Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.3 Effektiverer Vollstreckungsweg: Zwangsgeld

Rz. 16 Für die Vollstreckung privatrechtlicher Titel mag dieses Vollstreckungsvorverfahren in der Abwägung der gegensätzlichen Interessen gerechtfertigt sein. Gerade für Gläubiger existenzsichernder Sozialleistungen erscheint dieser Weg allerdings als sehr schwerfällig. Zwar gilt das Erfordernis der Ankündigung der Vollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, wenn...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstreckung: Ablehnung der Vollstreckung aus einem Prozessvergleich durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert se...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Immer wieder bewahrheitet sich der Satz, dass die Zwangsvollstreckung bereits im Erkenntnisverfahren beginnt. Der Schuldnervertreter kann hier (unüberwindliche) Hindernisse setzen, indem er hohe Anforderungen an die bestimmte Beschreibung der Gegenleistung formuliert. Demgegenüber muss der Gläubigervertreter darauf achten, da...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert sei. AG Sch...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 1 I. Der Fall

Vergleichsvereinbarung Zug-um-Zug Der Antragsteller begehrt die Vollstreckung aus einem nach § 278 Abs. 6 ZPO zwischen den Parteien protokollierten Vergleich. Die zuständige Gerichtsvollzieherin (GV) hat die Vollstreckung nicht durchgeführt, mit dem Hinweis, dass eine Vollstreckung aus dem zugrundeliegenden protokollierten Vergleich, insbesondere Zug-um-Zug gegen Rückgabe ein...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 2 II. Die Entscheidung

Auszugehen ist allein vom Wortlaut des Titels Die zulässige Erinnerung ist begründet. Allein maßgeblich ist der klare Inhalt des nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich protokollierten Vergleichs. Inhalt des Vergleichs ist nach dem klaren Wortlaut (u.a.) die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw. Wegen des Grundsatzes der Titelklarheit ist die Vollstreckung vorl...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / 3 Der Praxistipp

Keine Rücknahme des Vollstreckungsantrages Der Entscheidung des AG ist zuzustimmen. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass der Schuldner insbesondere nach einer Kontopfändung mit dem Gläubiger in Kontakt tritt und eine gütliche Erledigung in Form eines Ratenzahlungsvergleiches gefunden wird. Der Abschluss eines solchen Vergleiches ist aber keine Garantie dafür, da...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Beschwerdewert bei Abweisung des Antrags auf Herausgabe des Titels

Der Wert des Beschwerdegegenstands des ausschließlich auf Herausgabe des Titels gerichteten Antrags richtet sich gemäß § 61 FamFG – wie beim Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen. Die Schätzung des...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / Leitsatz

Hat der Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger geschlossen und hält diese ein, ist die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen. AG Brandenburg an der Havel, 6.5.2015 – 13 M 1944/07mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 2 II. Die Entscheidung

Streitfrage in Literatur und Rechtsprechung In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein Gläubiger im Verfahren über die Erteilung einer Vermögensauskunft auf die Übersendung des bereits innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten bzw. den Zwangsvollstreckungsauftrag beschränken kann. Ansicht 1: Keine Dispositionsbefu...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 2 II. Die Entscheidung

Sockelbetrag deckt notwendigen Lebensbedarf Der Antrag ist als unbegründet zurückzuweisen. Der monatlich pfandfreie Sockelbetrag nach § 850k Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO dient zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfes eines Schuldners. Regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Strom, Wasser etc., müssen davon beglichen werden. Die von der Schuldnerin vorgetragenen Belastung...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / Schnelles Handeln ist gefragt

Schnelles Handeln ist gefragt Aufgrund des stetig fortschreitenden Schadens des Vermieters und Gläubigers, wenn der Schuldner die genannten Ansprüche nicht befriedigt und auch nicht auszieht, muss der Bevollmächtigte den Räumungsanspruch zeitnah rechtshängig machen. Hinweis Zu beachten ist, dass sich die Räumungsklage gegen alle Personen richten muss, die Mitbesitz an der Sach...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / 2. Schritt: Wegschaffen und Verwahren

Wertvolles von Wertlosem trennen Im zweiten Schritt gestattet § 885a Abs. 3 ZPO dem Gläubiger, die beweglichen Sachen wegzuschaffen, verbindet dies aber mit einer entsprechenden Verwahrungspflicht, was zur Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses führt (Musielak-Lackmann, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 885a Rn 7). Ausgenommen von der Verwahrung sind nur solche Gegenstände, a...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 1 I. Der Fall

Bedingte Rücknahme des Antrages auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, die aus einer Titelabrechnung ersichtlichen Beträge in Höhe von 211,52 EUR nebst weiteren Kosten und Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung bei der Schuldnerin einzuziehen. Ferner beauftragte sie den Gerichtsvollzieher, von der Schuldnerin die Vermögensauskunft gemäß § 80...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / I. Das Problem

Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Bank. Der zweite ...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 1. Überblick

Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ist subsidiär Ist das gerichtliche Verfahren gerichtsgebührenfrei, etwa bei einem Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 8 S. 1 KV GKG), in Verfahren über eine Räumungsfrist nach den §§ 721, 794a ZPO, oder sind für die Gerichtsgebühren Festwerte vorgesehen, z.B. in bestimmten Beschwerdeverfahren oder in der Zwangsvollstrec...mehr

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zfs 6/2015, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung:

Ich kann der Entscheidung des OLG Köln nicht in allen Punkten zustimmen. I. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde Das OLG Köln hat die sofortige Beschwerde der Beigetretenen als "unbedenklich" zulässig angesehen. Diese Auffassung teile ich nicht. Den entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag hatten nach dem mitgeteilten Sachverhalt die Kl. eingereicht. Es ist deshalb davon ausz...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / II. Die Lösung

§ 836 Abs. 3 ZPO hilft nicht weiter Im zwingend zu verwendenden Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auf Seite 8 grundsätzlich die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO zu aktivieren. Nach der bereits im Muster vorgesehenen zweiten Auswahlmöglichkeit hat der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgest...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 3 Der Praxistipp

Pfändungspfandgläubiger ist privilegiert Das Fazit der Entscheidung muss lauten, dass sich ein Gläubiger, der mit dem Schuldner eine gütliche Einigung in Form eines Raten- oder Teilzahlungsvergleiches trifft, absichern muss. Im vorliegenden Fall hat die Schuldnerin einen Teil ihrer Verbindlichkeiten durch entsprechende Ratenzahlungen bedient. Zu Recht geht das AG davon aus, d...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger sollte anders verfahren Die Entscheidung begünstigt den Gläubiger, überzeugt dabei aber nicht, so dass dem Gläubiger dem Grundsatz des sichersten Weges folgend eine andere Verfahrensweise nahezulegen ist. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Geltendmachen von Beitragsansprüchen

Rz. 3 Die Formulierung in Abs. 1 Satz 3 verpflichtet die Krankenkasse als Einzugsstelle, die nach § 22 entstandenen Beitragsansprüche, die nicht rechtzeitig erfüllt worden sind (vgl. § 23), beim Beitragsschuldner geltend zu machen, d. h. bei Fälligkeit einzuziehen, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Einzugsstelle tritt im Außenverhältnis als Gläubigerin des Gesamt...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und begründet, soweit sie sich auf die Ablehnung des Gerichtsvollziehers J. beschränkt, die Rechtsanwaltskosten von 50,46 EUR für die zwischen dem Schuldner und der Gläubigerin am 8.3.2012 getroffene Ratenzahlungsvereinbarung als Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Der Gerichtsvollzieher J. wird daher insoweit angewiesen, den vorstehenden...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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FoVo 5/2015, Nähere Angaben über die Vollstreckung gegen den Schuldner erhalten

Unbefriedigendes GV-Protokoll Wird der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Sachpfändung beauftragt, erhält der Gläubiger nicht selten nur die kurze Mitteilung, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen sei. Das lässt ihn mit der Frage allein, wie sinnvollerweise die Forderungsbeitreibung fortgesetzt werden sollte oder welche Wartefrist möglichst eingehalt...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 1 I. Der Fall

Gütliche außergerichtliche Einigung vor Eintragung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und beantragte die Abnahme der Vermögensauskunft. Dem kam der Schuldner nicht nach, so dass der Gerichtsvollzieher (GV) eine Eintragungsanordnung erließ. Noch bevor diese unanfechtbar wurde, einigten sich die Vollstreckungsparteien auf eine Ratenzahlungsverein...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / Leitsatz

Diejenigen Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel erwirkt haben und auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung betreiben, dürfen auf einen Antrag des Schuldners nicht schlechter stehen als untitulierte Gläubiger, die regelmäßig Tilgungsleistungen des Schuldners erhalten. AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 – 23 M 6509/14mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hat unter dem 12.8.2014 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtsvollziehers J. eingelegt, mit der dieser es trotz mehrfacher Aufforderung und ausführlicher Begründung durch die Gläubigerin abgelehnt hat, sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben, insbesondere die Kosten für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner sowie die Kosten ...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / Leitsatz

Bei Rechtsanwaltskosten für einen Ratenzahlungsvergleich, der nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheides zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner getroffen wird, handelt es sich um solche, die i.S.v. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig sind, deswegen dem Schuldner zur Last fallen und daher zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. AG Ham...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Pfändung eines konkreten Pkw Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Er beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Pkw Ford Focus beim Schuldner unter Angabe des amtlichen Kennzeichens. Die Pfändung sollte so durchgeführt werden,...mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines... / 2 II. Die Entscheidung

Direktversicherung ist pfändbar Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar (BGH FoVo 2011, 9). Entscheidend: Gesicherte Position vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Auch...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 2 II. Die Entscheidung

Was zu berücksichtigen war: Selbstbehalt … Dem Schuldner ist ein Selbstbehalt in Höhe von 391 EUR zu belassen in Anlehnung an den Sozialhilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch (Zöller, 27. Aufl., Rn 7 zu § 850d; LG Münster v. 29.5.2009 – 5 T 18/09 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH). … Besserungszuschlag … Ferner ist dem Schuldner ein Besserungszuschlag in Höhe von 25 % (...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 3 Der Praxistipp

GVGA gibt die Antwort Die Entscheidung des LG Verden steht im Einklang mit der vom Gerichtsvollzieher im konkreten Fall nicht beachteten Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Das LG stellt dabei zunächst nur auf das allgemeine Weisungsrecht des Gläubigers nach §§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA ab. Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher danach insoweit zu berück...mehr

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FoVo 5/2015, Aktuell: Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1.7.2015

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2015 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2013 und 2014 von 7.834 EUR (Stand 2012) über 8.130 EUR (ab 1.1.2013) auf jetzt 8.354 EUR (seit dem 1.1.2014) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 27.4.2015 (BGBl I, 2015, 618) die "Bekanntmachung zu § 8...mehr

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Gemeinschaft von Wohnungseigentümern: Entstehung

Leitsatz Ist in einem Vollstreckungstitel (hier: Vollstreckungsbescheid) eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern als Gläubigerin ausgewiesen, existiert diese aber nicht und besteht stattdessen an dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Grundstück Bruchteilseigentum (§§ 741 ff., §§ 1008 ff. BGB), kommt die Eintragung einer Zwangshypothek am Bruchteil des ausgewiesenen "Haus...mehr

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zerb 4/2015, "Einpreisen" v... / b) Beispiel (Wart- und Pflegeverpflichtungen in der Zwangsvollstreckung):

Die Eheleute Müller übergeben ihre Immobilie an den Sohn, lassen sich jedoch ein Wart- und Pflegeverpflichtung eintragen. Im Zuge der Insolvenz des Sohnes kommt auch die Immobilie in die Zwangsvollstreckung. Zur Bestimmung des geringsten Gebotes ist ein angemessener Geldbetrag für die Wart- und Pflegeverpflichtungen zu finden. Herr Müller ist 78 Jahre alt, seine Ehefrau ist ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Festsetzung der von der G. berechneten Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung unbegründet ist. 1. Die dem Gläubi...mehr

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FoVo 4/2015, Erste Zahlungsaufforderung nach Titulierung

Zahlungsfrist zwei Wochen Nach der Titulierung muss dem Schuldner eine angemessene Frist zum Ausgleich der titulierten Forderung gegeben werden. Der BGH geht davon aus, dass eine Frist von zwei Wochen angemessen und ausreichend ist (BGH NJW 2012, 3789 = FoVo 2013, 78; BGH NJW-RR 2003, 1581 = InVo 2004, 35). Der Bevollmächtigte sollte deshalb auf eine schnelle Zustellung der E...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 1 Sachverhalt

Der Schuldner wurde durch Versäumnisurteil des AG dazu verurteilt, die vormals vermietete Wohnung zu räumen und geräumt herauszugeben. Nachdem der Schuldner nicht freiwillig räumte, wurde der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher in den Besitz der Wohnung eingewiesen. Der Gläubiger ließ die Wohnung unter Berufung auf sein Vermieterpfandrecht von der G. räumen und das Pfandgut über...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Betroffene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Rn 5 Die betreffende Sicherung muss der Insolvenzgläubiger durch Zwangsvollstreckung erlangt haben. Wie auch schon bei der ähnlichen Regelung in der Vergleichsordnung werden dadurch freiwillige Leistungen bzw. Sicherstellungen des Schuldners, ggf. zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, nicht erfasst.[19] Unter Zwangsvollstreckung i. S. d. Vorschrift ist jede Maßnahme zu vers...mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Wer zu spät kommt, der bestraft sich selbst Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren "nicht in Betracht", wenn in der Vorinstanz kein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt worden ist; dies gilt auch seit Einführung des FamFG unter fortwährender Heranziehu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines. Kritik – berechtigt oder unberechtigt?

Rn 1 Die im früheren Konkursrecht unbekannte Regelung des § 88 wurde in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften in den §§ 28, 87, 104 VerglO in die Insolvenzordnung aufgenommen,[1] reicht aber nicht so weit wie die vergleichbare frühere Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. Sie erfasst die typischen inkongruenten Sicherheiten, die nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 ohnehin anfechtba...mehr

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FoVo 4/2015, Nebenkosten un... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem Landgericht Der Antrag auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens nach einseitiger Erledigungserklärung der Gläubiger ist begründet, weil die sofortige Beschwerde begründet gewesen wäre. Der Antrag der Gläubiger auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durfte nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass die Schuldner die zur Abwendung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 16 Alff/Hintzen, Die wiederauferstandene Zwangshypothek, ZInsO 2006, 481; Fink, Die Behandlung von Kontopfändungen nach der Insolvenzordnung, ZInsO 2000, 353; Gerhardt, Verfügungsbeschränkungen in der Eröffnungsphase und nach Verfahrenseröffnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2000, S. 193 ff.; v. Gleichenstein, Die Rückgewinnungshilfe gem. §§ 111b ff. ...mehr

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FoVo 4/2015, Notwendige Anlagen zum Vollstreckungsauftrag

Monierungen vermeiden Ein schneller Vollstreckungszugriff setzt voraus, dass der Vollstreckungsauftrag ohne Monierungen bleibt und deshalb schnell bearbeitet werden kann. Anderenfalls droht nach § 804 Abs. 3 ZPO ein Rangverlust und damit die Einbuße einer Option zum Forderungsausgleich. Um solche Monierungen zu vermeiden, muss auch darauf geachtet werden, dass dem Vollstrecku...mehr

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FoVo 4/2015, Antrag auf Haf... / 2 II. Die Entscheidung

Keine gesetzliche Frist … Der Gesetzgeber hat für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls in § 802g Abs. 1 keine Frist vorgesehen, was für eine zeitlich unbegrenzte Antragsstellung sprechen könnte. … aber Verfassungsrecht? Gleichwohl ist eine zeitliche Begrenzung aufgrund verfassungskonformer Auslegung vorzunehmen. Dabei ist in Anlehnung an § 185a Nr. 2 lit. a A...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / Leitsatz

Kosten einer vor dem 1.5.2013 begonnenen Räumung i.S.v. § 885a Abs. 1 ZPO sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO. Auf diese Räumungskosten ist die Vorschrift des § 885a Abs. 7 ZPO nicht anwendbar. BGH, Beschl. v. 23.10.2014 – I ZB 82/13mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 1 I. Der Fall

Das AG hat den Antragsgegner zur Zahlung monatlichen Trennungsunterhalts in Höhe von 1.241 EUR ab 1.6.2014 und von rückständigem Trennungsunterhalt in Höhe von 3.875 EUR nebst Zinsen an die mittellose Antragstellerin verpflichtet. Zugleich hat es gem. § 116 Abs. 3 FamFG auch die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet. Erst nach Verkündung der Entscheidung hat der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam. (2) Die in Absatz 1 genannte Frist beträgt drei Monate, wenn ein Verbrauc...mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 3 Der Praxistipp

Was vom Schuldnervertreter zu erwarten ist Der Bevollmächtigte des Schuldners wird sich angesichts der aufgezeigten Streitfrage nicht damit begnügen dürfen, der Ansicht zu folgen, dass auch noch in der Rechtsmittelinstanz ein Vollstreckungsschutzantrag gestellt werden kann. Vielmehr wird er diesen schon standardmäßig im erstinstanzlichen Verfahren stellen müssen. Dabei kann d...mehr