Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.3 Vermeidung der Gegenwertzahlung – Neubegründung eines Beteiligungsverhältnisses durch die ausgegründete Einheit

Unterstellt man die Wirksamkeit von § 23 Abs. 2 VBLS oder die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung und übersteigt die Anzahl der durch die Ausgründung/Privatisierung übertragenen Arbeitnehmer 10 % der Pflichtversicherten, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Gegenwertzahlung. Die Zahlung hoher Ausgleichsbeträge ("Gegenwerte") kann allerdings dadurch vermieden...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 1 Einführung

Nach der Neugestaltung durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L) – der Umgestaltung zu einem modernen Tarifvertragsrecht – wird für viele Einrichtungen der Anlass entfallen sein, Ausgliederungen vorzunehmen, um der Tarifbindung zu entgehen. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen, auch um zum Teil erhebliche Einflussnahme politischer Gremien einzuschränken, w...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.1 Die rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] ist zu unterscheiden in die unmittelbar aus dem Betriebsübergang sich ergebenden Rechtsfolgen sowie die mittelbaren Folgen. Unmittelbare Rechtsfolgen Das BAG fasst hierunter sämtliche in § 613 a Abs. 1 bis 4 BGB unmittelbar geregelten Folgen, auch abhebend auf die Begründung zum Gesetz. Die unmittelbaren rechtlichen Folgen betreffen[2] den Ein...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.1 Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Übersteigt die Anzahl der auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber übertragenen Arbeitnehmer 10 % der pflichtversicherten Arbeitnehmer des Beteiligten, so hat die VBL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS. Grundsätzlich ist in diesem Fall vom öffentlichen Arbeitgeber der "Gesamt-Gegenwert" gemäß § 23 Abs. 2 VBLS zu ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 5.6.1 Tarifgeltung bei normativer Tarifbindung des Erwerbers

Tarifgebundene Beschäftigte Ist der Betriebserwerber tarifgebunden, also Mitglied im Arbeitgeberverband, oder findet ein Haus- oder Firmentarifvertrag Anwendung, so gelten die Rechtsnormen seines Tarifvertrags nach einem Betriebsübergang auch für den erworbenen Betriebsteil und verdrängen von Anfang an die beim Veräußerer bestehenden tariflichen Regelungen.[98d] Dies setzt jed...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.1 Einführung

Anlässlich von Auslagerungen und Privatisierungen treten nicht nur Probleme im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung auf, häufig sind sie auch deren Hauptmotiv, zugleich aber auch deren Haupthindernis. Erst die aufgrund Outsourcing eintretende Loslösung von der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes eröffnet nämlich die Möglichkeit, das (Zusatz-)Versorgungssy...mehr

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Arbeitskleidung / 2 Tarifvertragliche Regelungen

§ 3.1 Abs. 3 Nr. 3 TVöD-E Anhang zu § 46 TVöD-Bund Nr. 3 – Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)§ 22 Abs. 4 TVÜ § 11 TVAöD – Besonderer Teil BBiG § 11 TVAöD – Besonderer Teil Pflege§ 5 Abs. 4 TVPöDAnlage 3 Nr. 4 zum ATVAnlage 3 Buchst. I zum ATV-K § 21 Abs. 1 TV Ang iöS/TV Ang-O iöS Daneben können auf bezirklicher Ebene tarifvertragliche Regelungen der einzelnen kommunalen Arbeitgebe...mehr

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Arbeitskleidung / 9.6 Sonderregelung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Für die Beschäftigten im bisherigen Geltungsbereich der SR 2 a (Angestellte in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen), SR 2 b (Anstalten und Heime, die nicht unter die SR 2 a fallen) und SR 2 c (Ärzte und Zahnärzte an den in den SR 2 a und SR 2 b genannten Ans...mehr

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Arbeitskleidung / 9 Umkleide-, Wasch- und Wegezeiten als Arbeitszeit

Umkleide-, Wasch- und Wegezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD, auch wenn das Umkleiden am Arbeitsplatz erfolgt. Wichtig Die Zeit für das An- und Ablegen von Schutzkleidung, die arbeitsschutzrechtlich geboten ist, gehört zur Arbeitszeit und ist zu vergüten. Dies gilt auch für die damit verbundene Wegezeit. Tarifvertragliche Regelungen, w...mehr

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Arbeitskleidung / 10.1 Haftung der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind verpflichtet, mit der vom Arbeitgeber bezahlten Kleidung pfleglich umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden. Kommt es aufgrund von Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zu Schäden, so sind die Beschäftigten dem Arbeitgeber unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. Auf § 3 Abs. 6 TVöD-V wird verwiesen. Die Beschäftigten haften aber nicht für die norma...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Bekleidungsarten

Die Arbeitskleidung im weitesten Sinne, die Beschäftigte aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen während der Arbeitszeit tragen, lässt sich wie folgt unterscheiden: Arbeitskleidung Arbeitskleidung im engeren Sinne sind Kleidungsstücke, die von Beschäftigten zur Schonung der eigenen Kleidung während der Arbeit getragen werden. Arbeitskleidung ist zum Beispiel der Arbeitskit...mehr

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Arbeitskleidung / 9.1 Umkleidezeiten

Die Zeit des Umkleidens gehört nicht zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden zugleich einem Bedürfnis des Beschäftigten dient. Dies ist anzunehmen, wenn die Kleidung zu Hause angelegt und – ohne, dass sie besonders auffällig ist – mit Zustimmung des Arbeitgebers auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden darf.[1] Der Weg zur Arbeitsstätte in Arbeitskleidung muss dem Beschäftigt...mehr

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Arbeitskleidung / 6 Kostentragung und Kostenbeteiligung

Die Kosten der Beschaffung der Arbeits- und Berufskleidung tragen grundsätzlich die Beschäftigten. Diese Kleidung ersetzt die sonst von den Beschäftigten während der Arbeitszeit zu tragende Bekleidung, sodass den Beschäftigten durch das Tragen der Arbeits- oder Berufskleidung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sie haben auch die Reinigungskosten zu tragen. Die Beschäftigte...mehr

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Vergünstigungen / 5 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei verbotswidriger Annahme einer Vergünstigung

Der Verbotszweck des § 3 Abs. 2 TVöD dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung[1] und rechtfertigt insofern ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber.[2] Dabei gilt es hauptsächlich auf den Verstoß des Beschäftigten in einer Weise zu reagieren, die zukünftigen Zuwiderhandlungen entgegenwirkt, um so den Eindruck zu verhindern, die Beschäftigten seien durch ...mehr

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Vergünstigungen / 2 Annahme von Vergünstigungen

Die Regelung in § 3 Abs. 2 TVöD entspricht inhaltlich weitgehend der Regelung in § 10 BAT. Die zusätzliche Aufnahme von Provisionen und der neue Oberbegriff "Vergünstigungen" unterstreichen lediglich, dass das Verbot in § 3 Abs. 2 TVöD weit auszulegen ist, d. h. jedweder Anschein der Beeinflussbarkeit vermieden werden soll. 2.1 Vergünstigungen Das Tatbestandsmerkmal "Belohnung...mehr

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Vergünstigungen / 2.2 Annahme

Das Tatbestandsmerkmal "Annahme" ist nicht rechtstechnisch im Sinne einer rechtsgeschäftlichen Annahmeerklärung zu verstehen.[1] Insofern bedarf es keiner formellen Annahmeakte oder Willenserklärungen, durch die der Antragsempfänger normalerweise dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt. Ebenso wie § 10 BAT verlangt auch § 3 A...mehr

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Vergünstigungen / 2.1.1 Arten von Vergünstigungen

§ 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD enthält verschiedene Arten von Vergünstigungen. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten entbehrlich, da der Oberbegriff "Vergünstigungen" und die Formulierung "sonstige Vergünstigungen" darauf schließen lassen, dass auch "Geschenke", "Belohnungen" und "Provisionen" zu den Vergünstigungen zählen. Aber auch Vorteile, die nich...mehr

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Vergünstigungen / 2.1 Vergünstigungen

Das Tatbestandsmerkmal "Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen" ist denkbar weit gefasst.[1] Dies hat zur Folge, dass alle materiellen und immateriellen Vorteile, die dem Beschäftigten unmittelbar oder mittelbar (z. B. durch Weitergabe an Dritte) zugute kommen, unter den Regelungsbereich des § 3 Abs. 2 TVöD fallen. Wie schon die inhaltsgleiche Rege...mehr

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Vergünstigungen / 2.1.2 Aufmerksamkeiten – geringwertige Vergünstigungen

Das Verbot des § 3 Abs. 2 TVöD gilt auch für Aufmerksamkeiten (z. B. Werbeartikel wie Schreibblocks, Taschen- oder Wandkalender, Kugelschreiber) oder geringwertige Vergünstigungen. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in einem Urteil[1] zu § 3 Abs. 3 AVR-K (wortgleich mit § 10 BAT) ausgeführt, dass "kleinere Aufmerksamkeiten, die den Rahmen sozial üblicher Dankbarkeitsgesten nic...mehr

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Vergünstigungen / 4 Anzeigepflicht

Der Beschäftigte hat bereits das Angebot einer Vergünstigung, dessen Annahme einer Zustimmung bedarf, unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber anzuzeigen (§ 3 Abs. 2 TVöD). Unverzüglich bedeutet, dass der Beschäftigte "ohne schuldhaftes Zögern" tätig werden muss. Dadurch soll einerseits ein ungewisser Schwebezustand abgekürzt werden, andererseits aber auch die Möglich...mehr

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Vergünstigungen / 3.4 Form

Die Zustimmung des Arbeitgebers unterliegt keinem bestimmten Formerfordernis. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und vor dem Hintergrund des Regel-Ausnahme-Verhältnisses des § 3 Abs. 2 TVöD bietet es sich gleichwohl an, die Zustimmung schriftlich zu erteilen. Mögliche Unstimmigkeiten über die Zustimmung selbst oder ...mehr

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Vergünstigungen / 2.4 Bezug zur Tätigkeit

Das Verbot des § 3 Abs. 2 TVöD greift ein, wenn die Vergünstigung mit "Bezug auf die Tätigkeit" des Beschäftigten erbracht wird. Der "Bezug zur Tätigkeit" ist bei der Annahme einer Vergünstigung immer dann gegeben, wenn zwischen der Annahme der Vergünstigung und der Tätigkeit objektiv ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Hierfür reicht es aus, dass die Vergüns...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 3.3 Erteilung der Zustimmung

Bei der Entscheidung darüber, ob er der Annahme der Vergünstigung durch den Beschäftigten zustimmt oder ob er die Zustimmung verweigert, hat der Arbeitgeber billiges Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB zu wahren. Dieser Anforderung kommt der Arbeitgeber nach, wenn er die wesentlichen Umstände des Falls berücksichtigt und die beiderseitigen Interessen gegeneinander abwägt....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 3.1 Zeitpunkt für die Zustimmung

Die Zustimmungsbedürftigkeit der Annahme von Vergünstigungen ergibt sich aus § 3 Abs. 2 TVöD. Danach ist dem Beschäftigten verboten, von Dritten Vergünstigungen anzunehmen, es sei denn, der Arbeitgeber hat zugestimmt, d. h. es gilt ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dementsprechend kann bei der Annahme von Vergünstigungen die Zustimmung wirksam nur vorher (also nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 1 Allgemeines

Ein sauberer und unbestechlicher öffentlicher Dienst ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung staatlicher Aufgaben. Korruption bewirkt nachhaltig einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Verwaltung und in die Integrität der den Staat repräsentierenden Institutionen und Personen. Ziel muss es dahe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 2.3 "von Dritten"

Gegenüber der Regelung in § 10 BAT enthält § 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD den Zusatz, dass Vergünstigungen "von Dritten" nicht angenommen werden dürfen. Damit ist jedoch keine Einschränkung des Regelungsbereichs dahingehend zu verstehen, dass der Beschäftigte nur von Außenstehenden (z. B. von Bürgern, Geschäftspartnern des Arbeitgebers, Kunden u. a.) keine Vergünstigungen annehmen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zulässigkeit

Rz. 969 Die Abwicklung künftig regelmäßig anfallender Ersatzansprüche (Rentenzahlung) kann zulässig durch Anbindung an anderweitige flexibilisierte Richtmaßstäbe geregelt werden. Genehmigungsfreie Spannungsklauseln machen die Höhe der Geldschuld u.a. am tariflichen Gehalt/Ruhegehalt oder Beamtenversorgung abhängig.[837] Rz. 970 Dies kann erfolgen z.B. durch die Anwendungserkl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.4 Pflege erkrankter Angehöriger

Rz. 13 Eine Arbeits-/Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit fern bleibt, weil er erkrankte Angehörige pflegt. Seit Juli 2008 ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG), dass die häusliche Pflege naher Angehöriger ein rechtlich anerkennenswerter Tatbestand für eine Arbeitsverhinderung sein kann. Das PflegeZG gewährt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Anrechnung von Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut auf den Kindesunterhalt. EU-Bedienstete erhalten sie zusätzlich zu einer großzügigen Grundvergütung; hinzu kommen andere Zulagen und Vorteile etwa bei Urlaub, Umzug, Dienstreisen, Versicherung und Steuern. Familienzulagen gibt es kumulativ in drei Formen: als Kinder-, Haushalts- un...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1.2 Bisher: Personalgestellung nach TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

Das LAG Baden-Württemberg hat am 17.4.2013 zu dieser Frage wie folgt entschieden[1]: Gestellt ein (öffentlicher) Arbeitgeber gem. § 4 Abs. 3 TVöD seine bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer an einen Dritten zur dortigen dauerhaften Leistungserbringung, so betreibt er eine unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung. Die mit dem Gestellungsvertrag einhergehende dauerhafte Über...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Personalgestellung

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehm...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.1 Versetzung, Abordnung?

§ 4 TVöD erweitert das Direktionsrecht des Arbeitgebers, indem die Vorschrift bestimmt, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzen darf. Was im Arbeitsrecht unter dem Begriff Versetzung zu verstehen ist, ist streitig. Überwiegend bezeichnet man als Versetzung jede Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.[...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3 Grundsätzliche Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Neben der tariflichen Verpflichtung des Beschäftigten aus § 4 Abs. 2 und 3 TVöD, in der ausgelagerten GmbH zu arbeiten, ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erforderlich ist. Dies gilt sowohl für den Fall der Zuweisung (§ 4 Abs. 2) wie auch für die Personalgestellung (§ 4 Abs. 3 TVöD) und die Abordnung (§ 4 Abs. 1 TVöD). Die im Folgenden ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.3.2 Herausnahme der Personalgestellung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes aus dem Anwendungsbereich des AÜG

Nach dem neuen § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz … nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn Aufgaben eines Arbeitnehmers von dem bisherigen zu dem anderen Arbeitgeber verlagert werden und aufgrund eines Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes a) das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber weiter besteht und b) die Arbeitsleistung ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 7 Gesamtbetrachtung

Lagert die öffentliche Verwaltung Aufgaben auf privatrechtliche Einrichtungen aus, z. B. GmbH, AG, GbR, e. V., so ist eine Gestellung von Personal der Kommune/des Landes/des Bundes an die GmbH, AG usw. als Arbeitnehmerüberlassung nach der Gesetzesänderung ab 1.4.2017 zulässig. Die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die von der Kommune in die privatrechtliche Einrichtung üb...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.2.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet....mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2 Tarifliche Möglichkeiten zur Überlassung von Beschäftigten an Dritte

Die tarifliche Regelung des § 4 TVöD betrifft allein die Frage der Verpflichtung des bisher bei der Kommune/dem Landkreis angestellten Beschäftigten, die Tätigkeit in der ausgelagerten GmbH zu übernehmen. Auch gegen den Willen des Beschäftigten kann nach § 4 Abs. 3 TVöD die Personalgestellung angewiesen werden. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob eine Personalgestellung nach d...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.2 Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im In- und Ausland, welche den allgemeinen Teil des TVöD nicht ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.2 Ausnahme: "Gelegentliche Überlassung"

Für nicht erlaubnispflichtig hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 3 Ziffer 2a die "gelegentliche Überlassung" zwischen nicht konzernverbundenen Unternehmen für zulässig erklärt, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass an das Erfordernis einer "nur gelegentlichen Überlassu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.1 Voraussetzungen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG

Nach der genannten Vorschrift kann dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgebildet wird, auch ohne seine Zustimmung eine seinem bisherigen Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn dringende öffentliche Interessen dies erfordern. Privatrechtlich organisie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1.1 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, Begriff

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) – bisher gewerbsmäßig/ab 1.12.2011 im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit – zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig, weil auf diese We...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Altersvorsorgezulage während Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

Leitsatz Nehmen Angestellte des öffentlichen Dienstes zwecks Kinderbetreuung unbezahlten Sonderurlaub nach § 28 TVöD, haben sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage. Sachverhalt Eine Angestellte des öffentlichen Dienstes war in einem Klinikum angestellt, ihr Ehemann ging als Rechtsanwalt einer selbstständigen Tätigkeit nach. Im Streitjahr 2015 war...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / cc)3. Schritt: Multiplikation dieser errechneten Wochenstundenzahl mit dem Stundenlohn einer Hilfskraft (TVöD)

Rz. 123 Nachdem der wöchentliche Arbeitszeitbedarf unter Abzug der Mitarbeitspflicht ausgerechnet wurde, muss dieser nun mit dem Stundenlohn einer Ersatzkraft multipliziert werden. Anwendbar ist gemäß TVöD Tabelle 7 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 10 Rn 2) der Betrag in Höhe von 10,93 EUR netto pro Std. Es ergibt sich der Betrag wie folgt: 16,87 Std./Monat x 10,93 EUR/Std. = 184,...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Pflegekosten

Rz. 264 Pflegebedürftige Geschädigte können entweder in der Familie von Familienangehörigen oder von Freunden zu Hause betreut werden, oder aber von professionellen Pflegekräften in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit einer Unterbringung und Betreuung im Pflegeheim. Rz. 265 Die Betreuung eines pflegebedürftigen Geschädigten in se...mehr

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§ 10 Tabelle 7: Stundenverr... / B. Regulierungsempfehlung nach TVöD analog

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / V. Pekuniäre Bewertung des weggefallenen Haushaltsführungsanteils des Getöteten

Rz. 13 Die Bewertung der Arbeit des ausgefallenen Haushaltsführenden erfolgt ebenso wie im Verletzungsfall. Es ist ein monatlicher Eurobetrag zu bestimmen für eine Ersatzkraft, die an die Stelle des getöteten Ehepartners tritt. Die Abrechnung erfolgt entweder auf der Vergütungsbasis einer konkret eingestellten Ersatzkraft oder durch normativeAbrechnung, wenn die Haushaltsfüh...mehr

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§ 10 Tabelle 7: Stundenverr... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die von den Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten unentgeltlich geleistete Hilfe im Haushalt zu entschädigen, wenn normativ abgerechnet werden soll. Während man früher Verletzungs- sowie Tötungsfälle unter Anwendung des TVöD regulierte, haben pauschale Stundenverrechnungssätze zumindest bei den Verletzungsfällen Einzug gehalten. D...mehr

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§ 2 Der Haushaltsführungssc... / G. Zeitfenster für die Schadensermittlung

Rz. 23 Die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens erfolgt analog zum Genesungsverlauf. Meistens ist er in Schadensnähe höher als zu dem Zeitpunkt, zu dem die medizinische Wiederherstellung abgeschlossen ist. Die medizinische Wiederherstellung ist nicht gleichbedeutend mit der vollständigen Wiederherstellung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit vor dem Schadens...mehr

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§ 13 Musterfälle bei Tötung / II. Lösung

Rz. 2 1. Ermittlung des monatlichen Zeitaufwandes für die Eheleute anhand Tabelle 1 (siehe § 4 Rdn 11) im 2-Personenhaushalt (bis 65 Jahre) Auf die Ehefrau entfielen 86,65 Std. Haushaltsführung/Monat. Auf den Ehemann entfielen 64,35 Std. Haushaltsführung/Monat. Rz. 3 2. Ermittlung des monatlichen Zeitbedarfs im reduzierten 2-Personenhaushalt anhand der Tabelle 2 (siehe § 5 Rdn ...mehr