die Teilzeitkraft durch den Vertragsschluss hinreichend zu verstehen gegeben hat, da...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / II. Kein Anspruch auf eine bestimmte Verteilung

Rz. 28 Anders als § 8 TzBfG gewährt § 11 TVöD/TV-L dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung seiner reduzierten Arbeitszeit; schon gar nicht enthält die Regelung eine mit dem Gesetz vergleichbare Zustimmungsfiktion. Damit verbleibt die Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich im vollen Direktionsrecht des Arbeitgebers; auch die Mitbestimmungsrechte nach ...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / V. Formalia

Rz. 25 Der Beschäftigte kann den Antrag nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L jederzeit und formlos stellen. Insbesondere ist auch keine Frist zu wahren. Auch die Antwort des Arbeitgebers und sogar die Vereinbarung über die Teilzeit sind formfrei möglich. Zu empfehlen ist aber selbstverständlich zumindest das textliche Festhalten der Vereinbarung.mehr