Anti-Geldwäsche-Reform verzögert sich erneut
Damit kann das sog. Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.
Mit dem Gesetz soll unter anderem eine neue Behörde geschaffen werden, die Analyse, strafrechtliche Ermittlungen und Aufsicht in Fällen von Geldwäsche koordiniert. Ein "Ermittlungszentrum Geldwäsche" soll mit allen Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden in bedeutsamen internationalen Fällen von Geldwäsche mit Deutschlandbezug tätig werden. Es soll bereits bei verdächtigen Finanzströmen ansetzen, um dahinter liegende Straftaten aufzudecken. Das Konzept wird "follow the money" ("Folge dem Geld") genannt und soll direkter zu professionellen Hintermännern und Netzwerken führen.
Keine inhaltlichen Bedenken
Das Gesetz wurde im Bundestag bereits ein erstes Mal debattiert und lag dann mehrere Monate lang im Finanzausschuss. Inhaltliche Bedenken gebe es aber nicht, hieß es. Der parlamentarische Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (FDP) warnte vor schwerwiegenden Folgen einer weiteren Verzögerung: "Wir halten das für außerordentlich problematisch mit Blick auf eine erfolgreiche Geldwäschebekämpfung in Deutschland", sagte er. Es gebe bereits Pläne für den Start der Behörde und auch Mitarbeiter, die sich nun möglicherweise andere Aufgaben suchten.
Toncar sprach von einem "Rückschlag für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität der Mafia, der verschiedenen Oligarchen oder der Clans, die ihre kriminellen Erträge auch aus Deutschland heraus verschieben". Auch international könne es erhebliche Nachteile für Deutschland geben.
Die Co-Fraktionschefin der Grünen, Britta Haßelmann, forderte, zeitgleich mit dem Gesetz müssten auch Befugnisse für die Bekämpfung von Vermögensverschleierung neu geregelt werden. Das sei aber bisher nicht erfolgt. Toncar betonte, dieses Vorhaben liege in der Abstimmung der Ministerien. Es gehe einerseits darum, die Aufdeckung kriminell erlangter Vermögen zu erleichtern. Andererseits müssten aber auch rechtliche Fragen etwa zum Eigentumsschutz berücksichtigt werden. "Deswegen ist dieses Verfahren komplex." Es ergebe nur dann fachlichen Sinn, wenn die Anti-Geldwäsche-Behörde eingerichtet sei.
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