Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 12/2015, Ist die Zuste... / I. Das Problem

Hoher Kostendruck Durch das 2. KostRModG ist die Zwangsvollstreckung deutlich teurer geworden. Das erhöht den Druck der Gläubiger, die Zwangsvollstreckung möglichst kostensparend durchzuführen. Bei der Kontrolle der besonders hohen Kosten der Zwangsvollstreckung ist uns auch die Form der Zustellung ins Auge gefallen. Danach stellt sich für uns die Frage, ob es sinnvoll sein k...mehr

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FoVo 12/2015, Statthaftigke... / 2 II. Der Praxistipp

Der rechtliche Rahmen Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher nach § 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO befugt, eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) durchzuführen. Hierfür bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zuste...mehr

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FoVo 12/2015, Glaubhaftmach... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung des LG Mannheim zeigt drei wichtige Aspekte auf:mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Verfahrensrecht

Zu den Voraussetzungen zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 FamFG (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Fall der externen Teilung nach § 17 VersAusglG durch Anpassung des in § 253 Abs. 2 HGB bestimmten Zinssatzes). b) Hatte ein Oberlandesgericht entschieden, dass die Verwendung eines am Kapitalmarkt nicht mehr erzielbaren Zinssatze...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Zustellung und Vollstreckung

Rn 10 Nach Abs. 2 Satz 4 der Vorschrift ist dieser Beschluss dem vorläufigen Verwalter und demjenigen besonders zuzustellen, der die "Kosten" (gemeint sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters) des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tragen hat. Damit soll auch dem im Einzelfall ggf. nur teilweise belasteten Gläubiger ermöglicht werden, Einwendungen gege...mehr

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FoVo 12/2015, Erforderliche... / 3 Der Praxistipp

Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) nach § 185 Nr. 1 ZPO erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Welche Anforderungen an den Nachweis des unbekannten Aufenthaltsortes zu stellen sind, ...mehr

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AGS 12/2015, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist dem Kläger nicht zu gewähren, weil seine beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nämlich gem. § 26 Nr. 8 EGZPO nicht zulässig, weil der Wert der mit ihr geltend gemachten Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt. D...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / § 26a InsO Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

(1) Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, setzt das Insolvenzgericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss fest. (2) 1Die Festsetzung erfolgt gegen den Schuldner, es sei denn, der Eröffnungsantrag ist unzulässig oder unbegründet und den antragstellenden Gläubiger trifft ein grobes Verschulden. 2In diesem Fall...mehr

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FoVo 12/2015, Schuldnerverzeichnisverordnung zugunsten Abfragender geändert

Mit der Reform der Sachaufklärung wurde auch die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) in Kraft gesetzt. Mit dem erteilten Einvernehmen hat der Bundesrat den Bundesminister der Justiz aufgefordert, nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Dies ist jetzt mit einem für den Gläubiger als Abfragender positiven Effekt geschehen und hat zur Änderung der ...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / I. Überblick

In derselben Angelegenheit erhält der Anwalt seine Gebühren und Auslagen nur einmal Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig, kann er seine Gebühren und Auslagen nach §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 RVG nur einmal verlangen. Die Gebühren und Auslagen decken gem. § 15 Abs. 1 RVG seine gesamte Tätigkeit für beide Auftraggeber ab. Inwieweit die einzelnen A...mehr

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FoVo 12/2015, Folgen der Fe... / 3 Der Praxistipp

Titulierter Gläubiger geht vor Der Gläubiger hat genau richtig reagiert und sich von der Behauptung einer Fehlbuchung nicht beeindrucken lassen. Diese bleibt für die Rangfolge der Gläubiger nämlich unerheblich. Hat der Dritte fälschlich einen Betrag auf das Konto des Schuldners überwiesen, so hat er (lediglich) einen Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB gegen den Schuldner un...mehr

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Sauer, SGB III § 334 Pfändu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Geldleistungen und Erstattungsansprüche sind nach Maßgabe des § 54 SGB I pfändbar. Insbesondere können laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. § 334 bestimmt in diesem Zusammenhang die Agentur für Arbeit zum Drittschuldner, die über den gepfändeten Anspruch entschieden hat oder für die Entscheidung darüber zuständig ist. Durch die Drittschuldnere...mehr

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FoVo 11/2015, Kosten sparen... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: Es ist per Post zuzustellen! Die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft ist dem Schuldner grundsätzlich per Post zu übersenden (so wohl auch OLG Köln v. 13.4.2015 – 17 W 319/14, Rn 23 – zitiert nach juris, für den Fall, dass der Gläubiger eine entsprechende Weisung erteilt; noch zum alten Recht: LG Cottbus v. 11.5.2010 – 7 T 6/10; LG Dresden, Beschl. v. 10.7.2007 – 3 T...mehr

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AGS 11/2015, Gegenstandswer... / Leitsatz

Für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 888 ZPO bedarf es aufgrund der Festgebühr nach Nr. 2111 GKG-KostVerz. keiner Wertfestsetzung. Eine Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Trotz der nicht selten begrenzten Wirkung des Zwangsverfahrens entspricht dieser Wert dem ungeteilten ...mehr

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AGS 11/2015, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Auf die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Einzelrichters ist der Nichtabhilfebeschluss aufzuheben und insoweit das Verfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das LG analog § 538 Abs. 2 ZPO zurückzuverweisen. Die tragenden Erwägungen des LG sind mangels Begründung des angegriffenen Beschlusses und der Nichtabhilfeentscheidung nicht ersichtlich. Weder ...mehr

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zfs 11/2015, zfs 11/2015 / Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)

Am 1.10.2015 ist die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung – GVFV) v. 28.9.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1586). Die Verordnung schafft ein einheitliches Formular für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen und wird für die nicht elektronisch...mehr

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FF 11/2015, Zur Eigenart de... / c) Abänderbarkeit einseitig errichteter Unterhaltstitel

Ein nichtrechtskraftfähiger Unterhaltstitel kann vom Schuldner auch einseitig geschaffen werden, etwa durch Unterhaltsverpflichtung mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO oder in einer Jugendamtsurkunde nach §§ 59 Abs. 1 Nr. 3 oder 4, 60 Abs. 1 S. 1 SGB VIII. In diesen Fällen ist für den Fall der Abänderung, eh...mehr

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FoVo 11/2015, Kosten sparen... / Leitsatz

1. Die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft hat aus Gründen der kostenschonenden Forderungsbeitreibung (§ 802a ZPO) sowie der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Gläubigers, der Beginn, Ende sowie Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung bestimmt, grundsätzlich durch die Beauftragung der Post (Nrn. 101, 701, 716 KVGvKostG) zu erfolgen. 2. Für eine andere Ver...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegen die Beklagte erhebliche Zahlungsansprüche geltend. Außerdem begehrt er die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Er stützt seine Anträge auf behauptete Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Lebenssachverhalt, der der Klage zugrunde liegt, ist allein wegen eines verworrenen Beziehungsgeflechts der beteiligten Personen kompliziert. Das LG Münc...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung in ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg und führt zur beantragten Beiordnung des vom Beteiligten ausgewählten und zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts. Zum Anspruch der bedürftigen Partei auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zur Rechtsdurchsetzung gehört auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts in den Fällen, in denen eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß den §§ 703, 891, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, zudem form- und fristgemäß erhoben worden (§ 569 Abs. 1 und 2 ZPO). Der Senat ist gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG zur Entscheidung hierüber berufen, dies entsprechend § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO durch den Einzelrichter. Die Beschwerde hat zudem in der Sache Erfolg. Zwar liegen die allgemeinen Vorausset...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegliches Vermögen

Rz. 36 Eine weitere sehr sinnvolle Maßnahme zur Wahrung der Rechte der Gesamtgläubigerschaft ist die Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Rechtswirkung des § 89 InsO ein, der Zwangsvollstreckungen nach Verfahrenseröffnung für unzulässig erklärt. Auf Antrag des vorläufigen Insolvenzv...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / c) Einstellung Zwangsvollstreckung unbewegliches Vermögen

Rz. 37 Der vorläufige Insolvenzverwalter kann auch die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach § 30 Buchst. d Abs. 4 ZVG einstellen lassen. Dabei muss er glaubhaft machen, dass durch die Einstellung der Zwangsvollstreckung eine nachteilige Vermögenslage bei dem Insolvenzschuldner vermieden wird. Mit einer solchen Maßnahme kann u.a. das für eine Betriebsfortführ...mehr

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§ 4 Güterstände / (d) Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Rz. 1209 Zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ist ein Titel gegen den alleinverwaltungsberechtigten Ehegatten erforderlich und genügend, § 740 Abs. 1 BGB. Dies gilt selbst dann, wenn er ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten materiell-rechtlich nicht über den Gegenstand hätte verfügen dürfen.[1429] Rz. 1210 Durch die Insolvenz des Gesamtgutsverwalters oder des nichtver...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / (1) Grundlagen

Rz. 30 Die Zwangsvollstreckung richtet sich nur bei Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs unmittelbar nach dem FamFG, §§ 88 ff., 95 Abs. 1 FamFG. In Gewaltschutzsachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallen (sogenannte reine FamFG-Familiensachen), gelten gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 (für Ansprüche auf Überlassung ...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Verfahren und Kosten

Rz. 602 Der Gläubiger muss in seinem Antrag den Gegenstand, dessen Übertragung er begehrt, bezeichnen, § 1383 Abs. 2 BGB. Der Wert muss nicht angegeben werden. Rz. 603 Der Antrag ist auch zulässig, wenn die Zugewinnausgleichsforderung streitig ist.[866] Nach Abschluss des Zugewinnausgleichsverfahrens kann ein Antrag nach § 1383 BGB nicht mehr gestellt werden, da § 1383 Abs. 3...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / III. Durchführung von außergerichtlichen Verhandlungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Rz. 7 Sinn und Zweck eines so genannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes soll es nach der Intention des Gesetzgebers sein, bereits außergerichtlich die Entschuldung einzuleiten. Die Praxis zeigt aber immer öfter auf, dass die Verhandlungen über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan (§§ 306–310 InsO) kaum angenommen werden. Die dadurch eintretende zei...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / tt) Wirksamkeit, Rechtskraft und Vollstreckung des Beschlusses

Rz. 95 Die Wirksamkeit des Beschlusses bestimmt sich nach § 116 Abs. 3 S. 1, S. 2 FamFG; hiernach wird ein Beschluss – abweichend von der allgemeinen Vorschrift des § 40 Abs. 1 FamFG nicht mit Bekanntgabe –, sondern grundsätzlich erst mit Rechtskraft wirksam, es sei denn, das Gericht hat die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses angeordnet. Rz. 96 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Besonderheiten beim Trennungsunterhalt

Rz. 1140 § 1420 BGB ist auf den Trennungsunterhalt anwendbar. Soweit für den Trennungsunterhalt danach das Gesamtgut zu verwenden ist, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Geldrente, sondern nur ein Anspruch auf Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung. [1352] Dieser Anspruch besteht aber nur, soweit der Unterhaltsbedarf nicht aus den Einkünften des Gesamtguts gedeckt ...mehr

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§ 4 Güterstände / f) Vermittlungsverfahren

Rz. 1368 Treffen die Ehegatten keine Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, kann jeder Ehegatte entweder ein gerichtliches Vermittlungsverfahren gemäß §§ 373 i.V.m. 363 ff. FamFG einleiten oder bei Gericht die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft nach §§ 261, 111 ff. FamFG beantragen. Rz. 1369 Mit dem Vermittlungsverfahren wird eine einvernehmlich...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (3) Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO

Rz. 788 Der sich gegen die Zwangsversteigerung währende Ehegatte kann entsprechend § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erheben, wenn ihm ein aufhebungshindernisbegründendes Recht zusteht. Zwar ist die Teilungsversteigerung keine Form der Zwangsvollstreckung, der andere Ehegatte ist auch nicht Dritter, gleichwohl wendet die Rechtsprechung seit Jahrzehnten § 771 ZPO entsprechend ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Kindesentziehung

Rz. 957 Das elterliche Sorgerecht gehört zu den absoluten Rechten im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.[846] Wird es durch Entziehung des Kindes bei dem alleinsorgeberechtigten Elternteil verletzt, sind die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Dies umfasst alle für die Rückführung des Kindes notwendigen Kosten, insbesondere für Kommunikation und Reisen, einschließlich etwaiger ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Immobiliarpfandrechte

Rz. 96 Immobiliarpfandrechte liegen vor, wenn ein Recht auf Befriedigung an Gegenständen besteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (Grundstücke etc.). Die Immobiliarabsonderung bestimmt sich nach den §§ 864, 865 ZPO, 93 ff., 97 ff., 1120 ff. BGB. Bei einer Verwertung nach dem ZVG sind die Vorschriften der §§ 10 – 14 ZVG maßgebend. Rz. 97 Au...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Definition der Insolvenzmasse

Rz. 52 Das gesamte im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorhandene Vermögen (Masse) wird der Verwaltung des Insolvenzverwalters unterstellt. Dieses wird als so genannte Ist-Masse bezeichnet. Da an dieser Vermögensmasse unterschiedliche Rechte begründet sein können, kann die so genannte Ist-Masse nicht identisch sein mit der so genannten Soll-Masse sein. Daher hat der Insolven...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Grundsatz

Rz. 117 Ein von der hälftigen Teilung divergierender Verteilungsmaßstab im Innenverhältnis kann sich aus Gesetz, aus Vertrag, aus Inhalt und Zweck zwischen den Beteiligten Gesamtschuldnern bestehender sonstiger Rechtsverhältnisse, insbesondere "das familienrechtliche besondere Schuldverhältnis" sowie auch aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben.[10...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 1149 Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich ebenso vorrangig gegen das Gesamtgut. Nachdem Kindesunterhaltsansprüche also Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, haften im Widerspruch zu den kindesunterhaltsrechtlichen Grundsätzen beide Elternteile als Gesamtschuldner für den Barkindesunterhalt, selbst wenn nur ein Elternteil das Kind betreut. Rz. 1150 In der Trennungszei...mehr

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§ 1 Einführung / VIII. Probleme im Teilungsversteigerungsverfahren (§§ 180 ff. ZVG) bei eingetragenen Grundschulden

Rz. 464 Bereits eingangs ist kurz auf die Risiken einer meist unter eher emotionalen Gesichtspunkten betriebenen Teilungsversteigerung (§ 180 Abs. 1 ZVG) zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (§ 753 Abs. 1 BGB) hingewiesen worden. Rz. 465 Grundsätzlich ist neben der bis zur Rechtskraft der Ehescheidung geltenden und bereits erwähnten Problematik des § 1365 BGB (stellt die ...mehr

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§ 4 Güterstände / 3. Der Anspruch auf Belegvorlage, § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 1046 Nachdem vor dem Reformgesetz zum 1.9.2009 – anders als im Unterhaltsrecht – im gesetzlichen Güterstand grundsätzlich kein Anspruch auf Belegvorlage zu Prüf- und Kontrollzwecken vorlag,[1249] ausnahmsweise nur dann, wenn und soweit ohne schriftliche Unterlagen eine Auskunft und/oder Wertermittlung möglich war, hat der Reformgesetzgeber in Anlehnung an die Belegvorlag...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Rechtsstellung des alleinverwaltungsberechtigten Ehegatten

Rz. 1158 Der Ehegatte, der das Gesamtgut allein verwaltet, ist gemäß § 1422 S. 1 Hs. 1 BGB berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Rz. 1159 In seiner Verwaltungsbefugnis beschränkt wird er nur durch die Regelungen der §§ 1423–1425 BGB. Rz. 1160 Der alleinverwaltungsberechtigte Ehegatte führt die Verwaltung aus eig...mehr

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§ 4 Güterstände / (2) Besondere Verwaltungshandlungen

Rz. 1268 In § 1455 BGB sind Verwaltungshandlungen aufgeführt, die jeder Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen mit Wirkung für und gegen das Gesamtgut ausführen kann. Insoweit tritt auch die persönliche Haftung beider Ehegatten ein (§ 1459 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach § 1455 BGB kann jeder Ehegatte:mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / ss) Entscheidung durch Beschluss; Erlass des Beschlusses durch Verkündung

Rz. 82 Die Entscheidung ergeht auch in Familienstreitsachen gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG nach § § 38, 39 FamFG durch einen Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung. Gemeint sind – wie die Legaldefinition des § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG zeigt – allein Endentscheidungen, also solche Entscheidungen, durch die der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird. Nach der Legaldefi...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Einzelne Entscheidungen

Rz. 607 Die einstweilige Einstellung eines Teilungsversteigerungsverfahrens bezüglich einer im Miteigentum der Beteiligten stehenden Immobilie nach § 765a ZPO ist nicht gerechtfertigt, selbst wenn der Antragsgegner (im Teilungsverfahren) im Scheidungsverfahren als Folgesache einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend gemacht und einen Antrag nach § 1383 BGB vor dem Familienger...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Ausnutzen unrichtiger Unterhaltstitel

Rz. 968 Besteht ein der Rechtskraft fähiger Unterhaltstitel, der materiell unrichtig zustande kommt oder später unrichtig wird, weil sich die zugrunde liegenden Verhältnisse auf Seiten des Unterhaltsberechtigten für ihn positiv geändert haben, macht sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte nach § 826 BGB schadenersatzpflichtig, wenn er in sittenwidriger Weise den Titel weiter...mehr

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§ 1 Einführung / c) Deckungsfähiger Betrag einer Immobilienfinanzierung

Rz. 409 Wie oben dargestellt, werden aus den jeweils einschlägigen Bewertungsverfahren der Verkehrswert und der Beleihungswert der Immobilie durch den Gutachter der Bank abgeleitet. Vom Marktwert können bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zur vereinfachten und überschlägigen Einschätzung pauschal 10 % abgezogen werden,[292] um den Beleihungswert zu schätzen. Der Be...mehr

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§ 4 Güterstände / i) Muster eines Antrags auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund

Rz. 1488 Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Auseinandersetzungsantrag Gütergemeinschaft [1653] Bestellen wir uns für die Antragstellerin, für die wir folgenden Auseinandersetzungsantrag stellen: Der Antragsgegner wird verpflichtet, zur Auseinande...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 3. Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 83 Neben einer möglichen Steuerpflicht nach § 23 EStG kommt auch eine Steuerpflicht wegen gewerblichen Grundstückshandels [85] im Rahmen der Übertragung von Grundstücken bei Vermögensauseinandersetzung in Betracht. Die Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel stellt nach Auffassung des BVerfG eine zulässige Rechtsfortbildung dar.[86] Rz. 84 Es gilt auch insoweit d...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundlagen

Rz. 106 § 114 FamFG regelt den Anwaltszwang in Familiensachen. Die allgemeine Bestimmung des § 10 Abs. 1 FamFG, nach der die Beteiligten das Verfahren grundsätzlich selbst betreiben können, gilt gemäß § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG in Familienstreitsachen nicht. § 114 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass sich die Ehegatten in Ehesachen und Scheidungsfolgesachen – das heißt dann, wenn Güterr...mehr

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§ 4 Güterstände / e) Verfahren und Vollstreckung

Rz. 918 Für das Revokationsverfahren sind die Familiengerichte zuständig, weil es sich um eine Güterrechtssache im Sinne der §§ 101 Nr. 9, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG handelt.[1138] Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Verfügungsempfängers von dem die Unwirksamkeit der Verfügung begründeten Umständen trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit beruft.[1139]...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Trennungsunterhalt innerhalb der Gütergemeinschaft

Rz. 190 Der vor allem noch in Süddeutschland anzutreffende Güterstand der Gütergemeinschaft – rechtsdogmatisch ein System der Errungenschaftsgemeinschaft – ist tatsächlich ein "aussterbender" Güterstand. Er schützt – wie auch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – das in den Güterstand eingebrachte Vermögen, und verteilt das gemeinsam während des Güterstandes ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / aa) Und-Konto

Rz. 314 Bei einem Und-Konto sind die Eheleute nur befugt, gemeinsam über das Konto zu verfügen. Keiner der Ehepartner kann ohne den anderen Kontoverfügungen treffen, also auch keine Abhebungen allein vornehmen oder Überweisungen veranlassen. Rz. 315 Die Kontoinhaber bilden regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB, soweit keine Gesamthandsgemeinschaft vorlieg...mehr