§ 3.1 Abs. 3 Nr. 3 TVöD-E
Anhang zu § 46 TVöD-Bund Nr. 3 – Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)
§ 22 Abs. 4 TVÜ
§ 11 TVAöD – Besonderer Teil BBiG
§ 11 TVAöD – Besonderer Teil Pflege
§ 5 Abs. 4 TVPöD
Anlage 3 Nr. 4 zum ATV
Anlage 3 Buchst. I zum ATV-K
§ 21 Abs. 1 TV Ang iöS/TV Ang-O iöS
Daneben können auf bezirklicher Ebene tarifvertragliche Regelungen der einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbände über Dienst-, Arbeits- und Schutzkleidung bestehen. So etwa § 7 des Bezirkstarifvertrags vom 10.11.2008 zum TVöD des KAV Rheinland-Pfalz.[1]
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