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Kündigung








Beleidigung Wut
Beleidigung Wut
Urteil

Beleidigungen rechtfertigen nicht ausnahmslos eine fristlose Kündigung

In Einzelfällen kann eine Kündigung wegen grober Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen unwirksam sein, weil eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Eine Abmahnung hält das LAG Thüringen dann nicht für entbehrlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Arbeitnehmenden aufgrund menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen der Blick für die Bedeutung ihrer Äußerungen verstellt gewesen sein könnte.












Schwangere Frau im Büro
Schwangere Frau im Büro
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Korrekte Berechnung des Schwangerschaftsbeginns

Der Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an. Will die Arbeitnehmerin das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dieses über einen Anscheinsbeweis möglich, der aber nur bei typischen Geschehensabläufen greifen kann.














Bären Streit
Bären Streit
Grundregeln im Arbeitsverhältnis

Grundsätze zum Arbeitsrecht - was Führungskräfte und Arbeitnehmer wissen sollten

Führungskräfte in Unternehmen werden täglich mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Zumindest gängige Problemlagen und rechtliche Leitplanken sollten ihnen dabei aus dem Stand bekannt sein. Das verhindert Demotivation und überflüssige (Rechts)streitigkeiten bei denen Unternehmenskultur und -image Schaden nehmen. Auch Arbeitnehmer tun gut daran, ihr Rechte zu kennen.













Mann sitzt nach Kündigung verzweifelt auf Treppe
Mann sitzt nach Kündigung verzweifelt auf Treppe
LAG-Urteil

Dürfen Beschäftigte nach der Kündigung gegen ihren Willen freigestellt werden?

Oft werden Arbeitnehmende nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Ist eine einseitige Suspendierung durch den Arbeitgeber grundsätzlich zulässig? Oder können die Beschäftigten per einstweiliger Verfügung beantragen, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt zu werden? Das hatte das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg zu entscheiden.