Rz. 969

Die Abwicklung künftig regelmäßig anfallender Ersatzansprüche (Rentenzahlung) kann zulässig durch Anbindung an anderweitige flexibilisierte Richtmaßstäbe geregelt werden. Genehmigungsfreie Spannungsklauseln machen die Höhe der Geldschuld u.a. am tariflichen Gehalt/Ruhegehalt oder Beamtenversorgung abhängig.[837]

 

Rz. 970

Dies kann erfolgen z.B. durch die Anwendungserklärung bestimmter Einstufungen in Anlehnung an den früheren, mittlerweile (seit 1.10.2005 bzw. 1.11.2006) weitgehend außer Kraft gesetzten, Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), dessen Nachfolgeregelung (TVöD – Tarifvertrag öffentlicher Dienst) oder anderweitig – in Zeiten des Internet mittlerweile einfacher zugängliche – tarifliche Bestimmungen. Auch eine Einstufung entsprechend einer beamtenrechtlichen Besoldung oder eine ähnlich im allgemeinen Zugriff stehende dynamische Einkommensgestaltung kann im Einzelfall hilfreich sein.

 

Rz. 971

Möchte man einen festen Geldbetrag einer regelmäßigen Anpassung zuführen, bietet sich das vielschichtige beamtenrechtliche Versorgungssystem[838] an. Hier findet man schnell einen Betrag, der dann als adäquater Zahlenwert benutzt werden kann, ohne ständig über eine Nachbesserung der erforderlichen Schadenzahlung verhandeln zu müssen.

 

Rz. 972

 

Beispiel 2.10

Bei A fallen monatlich – darüber sind sich Geschädigter A und Schadenersatzpflichtiger X einig – z.B. vermehrte Bedürfnisse oder Erwerbseinbußen in der Größenordnung von 2.300 EUR an. Diese Größenordnung soll an der Entwicklung der Lebenshaltung in Zukunft teilnehmen.

Vorgehen:

Eine Suche in den öffentlich zugänglichen Besoldungsstrukturen von Bundesbeamten weist zum 1.2.2017 Grundgehaltsbeträge in der Größenordnung von 2.300 EUR aus:

 
Grundgehalt Besoldungsgruppe A 2 (Bund), Stufe 1
2.304,07 EUR
Grundgehalt Besoldungsgruppe A 5 (Bund), Stufe 2
2.278,09 EUR

Das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 2 (Bund), Stufe 1 (Stand 1.2.2017) liegt mit 2.304,07 EUR ausreichend nahe am Zielwert von 2.300 EUR.

Alternativ könnte man auch den Betrag der Besoldungsgruppe A 5 nehmen und mit einem Zuschlag von 1 % versehen: 2.278,09 EUR + 22,7 EUR = 2.300,88 EUR.

Vorschlag:

Es bietet sich folgender Text für einen Rentenvergleich an:

1. Zur Abgeltung der unfallkausal bei A entstehenden Erwerbsschäden und vermehrten Bedürfnisse wird ab 1.1.2017 ein monatlicher Betrag in Höhe von 2.300 EUR gezahlt, und zwar monatlich im Voraus zum 3. Werktag des jeweiligen Monats.
2. Dieser Betrag wird künftig, erstmals zum 1.1.2018 angepasst. Der vom Ersatzpflichtigen zu zahlenden Monatsbetrag entspricht dann dem "Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 2, Stufe 7" und ändert sich automatisch mit der besoldungsrechtlichen Anpassung. Am 1.2.2017 betrug das Grundgehalt 2.304,07 EUR. Für den Fall, dass die Grundzüge des Besoldungsrechtes verändert werden, werden die Parteien eine adäquate Regel vereinbaren.
 

Rz. 973

 

Beispiel 2.11

Der monatliche Schadenbetrag des A beträgt rd. 230 EUR an.

Vorschlag:

Es bietet sich an, einen festen prozentualen Anteil einer beamtenbesoldungsrechtlichen Grundgröße zu vereinbaren:

1. Zur Abgeltung der unfallkausal bei A entstehenden Erwerbsschäden und vermehrten Bedürfnisse wird ab 1.1.2017 ein monatlicher Betrag in Höhe von 230 EUR gezahlt, und zwar monatlich im Voraus zum 3. Werktag des jeweiligen Monats.
2. Dieser Betrag wird künftig, erstmals zum 1.1.2018 angepasst. Der vom Ersatzpflichtigen zu zahlenden Monatsbetrag entspricht dann 10 % des "Grundgehaltes der Besoldungsgruppe A 2, Stufe 7" und ändert sich automatisch mit der besoldungsrechtlichen Anpassung. Am 1.2.2017 betrug das Grundgehalt 2.304,07 EUR. Für den Fall, dass die Grundzüge des Besoldungsrechtes verändert werden, werden die Parteien eine adäquate Regel vereinbaren.
[837] Siehe zum Recht des bis 13.9.2007 geltenden § 1 Nr. 2 PrKV Palandt-Heinrichs, 65. Aufl. 2006, § 245 BGB Rn 31 m.w.N.
[838] Siehe http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/.

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