Am 1.10.2015 ist die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung – GVFV) v. 28.9.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1586). Die Verordnung schafft ein einheitliches Formular für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen und wird für die nicht elektronische Verwendung eingeführt. Die Länder können bestimmte Anpassungen des Formulars vorsehen, die eine elektronische Bearbeitung und Übermittlung ermöglichen. Grundlage der Verordnung ist § 753 Abs. 3 ZPO, der mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I S. 2258) eingeführt worden ist. Danach können für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher verbindliche Formulare vorgesehen werden.

Quelle: Quelle: BR-Drucks 336/15 (neu)

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 11/2015, S. 602

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