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Kündigung


















Mann schaut nachdenklich auf graphische Glühbirnen
Mann schaut nachdenklich auf graphische Glühbirnen
Studie

Kein Anstieg des "stillschweigenden Kündigens" in Deutschland

In den letzten Jahren wurde vermehrt über das Phänomen des "Quiet Quitting" oder "stillen Kündigens" diskutiert, bei dem Beschäftigte sich nicht mehr vollständig in ihre Arbeit investieren. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in einer Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 bis 2021 untersucht, ob sich dieser Trend in Deutschland abzeichnet. Die Ergebnisse des Kompaktberichts sind ermutigend, denn es zeigt sich, dass ein tiefgreifender Trend zum "Quiet Quitting" in Deutschland aktuell nicht erkennbar ist.







Unfall Verletzung Umzug Kartons
Unfall Verletzung Umzug Kartons
Krankheitsbedingte Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigung: Bei Unfall keine negative Gesundheitsprognose möglich

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten infolge eines Unfalls für die Frage der negativen Gesundheitsprognose grundsätzlich nicht relevant sind, da sie regelmäßig nicht prognosefähig sind. Eine krankheitsbedingte Kündigung, die Ausfallzeiten aufgrund eines Unfalls bei der negativen Gesundheitsprognose berücksichtigt, ist daher unwirksam.










Involvenz geschlossen pleite
Involvenz geschlossen pleite

Insolvenz

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt seit August 2022 kontinuierlich zu. 1.362 wurden laut Statistischem Bundesamt im Februar 2023 beantragt - 20 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Der Begriff Insolvenz wird auch für den Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. Dieses dient der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger. In diesem Top-Thema erfahren Sie, welche wichtige Rolle Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht bei der Involvenz spielen.














Hammer eines Richters
Hammer eines Richters
Urteil

Auswirkungen der Mitgliedschaft bei den Hammerskins auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis eines städtischen Mitarbeiters kann nur dann aufgrund einer Mitgliedschaft in einer konspirativen und rassistischen Vereinigung gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte in einem konkreten Fall in zweiter Instanz allerdings ein Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar war.