In vielen Vereinen gehört WhatsApp zum Standard, wenn es um die Kommunikation im Verein geht. Dabei wird jedoch übersehen, dass auch hier die seit Mai 2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Nutzung dieses Kommunikationsweges erschwert beziehungsweise unmöglich macht.

Das Problem: WhatsApp liest so ziemlich alle personenbezogenen Daten aus, die sich auf einem Smartphone/Handy befinden. Diese Daten werden dann auch anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Damit verstößt WhatsApp gegen die DSGVO und kann vom Verein grundsätzlich nicht als offizielles Kommunikationsmittel genutzt werden. Anders sieht es aus, wenn WhatsApp privat genutzt wird. Hier gibt es keine datenschutzrechtlichen Probleme.

Obwohl WhatsApp weitverbreitet ist, kann man nicht davon ausgehen, dass alle Mitglieder hierüber verfügen. Nicht zuletzt, weil WhatsApp teilweise recht leichtsinnig mit persönlichen Daten umgeht, wenden sich Nutzer verstärkt von WhatsApp ab. Jüngere Anwender bevorzugen verstärkt mehr bildorientierte Kommunikationswege (zum Beispiel Instagram) und verzichten auf WhatsApp.

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