Hoher Kostendruck

Durch das 2. KostRModG ist die Zwangsvollstreckung deutlich teurer geworden. Das erhöht den Druck der Gläubiger, die Zwangsvollstreckung möglichst kostensparend durchzuführen. Bei der Kontrolle der besonders hohen Kosten der Zwangsvollstreckung ist uns auch die Form der Zustellung ins Auge gefallen. Danach stellt sich für uns die Frage, ob es sinnvoll sein kann, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) mit der Post zustellen zu lassen.

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