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27.03.2020
Widerrufsrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die Widerrufsbelehrung in Immobilienkreditverträgen als intransparent gerügt. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie gekauft hat, könnte mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" gute Chancen haben, den Vertrag zu widerrufen.
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