Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Spenden/Sponsoring / 8 Vertrauensschutzregelung

Rz. 155 Die Abziehbarkeit der Spende verlangt die tatsächliche Verwendung zu dem begünstigten Zweck. Stellt sich später die Spendenbescheinigung als falsch heraus, ist der Spendenabzug nachträglich zu versagen. Die zweckwidrige Verwendung oder spätere Rückzahlung nach Bestandskraft des entsprechenden Steuerbescheides ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.8.1 Britische Unternehmen

Der Wechsel zum Drittland bedeutet, dass britische Unternehmen ab dem 01.01.2021 das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren für EU-Unternehmen nicht mehr nutzen können. Sie haben jedoch die Möglichkeit, in das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren für Drittlandsunternehmen zu wechseln. Dies setzt allerdings voraus, dass die britischen Unternehmen sich für einen Mitgliedstaat der EU entscheiden,...mehr

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Steuerpflichten des Vereins / 5 Muss ein Verein Steuererklärungen abgeben?

Welche der einzelnen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen auf einen Verein zukommen, richtet sich danach, ob ein Verein beispielsweise einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch betreibt, ob er Arbeitnehmer beschäftigt, ob er Grundvermögen hat etc. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Steuerarten eines Vereins. 5.1 Körperschaftsteuer Di...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.4.4 Welche Steuererklärungspflichten kommen auf den Verein zu?

Der Arbeitgeber hat spätestens am 10. Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt (Lohnsteuer-Anmeldung), die...mehr

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Steuerpflichten des Vereins / Zusammenfassung

Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen haben nach § 34 AO deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten. Die 5 häufigsten Fallen 1. Es fehlen Unterschriften Auch beim Finanzamt schreitet die Digitalisierung voran. Steuererklärungen können nur noch auf elektronisch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.2 Gewerbesteuer

Von der Gewerbesteuer sind nach § 3 Nr. 6 GewStG Vereine befreit, die nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirch­lichen Zwecken dienen. Dies gilt nicht – wie bei der Körperschaftsteuer auch – für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, d. h. hier besteht partielle Steuerpflicht. Auch für V...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zuwendungen an steuerbegünstigte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine sind ohne Rücksicht auf die Höhe der Schenkung, des Vermächtnisses oder des Erbteils steuerfrei. Dies gilt nicht, wenn der Verein innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung seine Gemeinnützigkeit verliert und das Vermögen für nicht steuerbegünstigte Zwecke verwendet.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.9 Vergnügungssteuer

Da die Vergnügungssteuer eine Gemeindesteuer ist, sollten die gesetzlichen Vertreter von Vereinen sich bei den einzelnen Gemeinden nach der Höhe der Vergnügungssteuer, etwaiger Steuerbefreiungsmöglichkeiten und den Meldepflichten erkundigen.mehr

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Steuerpflichten des Vereins / 5.7 Grunderwerbsteuer

Das bundeseinheitliche Grunderwerbsteuergesetz kennt keine spezielle Befreiung der Grundstückserwerbe von Vereinen. Die Grunderwerbsteuer beträgt je Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Wertes der Gegenleistung, i. d. R. des Kaufpreises, in Ausnahmefällen des Grundstückswert oder Grundbesitzwerts. Da Notare verpflichtet sind, das Finanzamt von jedem Grundstücksgeschäft zu i...mehr

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Steuerpflichten des Vereins / 5.1.1 Freibetrag

Vom Einkommen (Gewinn aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben) der unbeschränkt steuerpflichtigen Vereine ist ein Freibetrag von 5.000 Euro, höchstens jedoch in Höhe des Einkommens, abzuziehen. Vereine, deren Einkommen den Freibetrag nicht übersteigt, sind nicht zu veranlagen (NV-Fall) und haben Anspruch auf Erteilung einer NV-Bescheinigung. Diese Vereine müssen keine Körpers...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.4.2 Lohnkonto

Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug und die Lohnsteuerzerlegung erforderlichen Merkmale aus ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, die nur der Hauptarbeitgeber bekommt) oder aus einer entsprechenden Bescheinigung zu übernehmen. Bei jeder ...mehr

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Steuerpflichten des Vereins / 5.6 Grundsteuer

Grundstücke eines gemeinnützigen Vereins unterliegen der Grundsteuer, wenn sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dienen oder zu Wohnzwecken genutzt werden. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn der Grundbesitz einem gemeinnützigen Verein gehört; der Grundbesitz vom Eigentümer selbst oder von einem anderen begünstigten Verein im ideellen Be...mehr

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Steuerpflichten des Vereins / 5.8 Lotteriesteuer

Unabhängig von der Frage, ob für eine Lotterie oder Ausspielung Lotteriesteuer zu entrichten ist, besteht für den Verein als Veranstalter die Verpflichtung, die Lotterie oder Ausspielung rechtzeitig vor Beginn bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzumelden. Wichtige Angaben sind dabei: die Anschrift des Vereins, der Ort und der Zeitraum der Veranstaltung, die Anzahl ...mehr

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Steuerpflichten des Vereins / 5.4 Lohnsteuer

Sobald ein Verein Arbeitnehmer – und seien es auch nur geringfügig Beschäftigte (Minijob) – beschäftigt, hat er Arbeitgeberpflichten und damit Steuererklärungspflichten zu erfüllen. Der Arbeitnehmer ist zwar Schuldner der Lohnsteuer. Der Verein hat aber als Arbeitgeber die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers nach § 38 Abs. 3 EStG vom Arbeitslohn einzubehalten. 5.4.1 Was,...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.1 Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer entsteht nach § 30 Nr. 3 KStG für die veranlagte Steuer mit Ablauf des Veranlagungszeitraums; i. d. R. ist das das Kalenderjahr. Nach § 156 Abs. 2 AO kann die Festsetzung von Steuern unterbleiben, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung einschließlich der Festsetzung außer Verhältnis zu dem festzusetzenden Betrag stehen. Diese Voraussetzung kann ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.4.1 Was, wenn nicht der Verein den Lohn bezahlt?

Eine echte Lohnzahlung eines Dritten liegt dann vor, wenn dem Arbeitgeber Vorteile von einem Dritten eingeräumt werden, die ein Entgelt für eine Leistung sind, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber erbringt. In diesen Fällen hat der Verein die Lohnsteuer einzubehalten und die damit verbundenen sonstigen Pflichten zu erfüllen, wenn er w...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.3.1 Anforderungen an die Rechnungsstellung

Eine weitere Pflicht, die der Erteilung einer Rechnung i. S. von § 14 UStG unterliegt, sollte ebenfalls beachtet werden. Führt ein Verein steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, so ist er berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.4.3 Wer entrichtet die Lohnsteuer?

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten (§ 38 Abs. 3 EStG). Reichen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohns nicht aus, so hat er die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten. Der Lohnsteuerermi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.10 Spenden

Seit dem 01.01.2000 sind alle als steuerbegünstigt anerkannten Vereine berechtigt, selbst unmittelbar Spenden entgegenzunehmen und hierüber Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Vorlage der Zuwendungsbestätigung über eine steuerbegünstigte Zuwendung ist eine unerlässliche materielle Voraussetzung für den Spendenabzug. Vereine sind deshalb verpflichtet, seit 2013 nach neue...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichten des Vereins / 5.3 Umsatzsteuer

Soweit ein Verein umsatzsteuerbare Lieferungen und/oder sonstige Leistungen erbringt, hat er, ggf. neben monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, eine Jahresumsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 18 Abs. 4 UStG). Da zum unternehmerischen Bereich eines Vereins umsatzsteuerlich nicht nur der steuerpfl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens

Leitsatz Der Kläger ist Berufssoldat. Er wurde aufgrund von im Internet veröffentlichten Kommentaren vom Arbeitgeber zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund des Beamtenstatus eines Berufssoldaten unterliegt er auch dem Disziplinarrecht. Fraglich ist nun, ob die wegen der Vertretung im Disziplinarverfahren angefallenen Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Steuererklärung als Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür grds. der Wert des Interesses, soweit die StBVV nichts anderes bestimmt (§ 10 Abs. 1 S. 3 StBVV). Rz. 8 In folgenden Fällen definiert die StBVV den Gegenstand der beruflichen Tätigkeit als Basis für die Berechnung der Wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Besonderheiten bei der Anrechnung von Gebühren (Abs. 2)

Rz. 54 § 35 Abs. 2 ordnet an, dass Gebühren, die nach der StBVV (§§ 23, 24 und 31) durch einen Rechtsanwalt abgerechnet worden sind, als Geschäftsgebühr im Sinne dieser Vorschrift einzustufen sind und ggf. einer Anrechnung unterliegen. Schließt sich bspw. an die Erstellung einer Steuererklärung (Abrechnung nach StBVV) durch den Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Familienstiftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Familienstiftung ist eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 ErbStG).[2] Bei der Frage nach dem maßgeblichen Interesse der begünstigten Familie stehen die vermögensmäßigen Anrechte (Vermögensinteressen) im Vordergrund. Deren Umfang ist weit zu fassen.[3] Dazu gehören nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.4 Besonderheit bei Eigentumswohnungen

Steuerermäßigung für Wohnungseigentümer Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) oder ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der handwerklichen Leistung, kommt für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht, ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.3 Erforderliche Nachweise

Belegvorlage nur auf Anforderung Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG müssen den Steuererklärungen keine Belege beigefügt werden. Wer trotzdem dem Finanzamt die Belege vorlegt, um Rückfragen zu vermeiden und evtl. die Bearbeitung zu beschleunigen, kann dies selbstverständlich tun. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Finanzbeamte eher etwas zu beanstanden hat als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Beratungsnutzen richtig kommunizieren

Viele Mandanten sind honorarsensibler geworden, stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Deshalb wird es für Steuerberater immer wichtiger, den Nutzen der erbrachten Leistungen mandantengerecht und verständlich zu kommunizieren und auf diese Weise eine möglichst hohe Honorarakzeptanz zu schaffen. Ein Mandant empfindet ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 1.3 Verhältnis zu § 33 AO

Rz. 7 Steuerschuldner und Dritte, die eine Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten haben, gehören zu den Stpfl. i. S. des § 33 Abs. 1 AO. Allerdings ist der Kreis der Stpfl. weiter, weil er auch diejenigen umfasst, die für eine Steuer haften, eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihnen durch die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 138k Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

1 Regelungsziel Rz. 1 § 138k AO regelt, dass die Nummern, die für eine Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung vergeben werden, in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden. Damit wird der Finanzverwaltung ermöglicht, die Steuergestaltung bereits im Veranlagungsverfahren zu überprüfen. Die Angabe der Meldungsnummern ermöglicht damit die veranlagungsunterstü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 § 138k S. 1 AO verpflichtet den Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung, bestimmte Angaben in seine Steuererklärung aufzunehmen, wenn er die Gestaltung verwirklicht hat. Ist die Gestaltung nur konzipiert aber nicht umgesetzt worden, muss der Nutzer keine Daten dazu in seine Steuererklärung aufnehmen. Es kann daher vorkommen, dass die Gestaltung zwar meldepf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Angabepflicht

Rz. 9 Die Pflicht zur Angabe der Steuergestaltung in der Steuererklärung trifft den Nutzer. Zur Definition des Nutzers vgl. § 138d AO. Gibt es mehrere Nutzer, so trifft diese Pflicht jeden Nutzer. Unerheblich ist auch, ob der Nutzer oder ein Intermediär zur Meldung der Steuergestaltung verpflichtet war. Rz. 10 Der Nutzer hat die Nummern in seine Steuererklärung einzutragen. N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Ebenso wie alle neu eingeführten Regelungen zu den Meldepflichten ist die Regelung gem. Art. 97 § 33 Abs. 1 EGAO ab dem 1.7.2020 anzuwenden. Die Angaben sind daher in die Steuererklärungen aufzunehmen, die nach dem 1.7.2020 abgeben werden. Unerheblich ist, für welchen Vz die Steuererklärung abgegeben wird. Da die Regelung erst ab dem 1.7.2020 gilt, ist eine vor diesem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Einzutragende Daten

Rz. 7 Der Nutzer hat in seiner Steuererklärung die Registrierungs- und Offenlegungsnummer für die jeweilige Steuergestaltung einzutragen. Zur Registrierungs- und Offenlegungsnummer vgl. § 138f AO. Es kann sich dabei um eine Nummer aus Deutschland vom BZSt oder aus dem EU-Ausland handeln; je nachdem, in welchem Land die Gestaltung gemeldet worden ist. Rz. 8 Liegen dem Nutzer d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Regelungsziel

Rz. 1 § 138k AO regelt, dass die Nummern, die für eine Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung vergeben werden, in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden. Damit wird der Finanzverwaltung ermöglicht, die Steuergestaltung bereits im Veranlagungsverfahren zu überprüfen. Die Angabe der Meldungsnummern ermöglicht damit die veranlagungsunterstützende Wirkung ...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.4 Steueränderungsgesetz 2003

Rz. 15 Der Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 sah zunächst ebenfalls Regelungen zur Einführung eines "Allgemeinen Ordnungsmerkmals" vor. Gegen diesen Entwurf wurden aber sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfD) als auch von den Bundesministerien des Innern (BMI) und der Justiz (BMJ) verfassungsrechtliche Bedenken ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2.2 Bürokratieabbau

Rz. 6 Darüber hinaus wird durch die Einführung des Identifikationsmerkmals ein Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und zum Bürokratieabbau geleistet. Die Identifikationsnummer für natürliche Personen[1] wird die herkömmliche Steuernummer ersetzen und verhindern, dass für verschiedene Steuerarten weitere Steuernummern vergeben werden müssen. Außerdem wird die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Härtefallhilf... / 4 So funktioniert die Antragstellung

Informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die genauen Voraussetzungen in Ihrem Bundesland . Der Antrag muss in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sie haben bisher noch keinen prüfenden Dritten beauftragt, zum Beispiel für die laufende Buchhaltung, die Steuererklärung oder Jahresabsc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft

Leitsatz 1. Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2021, Unverschuldete... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Leistung von Pflegegeld für den Zeitraum April 2013 bis Februar 2015 aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Die frühere Kl., Frau A., hatte seit 1997 bei der Bekl. eine Pflegetagegeldversicherung unterhalten. Im Fall einer "Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)" hatte sich die Bekl. verpflichtet, Pflegetagegeld zu leisten. Zudem so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Verfahren für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

Rz. 98 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Verpflichtung zu Angaben in der > Steuererklärung besteht nicht; der Stpfl kann auch auf eine Günstigerprüfung beim SA-Abzug verzichten, zB wenn eine Steuerermäßigung offensichtlich nicht günstiger ist als die Zulagen (> Rz 79 Beispiel 4). Solange dies verfahrensrechtlich zulässig ist, kann der SA-Abzug aber auch dann noch beim FA beant...mehr