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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die von den Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten unentgeltlich geleistete Hilfe im Haushalt zu entschädigen, wenn normativ abgerechnet werden soll.

Während man früher Verletzungs- sowie Tötungsfälle unter Anwendung des TVöD regulierte, haben pauschale Stundenverrechnungssätze zumindest bei den Verletzungsfällen Einzug gehalten.

Da die Tendenz erkennbar ist, dass in der Rechtsprechung nach wie vor im Tötungsfall der TVöD analog herangezogen wird, wird folgende Regulierungsempfehlung gegeben, wenn der TVöD bei normativer Abrechnung unentgeltlich geleisteter Hilfe im Haushalt Anwendung finden soll. Die Empfehlung bezieht sich sowohl auf die Verwendung im Tötungsfall wie auch Verletzungsfall.

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