Steuerliche Hilfen für Hochwasserschäden in Hessen
Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserschäden
Folgende steuerliche Erleichterungen werden gewährt:
- Wer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Überschwemmungen betroffen ist, kann auf Antrag steuerliche Erleichterungen in Form von Stundung, Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
- Wurden aufgrund des Hochwassers Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet oder verloren, so ergeben sich hieraus steuerlich keine Nachteile für die Betroffenen. Betroffene sollten dies jedoch zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.
- Weitere Erleichterungen werden bei Spenden an Betroffene gewährt, sowie auch Sonderabschreibungen für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige (z.B. beim Wiederaufbau eines Betriebsgebäudes).
Hessisches FinMin, Meldung v. 12.2.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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