Steuerliche Hilfen für Hochwasserschäden in Hessen
Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserschäden
Folgende steuerliche Erleichterungen werden gewährt:
- Wer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Überschwemmungen betroffen ist, kann auf Antrag steuerliche Erleichterungen in Form von Stundung, Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
- Wurden aufgrund des Hochwassers Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet oder verloren, so ergeben sich hieraus steuerlich keine Nachteile für die Betroffenen. Betroffene sollten dies jedoch zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.
- Weitere Erleichterungen werden bei Spenden an Betroffene gewährt, sowie auch Sonderabschreibungen für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige (z.B. beim Wiederaufbau eines Betriebsgebäudes).
Hessisches FinMin, Meldung v. 12.2.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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