Rz. 127

[Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen der Ausnahmen in Satz 3 keinen absoluten Schutz vor Strafverfolgung (s. Rz. 240 ff.). Nach Ansicht des BGH ist dennoch die Steuererklärungspflicht bzgl. allgemeiner Straftaten nicht suspendiert[2]. Es komme aber eine Reduzierung der Erklärungspflicht dahin gehend in Betracht, dass die Einkünfte nur betragsmäßig, nicht aber deren Quelle bezeichnet werden müssten (s. Rz. 207 f. und 249 m.w.N.)[3].

 

Rz. 128

[Autor/Stand] Die vorstehend dargestellte BGH-Rspr. wird zu Recht kritisiert (s. § 370 Rz. 304 ff. m.w.N.)[5]. Zum einen wird die Praxistauglichkeit der Lösungsansätze in Zweifel gezogen, auch was die Schätzungsmöglichkeiten der FinB angeht (s. Rz. 67 ff.). Schließlich erscheint auch das vom BGH propagierte begrenzte Verwendungsverbot letztlich wertlos, denn es gestattet den Strafverfolgungsbehörden darauf aufbauende Ermittlungen. Kein Strafverfolger kann die Kenntnis der in den Steuerakten befindlichen Steuererklärungen völlig ausblenden. Eine klarere, auch behördliche Trennung des Steuer- und Strafverfahrens würde die aufgezeigten Friktionen überwinden helfen[6]. Auch wäre eine gesetzliche Normierung des Verwendungsverbotes entsprechend der Regelung in § 97 InsO unbedingt ratsam[7].

 

Rz. 129– 130

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.11.2018
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.11.2018
[5] Vgl. nur Schmitz/Wulf in MünchKomm/StGB, § 370 AO Rz. 314, 315a; vgl. auch Drüen in Tipke/Kruse, § 393 AO Rz. 40b wegen des Prinzips der Abschnittbesteuerung.
[6] Vgl. dazu Seer in GS Trzaskalik, S. 457 (470 f.); Heerspink, AO-StB 2006, 51 (55).
[7] S. dazu auch Bittmann/Rudolph, wistra 2001, 81; Hefendehl, wistra 2003, 1; Richter, wistra 2000, 1; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004.
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.11.2018

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