Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam
Der Lehrer hatte unterschiedliche Tätowierungen, u.a. „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper und „Liebe Familie“ unterhalb des Hosenbundes.
LAG: Fehlende Eignung des Lehrers
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg wies die Klage des Lehrers gegen seine Kündigung ab. Es führte zur Begründung aus, die Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen.
Zur Eignung als Lehrer gehöre auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den hier zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen, u.a. „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte „Liebe Familie“ unterhalb des Hosenbundes änderten hieran nichts, da diese regelmäßig nicht zu sehen seien.
Tätowierungen zum Kündigungszeitpunkt sind maßgeblich
Da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen sei, komme es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung nicht maßgeblich an.
Weil die Kündigung bereits aus diesem Grund wirksam sei, komme es zudem auf die vorliegende, bisher nicht rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung nach § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) nicht an.
Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.5.2021, 8 Sa 1655/20).
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