Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.6 Verhältnis zum Vollstreckungsschutz nach § 30a ZVG und § 765a ZPO

Rn 90 Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung auf Antrag des Schuldners nach § 30a ZVG kommt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter (vgl. § 80 InsO) nicht (mehr) in Betracht. Der Schuldner ist nicht einmal mehr Beteiligter i.S. von § 9 ZVG (oben Rn. 6). Rn 91 Ob der Schuldner V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Wie bereits zu § 85 (dort Rn. 1) dargestellt, werden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO i.d.F. nach Art. 18 Nr. 2 EGInsO alle zu diesem Zeitpunkt unter Beteiligung des Schuldners als Partei anhängigen Rechtsstreitigkeiten unterbrochen, soweit sie die Insolvenzmasse betreffen. Wegen der mit dieser Unterbrechung verbundenen allgemeinen Wirkungen vgl. di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 85 Bauer, Unzulässigkeit der Wiedereinführung eines Fiskusvorrechts im Insolvenzverfahren, ZInsO 2010, 1432; ders., Die schleichende Wiedereinführung von Insolvenzvorrechten zugunsten des Fiskus und der Sozialkassen schreitet voran – § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n. F. als jüngstes Beispiel für Verstöße gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, ZinsO 2008, 119; Beck, Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 § 342 Abs. 1 Satz 1

Rn 5 Der Gläubiger hat erlangte Sondervorteile gemäß § 342 Abs. 1 an den Insolvenzverwalter herauszugeben. Darauf, ob auch die lex fori concursus einen derartigen Herausgabeanspruch vorsieht, kommt es nicht an.[3] Rn 6 Der Herausgabeanspruch kommt nur dann zur Anwendung, wenn ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde; denn nur dieses erfasst das weltweite Vermögen des Schuld...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 59 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; ders., Antragsobliegenheit und Unterhalt in der Insolvenz, NZI 2008, 159; ders., Die Entschuldung mittelloser Personen im parlamentarischen Verfahren, NZI 2008, 86; ders., Restschuldbefreiung und Versagungsgründe, ZVI 2011, 273; ders., Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur Reform der Verbraucher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Im Ausland belegenes Vermögen

Rn 84 Die Insolvenzeröffnung erfasst im Ausland belegenes Vermögen des Schuldners (Universalitätsprinzip).[99] Der Schuldner hat auch darüber umfassend Auskunft zu geben. Rn 85 Massegegenstände, die sich im Gebiet der Europäischen Union befinden, können vom Verwalter grundsätzlich in Besitz genommen und zur inländischen Masse gezogen werden (Art. 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (§ 312 Abs. 2 a. F.)

Rn 61 Die Möglichkeiten, gläubigerschädigende Verfügungen, die einen Gläubiger begünstigen, nach den Vorschriften der §§ 130 ff. anzufechten, werden grundsätzlich im vereinfachten Verfahren nicht eingeschränkt. Rn 62 Da die Durchführung von Anfechtungen durch jeden Insolvenzgläubiger erfolgen kann und der Treuhänder grundsätzlich zur Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG)[3] geändert worden: Zu Abs. Nr. 1 wurde ein Halbsatz hinzugefügt: … , sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte. Für vor dem 1.12.2001 eröffnete Verfahren gilt noch die bis dahin geltende Fassung[...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Ausschluss der Verwertungsrechte der Gläubiger

Rn 5 Anders als bei § 165 InsO ist der absonderungsberechtigte Gläubiger insoweit nicht zur Verwertung "seines" Sicherungsgegenstandes berechtigt, wie das durch § 166 dem Verwalter zugewiesene Verwertungsrecht reicht.[8] Dies ergibt sich bereits im Umkehrschluss aus § 173 Abs. 1. In der Praxis sind insbesondere im Wege der Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung sowie ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Unwirksamkeit eines Veräußerungsverbots (Abs. 2)

Rn 26 Nach der Begründung des Gesetzgebers wurde durch Abs. 2 die Regelung in § 13 KO sinngemäß übernommen.[42] Die Vorschrift soll also ebenso wie der frühere § 13 KO den Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger sichern.[43] Da die gesetzlichen bzw. gerichtlichen oder behördlichen Veräußerungsverbote nach den §§ 135, 136 BGB nur den Schutz bestimmter durch die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Beiderseitige Nichterfüllung

Rn 58 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 103 ist desWeiteren, dass der gegenseitige Vertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von beiden Vertragsparteien noch nicht oder nicht vollständig erfüllt ist. Die Beurteilung richtet sich nach § 362 BGB. Rn 59 Entscheidend ist somit der Eintritt des Leistungserfolges, eine Anwendung des § 103 kommt daher auch da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1 Der Grundsatz

Rn 35 Grundsätzlich hat der Anfechtungsgegner den Zustand wieder herzustellen, der ohne das anfechtbare Verhalten bestünde.[131] Ist ein Gegenstand weggegeben worden, muss daher der Zustand hergestellt werden, der bestünde, wenn der weggegebene Vermögenswert bereits bei Verfahrenseröffnung in der Masse befindlich gewesen wäre.[132] Die ("Rück"-)Verschiebung des anfechtbar au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 wurde § 294 geändert und neu gefasst.[3] § 294 trat zum 1.7.2014 in Kraft.[4] Eine generelle Rückwirkung der Änderung wurde abgelehnt.[5] Die Übergangsregeln des Art. 6 bestimmen, dass die bis 1.7.2014 geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter auf davor...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Forderungsfeststellung

Rn 3 Die beim Sachwalter gemäß §§ 270c Satz 2, 174 angemeldeten Forderungen werden nach § 175 von diesem in die Insolvenztabelle eingetragen und gemäß § 176 in dem vom Gericht bei Verfahrenseröffnung gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 festgelegten Prüfungstermin, in einem späteren Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren geprüft. Außerhalb der Eigenverwaltung steht dem Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Unbewegliche Gegenstände

Rn 3 Der Begriff des unbeweglichen Gegenstands entspricht der in § 49 enthaltenen Legaldefinition; danach gehören hierzu alle Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (Übersicht vgl. § 49 Rn. 1).[5] In der Praxis werden hauptsächlich Grundstücke und Zubehör betroffen sein. Grundstückszubehör, welches im Eigentum des Schuldners steht, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter

Gesetzestext (1) 1Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die insolvenzrechtliche Regelung zum Unterhalt des Schuldners und seiner Familie während des Insolvenzverfahrens behält die schon früher geltenden Grundsätze (§ 129 Abs. 1, § 132 Abs. 1 KO) im Wesentlichen bei. Wegen der nach § 35 vorgenommenen Einbeziehung des sog. Neuerwerbs in die Insolvenzmasse dürfte sich aber nunmehr die Situation für den Schuldner und seine unter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Festsetzungsbeschluss

Rn 11 Nachdem die oben dargestellten Stadien des Festsetzungsverfahrens durchlaufen sind, hat das Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums[10] durch Beschluss die dem Antragsteller zustehende Vergütung festzusetzen.Wegen der Möglichkeit eines Rechtsmittels nach Abs. 3 ist der Beschluss zwingend mit einer Begründung zu versehen. Dies ergibt sich schon aus der in § 4 ent...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Zwangsvollstreckungen wegen Masseverbindlichkeiten, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind, sind für die Dauer von sechs Monaten seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig. (2) Nicht als derartige Masseverbindlichkeiten gelten die Verbindlichkeiten:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfolgen

Rn 14 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, erklärt das Gesetz die betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für unzulässig. Dies bedeutet, dass entsprechend der bisherigen Rechtslage materiell-rechtlich kein Pfändungspfandrecht und damit auch kein Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren nach § 50 Abs. 1 entstehen kann. Öffentlich-rechtlich bzw. vollstreckungsrecht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Betroffene Gläubiger

Rn 8 Erfasst werden von dem Verbot des Abs. 1 nur Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für einzelne Insolvenzgläubiger, so dass auch hierfür wieder auf die in § 38 enthaltene Legaldefinition abzustellen ist. Unter den Begriff der Insolvenzgläubiger fallen auch die in § 39 definierten nachrangigen Insolvenzgläubiger.[28] Da zu den nachrangigen Insolvenzforderungen nach § 39 Abs. 1 N...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen der Zwangsvollstreckung Zug um Zug

Leitsatz Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Leitsatz Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Räumungsurteil kommt vor dem BGH nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre. BGH, 2.7.2014 – XII ZR 65/14 1 I. Der Fall Räumun...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / Leitsatz

Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 2 II. Die Entscheidung

Was sind notwendige Kosten der Zwangs­vollstreckung? Nach der Rechtsprechung des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 2006, 1598; BGH NJW 2006, 1141; BGH NJW 2005, 2460). Notwendig...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Der Streit um die Kosten und die Wahl des komplexeren Vorgehens in der Zwangsvollstreckung hätte vielleicht vermieden werden können, wenn die Bevollmächtigten des Gläubigers schon bei der Titulierung neben dem reinen Zahlungsantrag auch noch die gerichtliche Feststellung begehrt hätten, dass sich der Schuldner mit der Annahme...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 1 I. Der Fall

Zug-um-Zug-Vollstreckung beauftragt … Die Parteien streiten über die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Die Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil, durch das die Schuldnerin zu einer Zahlung Zug um Zug gegen Aushändigung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt worden war. Die Gläubiger erteilten über ihre damaligen ...mehr

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zerb 9/2014, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beteiligten zu 2 entsprechend ihrem Antrag vom 14.11.2011 ein Erbschein zu erteilen ist, der den Beschwerdeführer als Alleinerben der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge ausweist. 1. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige ... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldnerfehler im ­Berufungsverfahren … Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteh...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige ... / 1 I. Der Fall

Räumung von Gewerberäumen Die Klägerin verlangt nach Kündigung die Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen. Das LG hat bestätigt durch das OLG die Beklagten antragsgemäß verurteilt. Die Klägerin hat die Sicherheit geleistet, nachdem die Beklagten Revision eingelegt haben, und betreibt die Zwangsvollstreckung. Die Räumung wird angekündigt. Die Beklagten beantragen beim BGH, d...mehr

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FoVo 10/2014, Einstweilige ... / Leitsatz

Die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Räumungsurteil kommt vor dem BGH nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre. BGH, 2.7.2014 – XII ZR 65/14mehr

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AGS 10/2014, Streitwerttabelle. Von Fritz Finke. 8. Aufl. 2014. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 81 S., Ringbuchheftung. 29,00 EUR.

Aufgrund des 2. KostRMoG war eine Überarbeitung der zuletzt in 2010 erschienenen Streitwerttabelle erforderlich. Berücksichtigt werden konnte dabei auch der Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Werk hat infolgedessen deutlich zugelegt; der Umfang ist um über 10 % angewachsen. Die Streitwerttabelle beinhaltet sämtliche Rechtsgebiete, also nicht nur das Zivil- und ...mehr

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AGS 10/2014, Erfüllungseinw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen die Beklagte ein Urteil auf Zahlung einer Geldforderung erwirkt. Die Kosten des Verfahrens hatte die Klägerin allerdings überwiegend zu tragen. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten erklärte sodann die Aufrechnung mit dem Kostenerstattungsanspruch der Beklagten gegen die Klageforderung. Ungeachtet dessen meldete er die vollen Kosten der Beklagten ...mehr

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FoVo 10/2014, Die Durchführungsbestimmungen zum Gerichtsvollzieherkostenrecht (Teil III)

Durchführungsbestim­mungen zum GvKostG Mit dem 2. KostRMoG sind die Kosten der Zwangsvollstreckung um rund ein Drittel gestiegen. Das macht eine stärkere Kostenkontrolle neben einer stärkeren Selektion der Fälle mit Erfolgsaussichten erforderlich, um die unbefriedigte Forderung zu Lasten des Gläubigers nicht weiter anwachsen zu lassen. Maßgeblich für die Kosten des Gerichtsvo...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 1 I. Der Fall

Kombinierter Voll­streckungsauftrag Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Sie beauftragte den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Weiterhin wurde ein Pfändungsauftrag nach Abnahme der Vermögensauskunft erteilt, "soweit sich daraus pfändbare Gegenstände ergeben". ...mehr

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FoVo 10/2014, Wann beginnt ... / 3 Der Praxistipp

Das kann man auch anders sehen Nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des AG, dass das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft mit dem von Amts wegen durchzuführenden Eintragungsanordnungsverfahren gemäß § 882c ZPO abgeschlossen wird. Gerade hiervon ausgehend kann man aber auch zu einem anderen Ergebnis kommen als das AG in seiner Entscheidung. Das AG übersieht nämlic...mehr

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AGS 10/2014, Auftraggeberme... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RpflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache selbst vollen Erfolg. Die Kostenfestsetzung durch die Rechtspflegerin bezüglich der in Rede stehenden Gebühr ist rechtsfehlerhaft erfolgt. Insoweit ist der Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben. 1. Eine Kostenfestsetzung zugu...mehr

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FoVo 10/2014, Unverzüglicher Widerspruch gegen Ratenzahlungsvereinbarungen

In zahlreichen Beiträgen der letzten Monate wurde ausführlich dargestellt, wann und in welchem Umfang der Gläubiger einer zwischen Schuldner (SU) und Gerichtsvollzieher (GV) getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung widersprechen kann. Der Widerspruch gegen Ratenzahlungsvereinbarungen kann bereits mit dem ersten Zwangsvollstreckungsauftrag erfolgen. Anderenfalls muss "unverzügli...mehr

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FoVo 10/2014, Rangverhältni... / II. Die Lösung

Pacta sunt servanda Wird von dem Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner eine (erste) Ratenzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO geschlossen und hält der Schuldner seine Raten ein, ist die Vollstreckung nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO aufgeschoben. Diese Rechtsfolge zugunsten des Schuldners, aber auch des ersten Gläubigers steht nach dem eindeutigen Wortlaut von § 802b Abs. 3 S. 2 un...mehr

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Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

Leitsatz 1. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Verwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet. Für umsatzsteuerrechtliche Verbindlichkeiten ist dabei auf die Entgeltvereinnahmung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abzustellen. 2. Bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Z...mehr

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Haftung des Käufers eines vermieteten Grundstücks für Umsatzsteuerschulden des Verkäufers?

Leitsatz Der Käufer eines vermieteten Grundstücks kann als sog. Betriebsübernehmer i. S. d. § 75 AO für Umsatzsteuerschulden des Grundstücksverkäufers haften. Sachverhalt Eine nach spanischem Recht gegründete s.l. erwarb am 08.02.2006 in Deutschland ein vermietetes Grundstück. Der Kaufpreis wurde dadurch beglichen, dass eine (in identischer Höhe bestehende) Darlehens-Verbindl...mehr

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zfs 08/2014, zfs Aktuell 8/... / Zwangsvollstreckungs- und Verbraucherinsolvenzrecht

Neue Zwangsvollstreckungs- und Verbraucherinsolvenzvordrucke Am 24.6.2014 ist die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 16.6.2014 in Kraft getreten (BGBl I S. 754). Danach sind für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (Anlage 1) und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 2 und...mehr

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zfs 08/2014, zfs Aktuell 8/... / Neue Zwangsvollstreckungs- und Verbraucherinsolvenzvordrucke

Am 24.6.2014 ist die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 16.6.2014 in Kraft getreten (BGBl I S. 754). Danach sind für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (Anlage 1) und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Anlage 2 und 3) neue Formulare zu verwenden. Für Anträge auf Erlass eine...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. 2. a) Nach der Rspr. des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (vgl. BGH RVGreport 2006, 196 (Hansens) = AGS 2006, 214; RVGreport 2006, 111 (ders.) = NJW 2016,1141; AGS 2005, 416...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 1 I. Der Fall

Zahlungsbefehl des polnischen Mahngerichts Die Schuldnerin begehrt die Verweigerung bzw. Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem polnischen Vollstreckungstitel. Die Gläubigerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Polen, erwirkte gegen die Schuldnerin am 3.6.2008 im Mahnverfahren einen Zahlungsbefehl des Amtsgerichts E./Polen. Am 2.4.2009 bestätigte das Amtsgericht diesem Tite...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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FoVo 8/9 2014, Pfändungssch... / 2 II. Die Entscheidung

Pfändungsfreies Vermögen ist zu bestimmen Nach § 35 Abs. 1 InsO fällt in die Insolvenzmasse das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er im Laufe des Verfahrens erlangt. Nicht in die Insolvenzmasse gehören gemäß § 36 Abs. 1 InsO die Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. § 36 Abs. 1 Satz 2 I...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. 2. Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe b...mehr

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FoVo 8/9 2014, Achten Sie auf ein vollständiges Protokoll

Keine Informationsmöglichkeit auslassen Der Vollstreckungserfolg lebt von der Information. Je mehr Informationen der Gläubiger über das Einkommen und Vermögen des Schuldners hat, desto schneller und effektiver und damit letztlich auch kostensparender kann er im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen. Hinweis Ungeachtet der auf eine effektive Informationsbeschaffung gerichteten...mehr

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zfs 08/2014, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die Gläubiger hatten gegen die Schuldnerin ein Urteil erwirkt, in dem letztere zu einer Zahlung Zug um Zug gegen Aushändigung von Inhaberschuldverschreibungen verurteilt worden war. Die Gläubiger erteilten über ihre damaligen Verfahrensbevollmächtigten dem Gerichtsvollzieher (GV) den Auftrag, die Inhaberschuldverschreibungen der Hauptzahlstelle der Schuldnerin in F. anzubiet...mehr