Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Prozessual konkurrierende allgemeine Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren

a) Mitwirkungspflichten Rz. 34 [Autor/Stand] Im Besteuerungsverfahren haben die Finanzbehörden (i.S.d. § 6 AO) die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO)....mehr

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§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gem. § 666 BGB

Rz. 157 Die Anzahl der Fälle, in denen Erben von vormals vom Erblasser bevollmächtigten Miterben Auskunft- und Rechenschaft verlangen, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hängt wohl einerseits damit zusammen, dass die Erteilung von Vorsorge- und sonstigen Vollmachten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; andererseits sind die Möglichkeiten, die §...mehr

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§ 23 Strafrecht / b) Verlängerung der Festsetzungsfrist, § 169 Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 104 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es in Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) eines längeren Zeitraums zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bedarf. § 169 Abs. 2 S. 2 AO legt fest, dass die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung zehn, bei leichtfertiger Steuerhinterziehung fünf Jahre beträgt. Diese Fristen beginnen gem. § 170 Abs. 1 AO grundsätzlich mit...mehr

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§ 23 Strafrecht / E. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO als Geldwäschevortat

Rz. 126 Übersicht § 261 Abs. 1 S. 2 StGB: Vortat: Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. § 370 AO § 261 Abs. 1 S. 3 StGB: Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 261 Abs. 1 S. 1 StGB auch auf Steuererstattungen oder ersparte Aufwendungen bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung nach § 370 AO Rz. 127 Beispiel 37 Erblasser V wird von seiner Ehef...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Steuerrechtliche Folgen

Rz. 60 Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG ist das einem Vermächtnisnehmer Zugewandte für den Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Sein steuerpflichtiger Erwerb ist also um das Vermächtnis gemindert. Steuerschuldner ist gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG der Erwerber. Problematisch kann es für Erben sein, wenn das Vermächtnis ausgekehrt wird, der Vermächtnisnehmer die Steuer aber ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Motivationen für lebzeitige Übertragungen

Rz. 28 Ein vorausschauender Unternehmer wird schon früh an den Fortbestand seiner Firma in der Zeit denken, in der er sie nicht mehr leiten kann oder möchte. Ihm werden die eigene und die Versorgung des Ehegatten, die Erhaltung des Betriebes und die Einbindung seiner Abkömmlinge, wie auch ein möglichst steuersparender Betriebsübergang wichtig sein. Auf diese besondere, kompl...mehr

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§ 23 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 23 Strafrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die Praxis zeigt, dass in vielen erbrechtlichen Beratungen der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens von einer Partei erhoben wird. Nicht eben selten sind Fälle, in denen noch am Tag des Erbfalles Angehörige dabei ertappt werden, wie sie Vermögensgegenstände aus der Wohnung des Erblassers zu sichern suchen; auch scheint es angesichts der immer älter werdenden E...mehr

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§ 23 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 87 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2011, 2012 und 2013 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offen ge...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 80 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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Insolvenzplanverfahren und Masseverbindlichkeiten

Leitsatz Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst. Normenkette § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 227 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 258 Abs. 1, § 259 InsO, § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2 AO Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war ein Abrechnungsbescheid. Über das Vermögen des Klägers war das Inso...mehr

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Überentnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Leitsatz Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegen Überentnahmen bereits dann vor, wenn die Entnahmen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2013 als Architekt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-Überschuss-Rechn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuererklärung und Steueranmeldung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Begriffen der Steuererklärung und Steueranmeldung, s. § 149 AO Rz. 1; s. § 150 AO Rz. 3. Auch eine von einem Dritten unterschriebene und bei der Finanzbehörde eingereichte Steuererklärung kann zumindest dann eine Steuererklärung i. S. des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO sein, wenn die Finanzbehörde aus der Erklärung die richtigen Sch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige kann aus Gesetz oder aus einer Aufforderung der Finanzbehörde (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO) resultieren (BFH v. 04.10.2017, VI R 53/15, BStBl II 2018, 123; auch s. § 149 AO Rz. 4. Die Aufforderung der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung (§ 149 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zweck und Rechtsnatur der Steuererklärung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ist Teil der Mitwirkungspflicht (§ 90 AO) des Stpfl. Die Steuererklärung ist als formalisierte Auskunft die rechtsförmlich gesicherte Grundlage für das Veranlagungsverfahren (BFH v. 14.01.1998, X R 84/95, BStBl II 1999, 203). Sie ist als Verfahrenshandlung i. S. des § 79 AO nicht nur Wissenserkl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei der Erstellung einer Steuererklärung

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Brinkmeier, Der neue § 173a AO, GmbH-StB 2017, 65; Bruschke, Berichtigung von Steuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeiten, StB 2017, 187; Dißars...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift räumt Stpfl., die unerfahren und unbeholfen sind, die Möglichkeit ein, ihre schriftlich oder elektronisch abzugebende Steuererklärung bei der zuständigen Finanzbehörde zur Niederschrift abzugeben. Voraussetzung für die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist, dass die Schriftform oder die elektronische Übermittlung dem Pflichti...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Steuererklärungen mittels Datenübertragung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 Abs. 6 AO ermächtigt das BMF, von § 72a AO und §§ 87b bis 87d AO abweichende Regelungen zur Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen Daten mittels Datenübertragung zu erlassen. Eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung begründet § 150 Abs. 6 AO nicht. Derartige Pflichten werden durch die Einzelsteuergesetze festgelegt (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

Schrifttum Schick, Die Steuererklärung, StuW 1988, 301; Onusseit, Steuererklärungspflichten in der Insolvenz, ZIP 1995, 1798; Grezesch, Steuererklärungspflichten im Strafverfahren, DStR 1997, 1273; Eichhorn, Zur Rechtmäßigkeit der Vorabanforderung von Steuererklärungen, DStR 2009, 1887; Baum, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Teil 2: Steuererklärungsfristen, Fristverläng...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Berichtigung von Steuererklärungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. kann als fehlerhaft erkannte Wissenserklärungen jederzeit richtigstellen, wobei sich die Folgen nach den Vorschriften im Übrigen richten (z. B. die Änderung der Steuerfestsetzung nach den §§ 164, 172 ff. AO). Er muss die Erklärung berichtigen, wenn die Voraussetzungen des § 153 AO vorliegen. Eine Anfechtung entspr. § 119 BGB i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Neuregelung für Steuererklärungen, die nach dem 31.12.2018 einzureichen sind

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 ist § 152 AO für Steuererklärungen, die nach dem 31.12.2018 – ohne Berücksichtigung möglicher Fristverlängerungen (Art. 97 § 8 Abs. 4 Satz 2 EGAO) abzugeben sind (Art. 97 § 8 Abs. 4 EGAO), neu gefasst worden. Gemäß Art. 97 § 8 Abs. 4 Satz 4 EGAO kann das BMF du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

A. Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuererklärungen (zu Rechtsnatur und Zweck s. § 149 AO Rz. 1) sind "nach", nicht "auf" amtlich vorgeschriebenem Vordruck (den das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder auflegt, s. zum Verfahren: Schick, StuW 1988, 306) abzugeben, soweit nicht eine elektronische Steue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen

Tz. 75 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Insbesondere für die abzugebenden Jahreserklärungen zur ESt, KSt, GewSt und USt sowie jene nach dem ErbStG und GrEStG enthält § 152 Abs. 5 Satz 2 AO n. F. eine Erhöhung des Mindestbetrags auf 25 Euro. Daneben ist für die Berechnung des Verspätungszuschlags nicht die festgesetzte Steuer maßgeblich, sondern der Betrag, der sich nach Minde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuererklärungen (zu Rechtsnatur und Zweck s. § 149 AO Rz. 1) sind "nach", nicht "auf" amtlich vorgeschriebenem Vordruck (den das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder auflegt, s. zum Verfahren: Schick, StuW 1988, 306) abzugeben, soweit nicht eine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, eine Steuererklär...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Erklärungspflicht kraft Gesetzes und behördlicher Anordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, lässt sich nicht der AO entnehmen (s. aber zum Verfahren der gesonderten Feststellung § 181 Abs. 2 AO), sondern wird in den einzelnen Steuergesetzen (§ 5 AO) bestimmt (s. §§ 25 Abs. 3 EStG, 56 ff. EStDV; § 14a GewStG; § 31 ErbStG; § 18 UStG; § 28 BewG; § 19 GrEStG). Steuererklärungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 Abs. 2 AO zählt beispielhaft Schätzungsgründe auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die mangelnde Aufklärung vom Stpfl. zumindest verursacht wird. Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"), sodass unter § 162 Abs. 2 AO auch andere als die aufgeführten Mitwirkungsverletzungen fallen. Die Vorschrift ist keine selbsts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Eigenhändige Unterschrift

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 Abs. 3 AO klärt Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der in verschiedenen Einzelsteuergesetzen (s. z. B. § 25 Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG; § 14a GewStG; § 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, vgl. aber EuGH v. 03.12.2009, C-433/08, DStR 2010, 2593 zur Bestimmung für das Vorsteuervergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 Satz 2 Nr. 3 UStG) geforderten eig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Versicherung der Wahrheit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 150 Abs. 2 AO sind die Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Eine derartige Verpflichtung kann sich naturgemäß nur auf Tatsachen beziehen (weitergehend auch für eine notwendige rechtliche Beurteilung: Heuermann in HHSp, § 150 AO Rz. 17 ff.). Zu steuerrechtlichen Folgen s. beispie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anlaufhemmung bei Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflichten (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von dem in § 170 Abs. 1 AO aufgestellten Grundsatz wird nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in den Fällen, in denen eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen bzw. eine Anzeige zu erstatten ist, der Anlauf der Festsetzungsfrist gehemmt. Zur Geltung für Besitz- und Verkehrsteuern a. AEAO zu § 170, Nr. 3 Abs. 1. D...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtliches Gehör und Begründungserfordernis

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Schätzung ist dem Stpfl. rechtliches Gehör zu gewähren (§ 91 AO). Ihm sind i. d. R. die Tatsachen, auf die die Schätzung gestützt wird und die ihm nicht bekannt sind wie z. B. auch ein Wechsel der Schätzungsmethode, vor Durchführung der Schätzung bekannt zu geben, damit er sich dazu äußern kann (BFH v. 02.02.1982, VIII R 6...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Subjektiver Tatbestand (Leichtfertigkeit)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bußgeldvorschrift des § 378 AO verlangt das Vorliegen eines erhöhten Grades von Fahrlässigkeit. Die Verfolgung leichterer Grade fahrlässiger Verhaltensweisen wäre rechtspolitisch nicht wünschenswert und auch nicht praktikabel. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässig verhält sich, wer schuldhaft nicht erkennt, dass sein Tun od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Erklärungspflichtiger

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuererklärung abzugeben hat. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird (s. § 149 Satz 2 AO), soweit nicht die Steuergesetze selbst die Erklärungspflicht begründen (s. § 149 Satz 1 AO). Die besondere Erwähnung des Erklärungspflichtigen ist nicht ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verstoß gegen die Steuererklärungspflicht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist, dass derjenige, gegen den der Zuschlag verhängt werden soll, seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.; vgl. aber die Ausnahme in § 18a Abs. 11 UStG für Zusammenfassende Meldungen) nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen ist (§ 152 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Vorbehalt der Nachprüfung können nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO Steuern festgesetzt werden. Die Vorschrift ist nicht auf Steuerbescheide i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt, sondern auf alle Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide anwendbar, also auf Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO), Bescheide über die gesond...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 173a AO ermöglicht die Aufhebung oder Änderung von bestandskräftigen Steuerbescheiden, soweit der Stpfl. aufgrund eines (bei Erstellung der Steuererklärung aufgetretenen) Schreib- oder Rechenfehlers der Finanzbehörde bestimmte Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat und diese Tatsachen nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Fristverlängerung

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die obligatorische Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist nach § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO n. F. ausgeschlossen, "wenn" die Finanzbehörde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach § 109 AO verlängert hat oder diese Frist rückwirkend verlängert (in diesem Fällen fehlt es bereits an der tatbestandlich notwendigen verspäteten Abgabe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Unkenntnis von der Steuererklärungspflicht

Tz. 77 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen Erklärungspflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist erlassenen Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen konnten, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein, tritt die Verspätung erst ein, wenn die zur Abgabe gesetzte Frist verstrichen ist (§ 152 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Antrag vor Ablauf der Festsetzungsfrist

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag i. S. des § 171 Abs. 3 AO muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt und der zur Entscheidung über den Antrag zuständigen Finanzbehörde zugegangen sein. Geht der Antrag einer unzuständigen Finanzbehörde zu, wird der Fristablauf nur dann gehemmt, wenn der Antrag innerhalb der Festsetzungsfrist an die zuständige Behörde wei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Begründung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Notwendigkeit einer Begründung ergibt sich aus § 121 Abs. 1 AO. Hiernach bedarf es einer schriftlichen Begründung, soweit dies zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlich ist. Das bedeutet, dass zum Inhalt des schriftlichen oder elektronisch übermittelten Steuerbescheids grundsätzlich die Benennung des der Besteuerung unterworf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 137 Anderweitige Auferlegung der Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 Satz 1 FGO erlaubt es, die Kosten abweichend von §§ 135 Abs. 1, 136 FGO dem in der Sache obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser die für seinen Prozesserfolg maßgebenden Tatsachen verspätet geltend gemacht od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen bei Verletzung der Erklärungspflicht

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ist gem. §§ 328ff. AO erzwingbar (Ausnahme: § 393 Abs. 1 Satz 2 AO). Eine Schätzung (§ 162 AO) ist jedoch ohne vorausgegangenen Versuch, die Erklärungsabgabe zu erzwingen, zulässig. Wegen der Möglichkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei Nicht- oder nicht rechtzeitiger Abga...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehler des Steuerpflichtigen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler, die dem Steuerpflichtigen unterlaufen, unterfallen nicht der Berichtigungsmöglichkeit des § 129 AO. Die Beseitigung des Fehlers kann der Steuerpflichtige in der Regel nur durch Einspruch gegen die Steuerfestsetzung erlangen. Eine Berichtigung nach § 129 AO wird jedoch dann möglich, wenn sich die Finanzbehörde den Fehler des Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfehler

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsfehler und damit keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die mehr als theoretische Möglichkeit eines verfahrens- oder materiell-rechtlichen Fehlers besteht (BFH v. 17.05.2017, X R 45/16, BFH/NV 2018, 10). Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Unrichtigkeit eine bewusste – wenn auch einfache – Schlussfolgerung auf rec...mehr