Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 66 Die bulgarische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus neun oder zehn Zahlen, mit dem vorangestellten Ländercode BG.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 60 In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 38 Mehrwertsteuergesetz). Die digitale Abgabe der Meldungen ist verpflichtend, wenn ein Unternehmer seit mindestens zwölf Monaten tätig ist. Auf Antrag kann die weitere Papierabgabe be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 62 Die schwedische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus zwölf Zahlen, mit dem vorangestellten Ländercode SE.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 70 In Belgien gibt es keine Umsatzsteuerjahreserklärung. Jedoch ist zum 31.03. eine besondere Jahresmeldung (Form 725) abzugeben, in der alle Umsätze an in Belgien umsatzsteuerlich erfasste Kunden, die einen Nettobetrag von 250 EUR übersteigen, gemeldet werden müssen. Die Meldung ist ebenfalls digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 61 Die niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus zwölf Stellen, von denen die drittletzte der Buchstabe "B" sein muss. Der vorangestellte Ländercode lautet NL.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 63 Bis zum 30.01. des Folgejahres ist eine zusammenfassende Umsatzsteuerjahreserklärung (Formular 390) abzugeben. Die Abgabe hat elektronisch zu erfolgen. Weiterhin ist eine Zusatzmeldung (Formular 347) über Geschäfte mit Dritten, die eine Schwelle von 3.000 EUR überschritten haben, abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 63 Die dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode DK.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 65 Die spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus neun Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode ES. Dabei kann die erste und die letzte Stelle bzw. die erste oder die letzte Stelle ein Buchstabe sein. Ausländische Unternehmen sollten beachten, dass auch Unternehmen mit Sitz auf den Kanaren eine ähnlich aussehende Identifikationsnummer erhalten. Dabei hand...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 67 Die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus elf Zahlen mit dem vorangestellten Ländercode FR.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 63 Die lettische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus elf Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode LV.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 61 In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20.Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 115 Mehrwertsteuergesetz). Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht überschreitet und die nicht am innergemeinschaftlichen Verkehr teilnehmen, dürfen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 64 Die luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode LU.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 62 Norwegen gehört nicht zur EU, so dass es keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im eigentlichen Sinn gibt. Die Mehrwertsteuernummer hat in der Regel neun Ziffern, gefolgt vom Kürzel "MVA".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 65 Die finnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus acht Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode FI.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 65 Es ist eine zusätzliche Jahreserklärung für statistische Zwecke abzugeben ("Annual Return of Trading Details"), die aber nicht zu Steuerzahlungen oder Steuererstattungen führen kann.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 In der Regel sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 25. Tag des folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 84 und 85 Mehrwertsteuergesetz). Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr eine Schwelle von 60.000 EUR nicht überschritten hat, dürfen auf Antrag halbjährliche Umsatzsteuermeldungen einrei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 74 Alle Steuerpflichtigen sind verpflichtet, eine Umsatzsteuerjahreserklärung für das Kalenderjahr in digitaler Form einzureichen. Der Abgabetermin für die Jahreserklärung 2016 war der 28. 02.2017. Für Erklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gilt ein Abgabezeitraum zwischen dem 01.02. und dem 30.04. des Folgejahres.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.6 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 80 Die italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus zwölf Zeichen, mit dem Ländercode IT.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Weitere Meldepflichten in der Umsatzsteuer

Rz. 65 Seit dem 01.10.2016 müssen alle Unternehmer zusätzlich einen sog. SAF-Report digital übermitteln. Dabei sind detaillierte Angaben zu allen Eingangs- und Ausgangsleistungen zu machen. Die Meldung muss bis zum 20. Tag nach Ende des Meldezeitraums erfolgen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Besondere Meldepflicht für häufige Ausführer

Rz. 77 Häufige Ausführer müssen eine zusätzliche Absichtserklärung bei der Finanzbehörde einreichen. Voraussetzung für die Anwendung der Sonderregelung (vergleiche 7.4) ist, dass dem Lieferanten sowohl die entsprechende Absichtserklärung als auch die Bestätigung von deren Abgabe bei der Steuerbehörde vorliegt. Rz. 78 Stellt ein leistender Unternehmer Rechnungen ohne Umsatzste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 quartalsweise Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 Es sind Umsatzsteuermeldungen pro Kalendervierteljahr abzugeben. Abgabetag ist jeweils der 10. Tag des zweiten Folgemonats, also z. B. der 10. Mai für das erste Kalendervierteljahr. Die Steuer ist am gleichen Tag fällig. Aktuell ist sowohl die digitale Abgabe als auch die Papierabgabe zulässig. Jedoch wird erwartet, dass in naher Zukunft auf verpflichtende digitale Ein...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 64 Die portugiesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus neun Ziffern, mit dem vorangestellten Ländercode PT.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 64 Die rumänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus einer nicht eindeutig festgelegten Zahl von Zeichen mit dem vorangestellten Ländercode RO.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 65 Die zyprische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus neun Zeichen (acht Zahlen und ein Buchstabe), mit dem vorangestellten Ländercode CY.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 71 Die belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus zehn Zeichen, mit dem vorangestellten Ländercode BE.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 63 In der Regel sind quartalsweise Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Dabei ist Abgabetermin jeweils der 15. Tag des zweiten auf den Meldezeitraum folgenden Monats. Zum gleichen Termin ist die Steuerzahlung fällig (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Seit einiger Zeit gilt eine Schonfrist von sieben Tagen für verspätete Anmeldungen oder Steuerzahlungen, wenn die Meldungen d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 26. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 62 In Spanien sind Umsatzsteuermeldungen monatlich (Vorjahresumsatz > 6.010.121 EUR bzw. Option zur Erstattung von Vorsteuer wurde ausgeübt) oder vierteljährlich abzugeben (Formular 303). Dabei ist Abgabetermin jeweils der 20.Tag des folgenden Monats. Bei vierteljährlicher Abgabe ist die Meldung für das letzte Quartal bis zum 30.01. des Folgejahres einzureichen. Zu den gl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 62 In Lettland gibt es nur in besonderen Fällen eine Umsatzsteuerjahreserklärung. Diese sind wie folgt: Unternehmer muss Vorsteuerberichtigungen vornehmen, Unternehmer führt Finanzumsätze aus, Unternehmer wendet die Sonderregelung für Rückgaben von Verpackungen und Pfand an.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 65 Die polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus zehn Zeichen mit dem vorangestellten Ländercode PL.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 63 Es ist zusätzlich zum 01.05. des Folgejahres eine zusammenfassende Jahreserklärung abzugeben (vgl. Art. 64 Mehrwertsteuergesetz). Diese Pflicht gilt nicht für die Jahresmelder.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Da Norwegen nicht zur EU gehört, gibt es keine entsprechenden Meldepflichten.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 66 Die irische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus acht oder neun Zeichen, davon bis zu zwei Buchstaben, mit dem vorangestellten Ländercode IE.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 MwStSystRL ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Unternehmen, die nur sehr wenige meldepflichtige Vorgänge haben, können die Erlaubnis zur vierteljährlichen Abgabe erhalten. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalenderta...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, aber periodische Umsatzsteuerberechnungen und –zahlungen

Rz. 72 a) Verfahren bis zum 31.12.2016 Das italienische Recht kannte bis Ende 2016 keine Verpflichtung zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen. Jedoch waren die Steuerpflichtigen angehalten, ihre Umsatzsteuerschuld auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis zu berechnen und entsprechende Zahlungen an die Finanzbehörden zu leisten. Die Regelm...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, mit Erleichterungen bei geringen Umsätzen. Die Meldepflicht besteht auch beim Bezug von innergemeinschaftlichen Lieferungen ode...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Weitere Meldepflicht: Vierteljährliche Meldung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen

Rz. 75 Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Steuerpflichtige in elektronischer Form eine vierteljährliche Meldung sämtlicher umsatzsteuerrelevanter Ausgangsrechnungen, sämtlicher umsatzsteuerrelevanter Eingangsrechnungen, sämtlicher Gutschriften und sämtlicher Belastungsanzeigen übermitteln (Spesometro). In den Vorjahren handelte es sich jeweils um eine Jahresmeldung. Fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 68 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 289B und Art. 289C Steuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 10. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Ebenso müssen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Erwerbe ausführen, oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen beziehen, eine Zusammen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 63 Bis zum 15. Juli des Folgejahres (bei abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 15. des siebten auf das Ende des Wirtschaftsjahres folgenden Monats) ist eine zusammengefasste Umsatzsteuerjahreserklärung als Bestandteil der Jahressteuererklärungen abzugeben. Der Steuerpflichtige hat in diesem Rahmen auf einem elektronisch von der portugiesischen Finanzverwaltung zur Verfügu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 61 Im Regelfall sind monatliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Unternehmen, die keine doppelte Buchführung haben müssen, geben dagegen vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen ab. Der Abgabetag ist grundsätzlich der letzte Werktag des Monats nach Ende des Meldezeitraums, also z. B. der 31.03. für den Monat Februar. Dies ist auch der Fälligkeitstag der Umsatzsteuerzahlung....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Laufende Umsatzsteuermeldungen

Rz. 60 Ein Steuerpflichtiger, dessen Umsatz 40 Millionen SEK übersteigt, muss monatliche Umsatzsteuermeldungen einreichen. Die Meldungen sind zum 26. Tag des Folgemonats abzugeben. Zum gleichen Termin wird die Umsatzsteuer fällig. Andernfalls sind vierteljährliche Umsatzsteuermeldungen abzugeben. Diese sind jeweils zum 12. Tag des zweiten Folgemonats fällig. Es kann alternativ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 64 bis Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Vierteljährliche Meldungen sind möglich, wenn nur Lieferungen ausgeführt werden und die Bemessungsgr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. In Ausnahmefällen kann di...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Umsatzsteuermeldungen

Rz. 59 In den Niederlanden sind die Umsatzsteueranmeldungen, abhängig von der Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer, monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben. Die Abgabe hat elektronisch zu erfolgen und ist spätestens am letzten Werktag des Monats vorzunehmen, der auf die Berichtsperiode folgt (vgl. Art. 37a Mehrwertsteuergesetz). Bei jährlicher Abgabe verlängert sich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.7 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 81 Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Unternehmen, deren EU-Umsätze in den letzten vier Kalendervierteljahren einen Betrag von 50.000 EUR nicht überschritt...mehr