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20.01.2022
FG Kommentierung
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass ein Hafenarbeiter, der im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung auf dem Hamburger Hafengelände eingesetzt wird, in einem "weiträumigen Tätigkeitsgebiet" tätig ist, sodass er seine Fahrten zwischen Wohnung und Hafenzugang nur mit der Entfernungspauschale abrechnen kann.mehr