Steuerliche Hilfen für Hochwasserschäden in Hessen
Steuerliche Maßnahmen bei Hochwasserschäden
Folgende steuerliche Erleichterungen werden gewährt:
- Wer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Überschwemmungen betroffen ist, kann auf Antrag steuerliche Erleichterungen in Form von Stundung, Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
- Wurden aufgrund des Hochwassers Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet oder verloren, so ergeben sich hieraus steuerlich keine Nachteile für die Betroffenen. Betroffene sollten dies jedoch zeitnah dokumentieren und soweit wie möglich nachweisen oder glaubhaft machen.
- Weitere Erleichterungen werden bei Spenden an Betroffene gewährt, sowie auch Sonderabschreibungen für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige (z.B. beim Wiederaufbau eines Betriebsgebäudes).
Hessisches FinMin, Meldung v. 12.2.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.4065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.297
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.131
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.4096
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.190
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.650
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.402
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.17739
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.567
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.242
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Vordruckmuster zur Umsatzsteuer neu bekanntgegeben
05.12.2024
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Fragen und Antworten zum Kassengesetz
05.12.2024
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2024
05.12.2024
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2025
05.12.2024
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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
05.12.2024
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Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten
29.11.2024
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Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
29.11.2024
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Zuwendungsempfängerregister richtig verwenden
29.11.2024
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Steuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte
27.11.2024
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Vorläufigkeitsvermerk für Einkommensteuerfestsetzungen ab VZ 2023
26.11.2024