Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vorbehalt der Nachprüfung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide wegen Nichtabgabe der Steuererklärung sind unter Nachprüfungsvorbehalt zu erlassen, wenn der Fall für eine eventuelle spätere Überprüfung offengehalten werden soll, z. B. wenn eine den Schätzungszeitraum umfassende Außenprüfung vorgesehen ist oder zu erwarten ist, dass der Stpfl. nach Erlass des Bescheids die Steuere...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Einspruchsverfahren

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch und kein Antrag auf sch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Beizufügende Unterlagen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuererklärungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die nach den Steuergesetzen vorzulegenden Unterlagen beizufügen (§ 150 Abs. 4 Satz 1 AO). Die Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen überhaupt muss sich damit aus anderen Steuergesetzen ergeben. Hierzu gehören insbes. Bilanzen, Bescheinigungen und ggf. Belege (s. z. B. § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt der Erklärungsvordrucke

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Welche Fragen der Stpfl. mit seiner Steuererklärung zu beantworten hat, ergibt sich aus dem amtlichen Vordruck. Die Antworten müssen für die Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. – nicht Dritter (ebenso: Schindler in Gosch, § 150 AO Rz. 15) – von Bedeutung sein können. Es darf allerdings auch nach Vorgängen oder Umständen g...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Regelung des § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 10 Euro pro Verspätungsmonat, wobei die in § 152 Abs. 8 AO n. F. aufgeführten Steuererklärungen ausdrücklich ausgenommen sind (zur Sonderregelung für die Luftverkehrsteuer ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ausschließlich automationsgestützte Steuerfestsetzungen (§ 155 Abs. 4 AO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das StModernG mit Wirkung vom 01.01.2017 eingefügte Regelung ist wesentlicher Teil der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel vollautomatischer, vom RMS (§ 88 Abs. 5 AO) begleiteter und unterstützter Veranlagung. Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 4 Satz 1 AO können Steuerfestsetzungen, Anrec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tateinheit

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dieselbe Handlung kann zugleich gegen mehrere Strafgesetze verstoßen (Tateinheit oder rechtliches Zusammentreffen = Idealkonkurrenz, s. § 52 StGB), sei es gegen mehrere Steuerstrafgesetze (z. B. § 370 und § 372 bzw. § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO) oder gegen ein Steuerstrafgesetz und ein Strafgesetz anderer Art. Voraussetzung ist, dass die zur E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Auswirkung der Verletzung der Ermittlungspflicht

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Treu und Glauben ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ("die zu einer höheren Steuer" führt) dann nicht zulässig, wenn die Nichtkenntnis auf einer Verletzung der amtlichen Aufklärungspflichten (§ 88 AO) beruht (BFH v. 13.11.1985, II R 208/82, BStBl II 1986, 241; BFH v. 11.11.1987, I R 108/85, BStBl II 1988, 115; BFH v. 25.02...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden, § 87a Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gesetzlich angeordnete Schriftform für Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, soweit in der entsprechenden Formvorschrift keine abweichende Regelung getroffen ist (§ 87a Abs. 3 Satz 1 AO). Letzteres ist z. B. der Fall, wenn ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anlassbezogene Gründe

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die erste Fallgruppe betrifft Vorabanforderungen, weil eine der gesetzlichen Voraussetzungen des § 149 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO n. F. gegeben ist. Insoweit handelt es sich um eine zu begründende Ermessensentscheidung, wobei die Entscheidung nicht durch das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen vorgeprägt ist (Schindler in Gosch,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verspätungszuschläge

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO sind bei der Bemessung des Verspätungszuschlags u. a. auch die aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Da die Vollverzinsung den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen während des Zinslaufs der Vollverzinsungszinsen abschöpfen soll, kann eine durch die Vollverzinsung e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 2 AO n. F. regelt abweichend von § 152 Abs. 1 AO n. F. Fälle, in denen ein Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen ist, also eine Ermessensausübung unterbleibt. Ein Verspätungszuschlag ist danach zwingend festzusetzen, wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung ist einem Steuerbescheid gleichgestellt. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Abgabe einer Steuererklärung ist i. d. R. als ein derartiger Antrag anzusehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Steuerfestsetzung dargetan ist (BFH v. 12.05.1989, III R 200/85, BStBl II 1989...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schick, Die Steuererklärung, StuW 1988, 301; Onusseit, Steuererklärungspflichten in der Insolvenz, ZIP 1995, 1798; Grezesch, Steuererklärungspflichten im Strafverfahren, DStR 1997, 1273; Eichhorn, Zur Rechtmäßigkeit der Vorabanforderung von Steuererklärungen, DStR 2009, 1887; Baum, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Teil 2: Steuererklärungsfristen, Fristverlängerung und ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wahrung der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 Abs. 1 Satz 3 AO regelt, welche Umstände für die Wahrung der Festsetzungsfrist maßgebend sind. Für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Verwaltungsaktes die Festsetzungsfrist abgelaufen ist oder nicht, wenn der Steuerbescheid bzw. die elektronische Benachrichtigung gem. § 122...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Das Verhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unterschiedlichen Grundsätze des Besteuerungsverfahrens und des Strafverfahrens erfordern im Fall des Nebeneinanders beider Verfahrensarten eine klare Grenzziehung. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren werden durch ein gleichzeitig schwebendes straf- oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren nicht berü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zu berücksichtigende Ermessenskriterien

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Ermessensausübung anlässlich der Entscheidung, in welcher Höhe der Verspätungszuschlag im Einzelfall festgesetzt werden soll, sind nach § 152 Abs. 2 Satz 2 AO neben dem Zweck des Verspätungszuschlags (dazu s. Rz. 1; zum Inhalt des missglückten Wortlauts s. Rz. 10) die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des sich aus der Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Schätzung ist durchzuführen, wenn der Stpfl. seinen Mitwirkungspflichten nicht genügt, die sich aus verschiedenen Vorschriften wie z. B. aus § 90 AO ergeben; das ist auch der Fall, wenn er über seine Angaben z. B. in der Steuererklärung keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder verweigert, d. h. bei Rückfragen keine Klä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsführer kann aufgefordert werden, Tatsachen anzugeben, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Ausgangsverfahren er sich beschwert fühlt (§ 364b Abs. 1 Nr. 1 AO). Damit soll die ohnehin geltend zu machende Beschwer (§ 350 AO) spezifiziert werden. Dies ist bei den geringen Anforderungen, die an die Geltendm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Nichtfestsetzung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht festgesetzt werden. Im Fall der Veranlagungssteuern tritt der Verkürzungserfolg ein, wenn die Veranlagungsarbeiten für den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen sind. Das ist bei einem Erledigungsstand von 90 bis 95 v. H. der Fall (FG He v. 16.09.2003, 13 K 29/00, EFG 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jarke, Strafbefreiende Drittanzeige nach § 371 Abs. 4 AO bei vorsätzlicher falscher Steuererklärung? wistra 1999, 286; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 AO legt dem Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht auf, wenn er nachträglich von unrichtigen oder unvollständigen Erklärungen steue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsätzlicher Begründungszwang für schriftliche, elektronische sowie für schriftlich oder elektronisch bestätigte Verwaltungsakte

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 121 Abs. 1 AO schreibt die Begründung bei einem schriftlichen oder elektronischen sowie einem schriftlich oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakt vor, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (zu elektronischen oder elektronisch bestätigten Verwaltungsakten s. § 87a AO und s. § 119 AO Rz. 9). Der Begründungszwang ist Aus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Nachträgliches Erkennen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Notwendig ist, dass der Stpfl. die Unrichtigkeit seiner Erklärung nach deren Abgabe erkennt. Wer bewusst eine falsche Erklärung abgibt, wird somit nicht zur Selbstbezichtigung verpflichtet; ihm steht lediglich die Möglichkeit der Selbstanzeige gem. § 371 offen (gl. A.: Seer in Tipke/Kruse, § 153 AO Rz. 15; Schindler in Gosch, § 153 AO R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erhebliche Härte (§ 222 Satz 1 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist, dass die Einziehung bei Fälligkeit für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde (§ 222 Satz 1 AO). Eine erhebliche Härte i. S. der Vorschrift ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Entrichtung der Steuer oder sonstigen Geldleistungen am Fälligkeitstag dazu führen würd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schuldner des Verspätungszuschlags

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag ist nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 1 AO dem gegenüber festzusetzen, dem die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung obliegt (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.). Dieses ist bei handlungsunfähigen Personen nach § 34 AO deren gesetzlicher Vertreter (s. § 149 AO Rz. 5). Andererseits steht das Verschulden eines gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundtatbestand

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 1 AO n. F. entspricht im Grundsatz § 152 Abs. 1 AO a. F. (vgl. dazu Rz. 6 ff.). Einzig durch die neu formulierte Verschuldensregelung ist nunmehr gesetzlich festgelegt, dass der Erklärungspflichtige die Entschuldbarkeit (vgl. dazu Rz. 8 ff.) glaubhaft zu machen hat (nicht gefordert ist der Beweis). Zudem ist nunmehr in die Ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Billigkeitsmaßnahmen

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO ergibt sich die Zinsfestsetzung nach dem festgesetzten Steuerbetrag; einer gesonderten Zinsfestsetzung aus Billigkeitsgründen bedarf es wegen der Verbindung von Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung deshalb nicht. Bei einem Erlass nach § 227 AO bleibt die Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatmehrheit

Tz. 93 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatmehrheit (Realkonkurrenz, s. § 53 StGB) ist gegeben, wenn der Täter durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Straftaten begeht, seien es Straftaten verschiedener Art (ungleichartige Realkonkurrenz), sei es dieselbe Straftat mehrfach (gleichartige Realkonkurrenz). Bei der Hinterziehung verschiedener Steuerarten durch mehrere Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung in § 376 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der §§ 130f. AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anwendung der §§ 130f. AO ist beschränkt auf die Korrektur sonstiger Steuerverwaltungsakte (s. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d AO). Sonstige Steuerverwaltungsakte sind alle Steuerverwaltungsakte, die nicht Steuerbescheide oder ihnen gleichgestellte Bescheide sind (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 5). Dies sind u. a. Aufforderung zur Abgabe der eid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Erklärungsfristen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung bestimmt sich entweder aus den Einzelsteuergesetzen oder, wenn dort keine Regelungen existieren, nach § 149 Abs. 2 AO. Danach sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bzw....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Berücksichtigung durch den Steuerpflichtigen (§ 176 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 176 Abs. 1 Satz 2 AO behandelt den Sonderfall, dass ein Stpfl. in seiner Steuererklärung oder seiner Steueranmeldung die bisherige Rechtsprechung in einer Weise berücksichtigt hat, dass die Finanzbehörde dies nicht erkennen konnte. Zu denken wäre etwa an die Nichterwähnung von Einkünften (Umsätzen), weil sie nach der bisherigen Rspr. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Finanzgerichtliches Verfahren

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Klageverfahren ist die Schätzung voll nachprüfbar. Das FG hat im Klageverfahren eine eigene Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO; s. BFH v. 12.09.2001, VI R 72/97, BStBl II 2001, 775). Das FG darf seine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen an die Stelle der des FA stellen, ohne deshalb die Schätzung des FA als rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 249 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 AO "können" Verwaltungsakte vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich nach zutreffender Auffassung nicht um eine Ermessensentscheidung darüber, ob mit der Vollstreckung begonnen wird, denn § 85 AO verpflichtet die Finanzämter, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Dazu z...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlass des Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist, dass der Erlass des Grundlagenbescheids sich verzögert, aber beabsichtigt ist, dass es sich also um eine vorläufige Regelung handelt, die einem noch zu erlassenden Grundlagenbescheid vorgreift. § 155 Abs. 2 AO eröffnet nicht die Möglichkeit, in einem Folgebescheid abschließend über Sachverhalte zu befinden, deren Beurt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sedlaczek, Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung bei Anzeige- und Erklärungspflichten, ErbBStg 2002, 148; Kempf/Schmidt, Neuere Entwicklung zur Festsetzungsverjährung bei der Kapitalertragsteuer, DStR 2003, 190; Wübbelsmann, Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung, AO-StB 2004, 317; Kamps, Besonderheiten der Festsetzungsverjährung und Anzeigepflicht im Erbschaft- u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff des Steuerpflichtigen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 AO definiert den Begriff des Steuerpflichtigen im Wege der Einzelaufzählung, ergänzt durch eine Generalklausel, die durch § 33 Abs. 2 AO eingeschränkt wird. Stpfl. ist hiernach der Steuerschuldner, der Haftungsschuldner, der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtete, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswidrigkeitszusammenhang

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen dem Erfolg und dem leichtfertigen Verhalten muss Kausalität und ein Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen (Joecks JJR, § 378 AO Rz. 49 ff.). Kausalität besteht, wenn die konkrete leichtfertige Handlung den Erfolg verursacht hat. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht, wenn bei sorgfältigem Verhalten der Erfolg nicht eingetr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die Steuerverkürz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Unrichtige Bezeichnung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsbehelfes ist nach § 357 Abs. 1 Satz 4 AO unschädlich. Die Erklärung muss nicht als "Einspruch" bezeichnet werden. Es genügt, wenn sich aus dem Vorbringen des Steuerpflichtigen ergibt, dass er eine Überprüfung und Abänderung des Verwaltungsaktes begehrt. Der Wille des Erklärenden ist im Wege der Ausl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Pflichtverletzung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine Verletzung der den betroffenen Personen in den §§ 34 und 35 AO auferlegten Pflichten vorliegen, die ursächlichfür den Eintritt des Haftungsschadens ist (s. Rz. 20). Unter diese Pflichten fallen neben der in § 34 Abs. 1 Satz 2 AO besonders erwähnten Zahlungspflicht, die weiteren, jeden Steuerpflichtigen treffenden Verpflichtu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Begriff der Steuergefährdung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verlegt die Abwehr von Steuerverkürzungen durch einen besonderen Gefährdungstatbestand in das Stadium von Handlungen, die im Hinblick auf die Verkürzungsdelikte der §§ 370 und 378 AO zumeist straflose Vorbereitungshandlungen darstellen. Es handelt sich um eine zum selbstständigen Bußgeldtatbestand erhobene Vorbereitungshan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schreib- und Rechenfehler

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des Schreib- oder Rechenfehlers entspricht demjenigen in § 129 Satz 1 AO (dazu s. § 129 AO Rz. 6 f.). Es muss sich folglich um rein mechanische Fehler handeln. Die mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsfehlers (Denkfehlers) schließt die Anwendung des § 173a AO aus (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 1010). ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arten der Schätzung

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von Grad und Umfang der Unaufklärbarkeit der steuererheblichen Sachverhalte hängt der Umfang der Schätzung ab. Vollschätzung ist die umfassende Schätzung aller Teile der Bemessungsgrundlage einer bestimmten Steuer in einer Steuerfestsetzung z. B. bei Nichtabgabe der Steuererklärung. Sie ist nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Frist für Untätigkeitseinspruch

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 355 Abs. 2 AO gemeinte Untätigkeitseinspruch ist immer dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, über einen von ihm gestellten Antrag sei binnen angemessener Frist nicht entschieden worden (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Untätigkeitseinspruch kann unbefristet erhoben werden. Vertreten wird die Ansicht, dass ein still...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt vor allem verfahrensrechtliche Fragen der Steueranmeldung. Nach § 150 Abs. 1 Satz 3 AO ist eine Steueranmeldung eine Steuererklärung, in der der Stpfl. die Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung selbst berechnet hat. Einer Steuerfestsetzung bedarf es nur in den in § 167 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Fällen. Das Ve...mehr