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Hochwasser

Hochwasser

Überflutete Straßen, eingestürzte Häuser und abgeschnittene Ortschaften: Unwetter und Hochwasser – wie zuletzt im Sommer 2021 – verursachen dramatische Verwüstungen. Die Beseitigung der Folgen ist eine Mammutaufgabe, die neben den tatsächlichen Herausforderungen vor Ort für Betroffene, Unternehmen und Berater zahlreiche Fragen aufwirft.

Ist die unmittelbare Gefahr gebannt, hilft die genaue Kenntnis von Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen beim Neubeginn. Zudem rücken zahlreiche rechtliche Fragestellungen in den Blick.

Auch für nicht unmittelbar von den Ereignissen Betroffene lohnt ein kritischer Blick auf die eigene Risikovorsorge. Im Fokus steht insbesondere die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aktueller Informationen zum Thema.




Handlungsleitfaden

Aufräumarbeiten in Hochwassergebieten: Wichtige Sicherheitsregeln

Die Hochwasser entlang der Ems, Aller und der Weser um die Jahreswende haben große Zerstörung in den betroffenen Gemeinden hinterlassen. Nach Rückzug des Wassers sind Aufräum-, Reinigungs- und teilweise auch Wiederaufbauarbeiten erforderlich. Diese können ernsthafte Gefährdungen für die eingesetzten Helfer und Arbeiter bedeuten. Handlungsleitfäden von Berufsgenossenschaften geben den Akteuren und Unternehmen vor Ort wichtige Ratschläge in Hinsicht auf Arbeitsschutz und Gefahrenprävention.



Unwetterschäden in der Steuererklärung

Das Unwetter zerstört, der Staat hilft

„Tief Bernd“ aus dem Juli 2021 lässt grüßen: Demolierte Dächer, überschwemmte Autos, überflutete Häuser und Wohnungen und jede Menge entwurzelte Bäume. Ein Sturmtief verursachte in diesem Jahr leider erneut zahlreiche Schäden. Menschen müssen nun ihre Häuser wiederherrichten oder haben Hab und Gut verloren und sind gezwungen, dies zu ersetzen. Besonders stark betroffene Bundesländer haben jetzt von ihren jeweiligen Finanzverwaltungen im Rahmen des sog. Katastrophenerlasses Unterstützungen zugesagt bekommen. Ohnehin können Unwetterschäden in der Steuererklärung geltend gemacht werden.







Flutkatastrophe

Die Insolvenzantragspflicht wird für von der Flut betroffene Unternehmen ausgesetzt

Das Bundeskabinett will eine Pleitewelle von Unternehmen als Folge der Flutkatastrophe verhindern. Unternehmen, die durch die Überschwemmungen in Not geraten sind, sollen jetzt keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Das soll rückwirkend ab 10.7.2021 bis mindestens 31.10.2021 gelten und falls nötig verlängert werden. Das geplante Gesetz orientiert sich an der früheren Corona-Regelung. Hier ein Überblick.




Kein versicherter Leitungswasserschaden

Keller mit Drainage-Wasser überschwemmt: keine Leistungspflicht der Wohngebäudeversicherung

Die Ursachen für Überschwemmungen können vielfältig sein. Die Wohngebäudeversicherung deckt beispielsweise Leitungswasserschäden und Bruchschäden an Rohren ab. Ist die Ursache für die Überschwemmung aber ein defektes Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes, greift die Versicherung nicht, den die Drainage ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst.











LfSt

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden durch Hochwasser in Bayern

Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in vielen Teilen Bayerns, insbesondere Niederbayerns und Mittelfrankens, beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichung, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.

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Steuerliche und sonstige Maßnahmen zur Unterstützung der Hochwasseropfer

Aufgrund der verheerenden Flutkatastrophe Ende Mai/Anfang Juni 2013 waren große Teile des Bundesgebietes überflutet. Dies hat in den betroffenen Gebieten beträchtliche Schäden hervorgerufen. Unser Top-Thema zeigt, mit welchen Maßnahmen Bund und Länder die Betroffenen unterstützen.