Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 8/9 2014, Auslegung de... / 2 II. Der Praxistipp

OLG lässt Präzision vermissen Die Entscheidung des OLG kann in keiner Weise überzeugen und wird der vollstreckungsrechtlichen Problematik nicht gerecht. Das mag auch damit zusammenhängen, dass hier ein üblicherweise nicht mit Vollstreckungssachen befasster Senat entschieden hat:mehr

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FoVo 8/9 2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil II)

Durchführungsbestimmungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Sie klärt eine in der Rspr. der Instanzgerichte lange umstrittene Frage. I. Gerichtsvollzieher-Kosten Der BGH hat eigene Überlegungen zum Anfall der GV-Kosten angestellt, wegen fehlender tatsächlicher Grundlagen die Sache jedoch an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Anders als nach Auffassung des I. ZS des BGH (RVGreport 2013, 477 [Hansens...mehr

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FoVo 8/9 2014, Der Umgang des Gerichtsvollziehers mit der gütlichen Erledigung nach den Bestimmungen der GVGA

Gütliche Erledigung als eigenständige Aufgabe Mit der Reform der Sachaufklärung erlangte die gütliche Erledigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO eigenständige Bedeutung und wird seitdem nicht mehr nur als Annex zu einer anderen Vollstreckungsmaßnahme wie noch in §§ 806b, 813a und b sowie 900 Abs. 3 ZPO a.F. behandelt. Das machte es erforderlich, die bisherige Regelung in ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 1 I. Der Fall

Unterhaltstitel und Insolvenz Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Kindesunterhalt von zuletzt monatlich 249 EUR. Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin. Wegen Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers wurde im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, das im Jahr 2010 mit der vorzeitigen Rest...mehr

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FoVo 8/9 2014, Insolvenzanf... / 1 I. Der Fall

Fiduziarische Forderungsabtretung an IKU Der Kläger ist Insolvenzverwalter. Der Beklagten standen aus der Lieferung von Waren offene Forderungen in Höhe von 16.262,50 EUR gegen die Insolvenzschuldnerin zu. Da keine Zahlung erfolgte, beauftragte die Beklagte eine Inkassogesellschaft, wobei die Forderung fiduziarisch abgetreten wurde. Fiduziarische Forderungsabtretung Die Inkasso...mehr

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FoVo 8/9 2014, Das Auto des... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist § 808 ZPO Der Lösung kommt man schnell näher, wenn man sehr systematisch arbeitet. Ausgangspunkt ist dabei § 808 ZPO, wonach der Gerichtsvollzieher die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändet. Gewahrsam bedeutet, dass nach dem äußeren Anschein die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit eines Menschen auf eine Sache besteht und dass aufgrund dieser ...mehr

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FoVo 7/2014, Klausel oder T... / 2 II. Die Entscheidung

Verhältnis Grundschuld zum Nießbrauch Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 2164) hat der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger für die – wie hier – unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung bei einem – ebenfalls wie hier – nachrangig eingetragenen Nießbrauch einen auf den Nießbrauchsberechtigten lautenden Duldungstitel vorzulegen. Dies ist deshalb ...mehr

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FoVo 7/2014, Klausel oder T... / Leitsatz

Hat sich der Grundstückseigentümer in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterworfen, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll, kann gegen den Berechtigten eines im Rang nach der Grundschuld in das Grundbuch eingetragenen Nießbrauchs eine die ei...mehr

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FoVo 7/2014, Abgrenzung der... / 1 Der Praxistipp

Abgrenzung vertretbar/unvertretbar schwierig Die Abgrenzung zwischen einer vertretbaren und einer unvertretbaren Handlung ist in der Praxis nicht immer einfach. Bei einer unvertretbaren Handlung ist die Mitwirkung des Schuldners aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unabdingbar. Beispiel Der Schuldner ist der einzige, der die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beurteilen k...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / I. Die Leserfrage

Zwangsvollstreckung und Prozesskostenhilfe In der Mai-Ausgabe der FoVo wurde das neue PfÜB-Formular ab dem 25.6.2014 hinsichtlich der zu beantragenden Beiordnung eines Anwalts (und nicht nur des Antrags auf Bewilligung von PKH) dargestellt (FoVo 2014, 83). Ich dachte, dass man die Beiordnung auf den Namen des Anwalts nur dann beantragt, wenn es sich um einen Einzelanwalt hand...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 4. Nichtrechtskraftfähige Titel

Für nichtrechtskraftfähige Titel (gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Urkunde) gilt hinsichtlich des statthaften Verfahrenswegs dasselbe wie für Entscheidungen. Sie können entweder nur im Wege eines Abänderungantrags nach § 239 FamFG abgeändert oder es kann ihre Vollstreckbarkeit nach § 795 i.V.m. § 767 ZPO beseitigt werden. Für die Abgrenzung von Einwendungen und Abände...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 6. Zusammenfassung

Zu § 767 ZPO gehören bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt alle Umstände, die das einheitliche Recht auf vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Unterhalt auf vergangenen oder gegenwärtigen Unterhalt beschränken. Es handelt sich um punktuelle Gründe, die den Anspruch gesetzlich für immer vermindern.[33] Für eine Prognose bleibt kein Raum. Dem Umstand kann berei...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / II. Titel über Unterhalt nur für die Vergangenheit

Bevor Besonderheiten bei Titeln über künftig fällig werdenden Unterhalt erörtert werden, ist die Rechtslage im Normalfall darzustellen, bei einem Urteil mit einer Verpflichtung zu einer einmaligen Leistung aufgrund eines in der Vergangenheit erfüllten Anspruchstatbestands, hier bei einer Entscheidung, die auschließlich zur Zahlung eines Unterhaltsrückstands verpflichtet. Wurd...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / a) Unwandelbare oder abänderbare Entscheidung

Wird die Zwangsvollstreckung durch eine Entscheidung nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt, kann aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden. Gleich bleibt, ob es sich um Unterhalt für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft handelt. Dies gilt unabänderlich. Die Vollstreckbarkeit der Erstentscheidung kann nicht wieder hergestellt werden, wenn die Einwendung nicht mehr vorl...mehr

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FoVo 7/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht

Gerichtsvollzieherkosten nach dem GvKostG Mit dem 2. KostRModG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerich...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / aa) Verjährung und Stundung

Die h.M. rechnet zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO bei Entscheidungen über künftigen Unterhalt die Verjährung und die Stundung. Dies ist deswegen problematisch, weil die Geltendmachung treuwidrig nach § 242 BGB sein kann. Bei der Stundung kommt hinzu, dass die ZPO keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf kennt, die deswegen für unzulässig erklärte Zwangsvollstreckung nach Ablauf...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / 5. Vollstreckbarkeit ausländischer Unterhaltstitel

Ob der Abänderungsantrag oder der Vollsteckungsgegenantrag der richtige Rechtsbehelf ist, bestimmt sich nach deutschem Recht als der lex fori.[31] Für die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Unterhaltstitels gilt der Grundsatz, dass nur Einwendungen i.S.v. § 767 ZPO vorgebracht werden können, nicht Abänderungsgründe i.S.v. § 323 ZPO a.F.,[32] nunmehr § 238 bzw. § 239 FamFG...mehr

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FF 7+8/2014, Eingetretener ... / I. Die Aufgabe

Mit dem Vollstreckungsgegenantrag nach § 767 Abs. 1 ZPO können auf die Klage des Schuldners Einwendungen geltend gemacht werden, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen. Damit sind nach h.M. rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen gemeint, wie die Erfüllung oder die Stundung. Die Einwendungen müssen nach dem Zeitpunkt entstanden sein, in...mehr

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Vorwort

Im Zuge der grundlegenden Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das FamFG ist auch die Hausratsverordnung aufgehoben worden. Deren verfahrensrechtliche Vorschriften befinden sich nunmehr im FamFG, die materiell-rechtlichen Vorschriften in §§ 1568a, 1568b BGB. Hierbei ist auch die Rechtsnatur der materiell-rechtlichen Vorschriften gegenüber der Hausratsverordnung geän...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / 3. Klausel

Rz. 78 Eine Vollstreckungsklausel ist gem. § 86 Abs. 3 FamFG nur erforderlich, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, dass den Titel in der Hauptsache erlassen hat. Das FamFG geht also grundsätzlich davon aus, dass die Klausel nicht Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist. Erforderlich ist die Klausel allerdings, wenn die Vollstreckung nicht durch das Geric...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / c) Näherungsverbot, § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewSchG

Rz. 26 Das Gericht kann dem Täter verbieten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten. Die Eingrenzung des von dem Annäherungsverbot erfassten Umkreises richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen, z.B. danach, ob es sich um eine dichte oder weitläufige Bebauung handelt.[32] Ein Mindestabstand von 200 Metern ist in der Rechtsprechung g...mehr

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AGS 6/2014, Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz; Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Räumung

Leitsatz BGH, Beschl. v. 22.10.2013 – VIII ZR 214/13 1 Aus den Gründen Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, denn der gem. § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Wert der Beschwer von mehr als 20.000,00 EUR ist nicht erreicht. Nach der Rspr. des Senats (Beschl. v. 11.5.2012 – VIII ZA 8/10, WuM 2010, 386) ist die Beschwer bei einer Verurteilung zur Räumung mit dem dreieinhalbfac...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren

Leitsatz Bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung genügt ein wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher (GV) nur, wenn der Schuldner erklärt, die Gegenleistung des Gläubigers nicht annehmen zu wollen. AG Schöneberg, 24.1.2014 – 31 M 8119/13 1 Der Praxistipp Zug um Zug führt zu § 756 ZPO Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, dass der Bevollmächtigte schon im...mehr

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AGS 6/2014, Einstellung der... / Leitsatz

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / 1 Der Praxistipp

Zug um Zug führt zu § 756 ZPO Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, dass der Bevollmächtigte schon im Erkenntnisverfahren die mögliche spätere Zwangsvollstreckung im Auge haben muss. Bei der erstrebten oder allein möglichen Verurteilung des Schuldners zu einer Zug-um-Zug-Leistung muss § 756 ZPO ins Auge gefasst werden. Im Wortlaut: § 756 ZPO (1) Hängt die Vollstreckung v...mehr

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FoVo 6/2014, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung genügt ein wörtliches Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher (GV) nur, wenn der Schuldner erklärt, die Gegenleistung des Gläubigers nicht annehmen zu wollen. AG Schöneberg, 24.1.2014 – 31 M 8119/13mehr

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AGS 6/2014, Einstellung der... / 1 Aus den Gründen

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, denn der gem. § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Wert der Beschwer von mehr als 20.000,00 EUR ist nicht erreicht. Nach der Rspr. des Senats (Beschl. v. 11.5.2012 – VIII ZA 8/10, WuM 2010, 386) ist die Beschwer bei einer Verurteilung zur Räumung mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Miete zu bewerten. Dieser beträgt hier (282,24 ...mehr

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FoVo 6/2014, Wie berechnet ... / 2 II. Die Entscheidung

Wortlaut ist Maßstab der Auslegung … Auszugehen ist vom Wortlaut des § 802l ZPO. Danach sind Erhebung oder Ersuchen nur zulässig, soweit die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EUR betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind. … aber es ist noch m...mehr

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FoVo 6/2014, Vollstreckung gegen (vermeintlich) vermögenslose Schuldner

Bescheinigung statt Schuldnerbesuch Wird der Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung nach § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO beauftragt, muss der Gläubiger nicht selten feststellen, dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht aufsucht, sondern dem Gläubiger eine Fruchtlosigkeits- bzw. Unpfändbarkeitsbescheinigung übersendet. Grundlage dieser Verfahrensweise ist § 32 der aktuellen Ge...mehr

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FoVo 6/2014, Wie berechnet ... / Leitsatz

1. Für die Frage, welche Kostenpositionen bei der Ermittlung der Bagatellgrenze im Rahmen der Zwangsvollstreckung einzusetzen sind, ist nicht nur auf den Wortlaut der einschlägigen Gesetzesvorschrift abzustellen. Es ist insoweit davon auszugehen, dass aufgrund des in der Vorschrift verwendeten Plurals alle Ansprüche, die dem Vollstreckungsbescheid zugrunde liegen, zu berücks...mehr

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zerb 6/2014, Keine Anwesenh... / Anmerkung

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Erben waren zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB). Der von den Erben zur Aufnahme beauftragte Notar vertrat gegenüber der Pflichtteilsberechtigten zunächst den Standpunkt, zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der vorhandenen Nachlassgegenstände nicht ve...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Weshalb Anwälte offenbar nicht in der Lage sind, den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zur Kenntnis zu nehmen, und sich solche unsinnigen Erinnerungsverfahren ersparen, ist nicht nachzuvollziehen. Mag man noch über die Frage einer Einigung streiten, fehlt es doch auf jeden Fall daran, dass der Gläubiger vorläufig auf die weitere Vollstreckung...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 3 III. Der Praxistipp

Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung Auskunftsansprüche gehören vollstreckungsrechtlich regelmäßig zu den unvertretbaren Handlungen, die durch Beugemittel in Form von Zwangsgeld und Zwangshaft vollstreckt werden müssen, weil kein anderer als der Schuldner die Auskunft – aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen – erteilen kann oder darf. Kann eine Handlung durch einen...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerdebefugnis der GV fraglich Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Beschwerde der GV zulässig ist. Zwar hat das AG die Beschwerde zugelassen, so dass die Entscheidung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG (zur Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG auch im Rahmen der Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO vgl. BGH DGVZ 2008, 187; Hartmann...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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FoVo 6/2014, Untreue durch ... / 1 I. Die Entscheidung

Beauftragung einer Spedition ist Ermessensentscheidung Die Angeklagte M war als Gerichtsvollzieherin allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. OLG Hamburg MDR 2000, 602; LG Stuttgart DGVZ 1990, 172, 173; LG Saarbrücken DGVZ 1985, 92). Dies bedeutet zwar nicht, dass sie die von ihr zu erteilenden Speditions...mehr

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AGS 6/2014, Jungbauer/Blaha/Heinrichsberger. Mobiliarzwangsvollstreckung. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen – von Anfang an richtig. Von Sabine Jungbauer, Jeanette Blaha und Katharina Heinrichsberger. Verlag C. F. Müller – Recht in der Praxis. 2. Aufl. 2013. XXXII. 477 S. 39,90 EUR.

Das Zwangsvollstreckungsrecht hat in den vergangenen Jahren umfassende Änderungen erfahren, insbesondere durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist. Aber auch weitere Änderungen haben sich ergeben, insbesondere durch das 2. KostRMoG. Hier sei nur auf die Einführung der Ratenzahlungsvereinbarung hingewiese...mehr

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FoVo 6/2014, Untreue durch ... / Leitsatz

1. Ein Gerichtsvollzieher ist bei einer Wohnungsräumung allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet nicht, dass er die zu erteilenden Speditionsaufträge jeweils an den günstigsten Unternehmer vergeben muss. Er darf weitere Aspekte wie die Arbeitsqualität der Transportunternehmen und ihre Erfahrung ...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Gebühr vom AG abgelehnt – Beschwerde GV Die GV wendet sich gegen die vom AG getroffene Feststellung, dass ihr die verlangte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nach Nr. 207 GvKostG nicht zusteht. Die Gläubigerin hatte beantragt, "die sich ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrags von 1.000 EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich...mehr

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AGS 6/2014, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Der Gläubiger hat durch den erinnerungsführenden Rechtsanwalt Vollstreckungsauftrag erteilt und sein Einverständnis mit drei Raten erteilt; für den Fall sollte eine Einigungsgebühr eingezogen werden. Die Gerichtsvollzieherin traf im Zuge der Zwangsvollstreckung mit dem Schuldner eine gütliche Einigung, wonach die titulierte Forderung mit einem Teilbetrag von 125,00 EUR und we...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / III. Anzuwendende Gebühren

Ist das Verfahren gebührenpflichtig, weil es sich um eine generell nicht statthafte Beschwerde handelt, ist auf die Auffangvorschriften zurückzugreifen, die für Beschwerden gelten, für die in den jeweiligen Kostenverzeichnissen der Kostengesetze keine ausdrücklichen Gebühren vorgesehen sind. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen anzusetzen, z.B. Zustellungskosten. Da es si...mehr

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FoVo 6/2014, Auskunftsumfan... / 2 II. Die Entscheidung

Titel, nicht materiell-rechtlicher Vertrag ist Auskunftsanspruch Rechtsfehlerhaft hat das LG entschieden, die Schuldnerin sei aufgrund des Titels nicht verpflichtet, Auskünfte über die Verkaufstätigkeit ihrer Tochtergesellschaft zu geben. Als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Frage, ob die Schuldnerin die zu vollstreckende Pflicht erfüllt hat, sind nicht der zwischen den ...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. I. Anfall der Einigungsgebühr Nach der Neufassung von Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann die Einigungsgebühr unter verschiedenen Voraussetzungen entstehen. 1. Normale Einigungsgebühr Einmal fällt diese Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags an, durch den der Streit oder die Ungew...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 1 I. Der Fall

Sachpfändung und ­Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Gesamtforderung von 833,12 EUR nebst Kosten und Zinsen. Sie beauftragte den GV mit der Zwangsvollstreckung sowie der Abnahme der Vermögensauskunft. Auf den Wortlaut kommt es an Der Antrag der Gläubigerin lautet auszugsweise wie...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 3 III. Der Praxistipp

Auf den Tisch kommt, was bestellt wird "Der Gläubiger ist Herr des Vollstreckungsverfahrens. Er bestimmt, Beginn, Ausmaß und Ende der Zwangsvollstreckung", so formuliert es der BGH in ständiger Rechtsprechung. Und doch muss sich der Gläubiger der Situation stellen, dass einige Gerichtsvollzieher – beileibe nicht alle – der Auffassung sind, dass der wegen der Sperrfrist erfolg...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsprozess

Walter Krug (Hrsg.) Nomos, 1. Aufl. 2014, gebunden, 888 Seiten, 118,– EUR ISBN 978-3-8529-7786-3 Der Pflichtteilsprozess stellt Anwälte und Mandanten vor große Herausforderungen. Kaum ein anderes Verfahren führt zu vergleichbar hohen emotionalen Belastungen der Beteiligten. Oft führen jahrelange Auseinandersetzungen trotz guter Erfolgsaussichten zur Resignation. Umfassende rech...mehr

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FoVo 5/2014, Das aufgedräng... / 2 II. Die Entscheidung

Das Wichtigste in Kürze Die Entscheidung des AG ist sehr ausführlich begründet. Nachfolgend sollen nur die wesentlichen Aspekte der Entscheidung wiedergegeben werden. Das AG hat im Ergebnis die Kostenrechnung des GV aufgehoben und ihn angewiesen, die Kosten für das übersandte Vermögensverzeichnis nach Nr. 261 KVGvKostG nicht zu erheben. Die tragenden Gründe waren:mehr

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FoVo 5/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Antrag ist zulässig Dem Antrag der Gläubigerin ist zu entnehmen, dass neben dem Antrag des Abs. 2 Nr. 1 des § 802a ZPO auch die Anträge gemäß Nr. 2–4 ZPO gestellt sind. Ein solcher Antrag ist auch zulässig. Gemäß der Neuregelung des § 802 ZPO Abs. 2 Satz 2 ZPO sind die in Abs. 2 genannten Maßnahmen in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jed...mehr

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FoVo 5/2014, Herausgabe von... / II. Die Lösung

Schuldner muss informieren! Nach der Pfändung und Überweisung einer Forderung ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Zu diesen Unterlagen gehören auch die Kontoauszüge (BGH FoVo 2012, 69; BGH JurBüro 2013, 41). PfÜB-Formular richtig ausfüll...mehr