Bund beschließt Hilfspaket für Hochwasserregionen
Laut einer Pressemitteilung des BMF sagt der Bund neben einer hälftigen Beteiligung an den Soforthilfen der Länder in Höhe von zunächst 200 Mio. EUR seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm zu. Danach besteht das Hilfspaket aus folgenden Elementen:
Schnelle und unbürokratische Soforthilfe
Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. EUR zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Mio. EUR Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund will die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.
Umfassendes Aufbauprogramm
Die betroffenen Länder stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlichen Umfang finanziell zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen soll Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
Der Bund will alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
Verzicht auf Rettungskosten-Erstattung
Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
Der Bund will sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.
Darüber hinaus ist der Bund zu Gesprächen mit den Ländern, über ein mögliches zukünftiges Absicherungssystem bereit, wenn sich die Gesamtheit der Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligt.
Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst.
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
803
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verabschiedet
722
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
478459
-
E-Rechnung
4279
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4003
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3724
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
256
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
199
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
131
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1271
-
Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt
30.06.2026
-
ZEW regt gezielte Einkommensteuerentlastung der Mitte an
30.06.2026
-
Stellungnahme des DStV zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
29.06.2026
-
Neue Gesetze gegen Steuerhinterziehung in Kürze
29.06.2026
-
EU-Kommission verabschiedet Steuervereinfachungspaket
25.06.2026
-
Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes
25.06.2026
-
Wegfall der 150-EUR-Zollfreigrenze ab 1.7.2026
23.06.2026
-
Norddeutsche Vorschläge für Erbschaftsteuerreform
22.06.2026
-
Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
17.06.2026
-
Bundesrat fordert Klarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine
16.06.2026