Ist die Kündigung per Whatsapp zulässig?
Vor kurzem hatte das LAG München über eine Kündigung zu entscheiden, die der Arbeitgeber als Whatsapp-Foto verschickte. Das Gericht hielt die Kündigung für unwirksam. Die schnelle Kommunikation über den Messenger-Dienst ist für viele Arbeitgeber so normal, dass sie auch die Trennung von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin darüber regeln wollen. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Nach deutschem Recht gibt es konkrete Voraussetzungen, damit eine Kündigung wirksam ist.
Kündigung des Arbeitsvertrags: Schriftform ist zwingend
Damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich wirksam ist, bedarf es nach § 623 BGB der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Fax, SMS oder mündlich, sind unwirksam. Die elektronische Form ist nicht ausreichend.
Kündigung über beliebtes Medium wie Whatsapp
Die Beliebtheit eines Kommunikationsmediums wie Whatsapp ändert nichts an der rechtlichen Sachlage in Deutschland. In Großbritannien verteidigte der Konzernchef einer Textil-Einzelhandelskette damit die Kündigungspolitik eines Filialleiters. Dieser soll geschrieben haben: "Hi katy its alex from the shop. Sorry 2 do this by text but ive been trying to call u + ur phones been switched off. Ive had a meeting with jon + ian and weve reviewed your sales figures and they're not really up to the level we need. As a result we will not require your services any more. You will receive your last pay packet on friday 28th july. Thank you for you time with us" (Zitat nach www.inside-handy.de).
Der Konzernchef verteidigte laut "Die Welt" diese Entlassungsmethode damit, dass es sich um ein junges Unternehmen handele und die Angestellten Teil der Jugendkultur seien, die SMS als wesentliches Mittel zur Kommunikation verwende. Der Angestellten hätte man die Enttäuschung und die Kosten ersparen wollen, nur zur Arbeit zu kommen, um dann gekündigt zu werden.
Massenentlassung per SMS
Ein ebenfalls britischer Arbeitgeber entdeckte die Möglichkeiten der Mobiltelefon-Technik für eine ähnliche Form der Kündigung, berichtet "Karrriere.de". Per SMS-Botschaft teilte man danach 2.500 Mitarbeitenden mit, dass sie möglicherweise gefeuert seien. Er verschickte die Aufforderung, eine bestimmte Nummer anzurufen. Der geschaltete Anrufbeantworter verkündete, dass man, sofern kein persönlicher Anruf mehr erfolge, fristlos gekündigt sei.
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