Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 9. Zustimmung zur (gewerblichen) Vermietung einer Sondereigentumseinheit

Das Interesse des Klägers an der (gewerblichen) Vermietung einer Sondereigentumseinheit oder einer Sondernutzungsfläche durch einen Wohnungseigentümer ist nach § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der konkret zu erzielenden Miete zu bewerten, sofern nicht eine kürzere Mietdauer vereinbart wurde oder werden sollte oder sofern als Nachteil nicht nur die Differenz zu ...mehr

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Beschlussfassung: Majorisie... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss aus Juni 2020 sei nichtig! Die Nichtigkeit eines Beschlusses könne sich daraus ergeben, dass er seinem Inhalt nach gegen die guten Sitten verstößt. So liege es beispielsweise, wenn der aus einem Beschluss begünstigte Mehrheitseigentümer treuwidrig in sachwidriger Weise eigene Zwecke auf Kosten der übrigen Eigentümer verfolge. So sei es hier. B beabs...mehr

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ZAP 7/2024, Corona-Pandemie: Wirksamkeit der Gemeinschaftsbeschlüsse durch Vertreterversammlung

(BGH, Urt. v. 8.3.2024 – V ZR 80/23) • Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Hinweis: Während der Corona-Pandemie befand sich der Verwalter in einer unauflöslichen Kon...mehr

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ZAP 16/2019, Die Rechtsmitt... / III. Fazit

Anders als in anderen Rechtsgebieten ist in Mietsachen die Beschwer oftmals höher als der Streitwert; ansonsten, insbesondere auch im Wohnungseigentumsrecht (ausführlich Brändle ZfIR 2017, 553 sowie Brändle in einem gesonderten Beitrag in ZAP F. 7, zur Veröffentlichung in ZAP 2020 vorgesehen) ist es oft umgekehrt. Kommt es für die Beschwer auf die Höhe des Mietzinses an, ist...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / I. Einleitung

Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat es mit sich gebracht, dass viele Kapitalanleger nach alternativen Möglichkeiten suchten (und immer noch suchen), Kapital mit Renditemöglichkeiten anzulegen. Viele Gebäude sind daher als Eigentumswohnanlagen errichtet worden. Die Eigentumswohnungen sollen durch die Kapitalanleger nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden. ...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / IV. Gesetzgeberische Bestrebungen de lege ferenda

Im Wohnungseigentumsrecht sollen Maßnahmen zur Installation einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug ohne die nach § 22 Abs. 1 S. 1 WEG erforderliche Zustimmung der übrigen Miteigentümer durchgeführt werden können, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht und wenn die Eigenart der Wohnanlage durch die Maßnahme nicht verändert wird. Überwiegt das Interesse an der un...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 2. Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG)

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der AnfechtungsâEUR‘ und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verwalter erreichen will, bemisst sich nach seinem – im Zweifel nach Miteigentumsanteilen zu bestimmenden – Anteil an der Schadenersatzforderung; ebenso...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: B... / 3 Das Problem

A kauft von B ein Wohnungseigentumsrecht. Der Vertrag enthält u. a. folgende Regelung: "Die anfallenden Notarkosten und etwaige Bearbeitungsgebühren für die Erteilung der Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG sowie für den Nachweis der Verwaltereigenschaft trägt im Verhältnis zum Verkäufer der Käufer. Etwaige Ansprüche des Käufers gegen die WEG-Gemeinschaft auf Erstattung diese...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / a) Verwaltung

Bauliche Maßnahmen sind alle Entscheidungen und Maßnahmen, die in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum auf eine Änderung des bestehenden Zustands oder eine Geschäftsführung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abzielen und im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer erforderlich sind (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn 3). Das WEG regelt...mehr

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ZAP 18/2019, Rechtsprechung... / 2. Verbot der Kurzzeitvermietung einer Eigentumswohnung

Die Kurzzeitvermietung an Touristen und/oder Monteure ist für die übrigen Hausbewohner regelmäßig mit erheblich größeren Beeinträchtigungen verbunden, als die Dauervermietung an Langzeitmieter. Nicht nur der permante Wechsel der Bewohner kann stören, sondern auch die Rücksichtnahme dieser Personengruppen auf die "Kurzzeitnachbarn" ist teilweise geringer. Bei einer Wohnungsei...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / b) ... der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil (BGH, Beschl. v...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) Abberufung und Wahl des Verwalters

Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist regelmäßig nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – V ZR 167/16, juris Rn 5; anders im Gesellschaftsrecht, wo das Gehalt des abberufenen Geschäftsführers keine Rolle spielt, BGH, Beschl. v. 28.6.2011 – II ZR 127/10, juris). Für den Antrag, den Kläg...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 4. Bauliche Veränderungen zugunsten einzelner Eigentümer?

Bauliche Veränderungen können vorbehaltlich § 20 Abs. 4 WEG n.F. von der Gemeinschaft verlangt werden, diese vertreten durch den Verwalter (§ 9b WEG n.F.). Das Ansinnen ist direkt an den Verwalter zu richten, der dann einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufzunehmen hat (BT-Drucks 19/18791, S. 63, 5. Abs.). Natürlich ...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / III. Fazit

Nutzung und Gebrauch der Wohnung und von Gemeinschaftsflächen bedürfen klarer Regelungen im Mietvertrag. Liegt die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind die Implikationen durch Entscheidungen der Wohnungseigentümer zu berücksichtigten. Das einfache Ausfüllen von Standardmietverträgen wird diesem Anforderungsprofil nicht gerecht. Vielmehr sind detaillierte Reg...mehr

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Klageantrag: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Der Fall spielt im originären Grundstücksrecht. Die Verweisung des LG auf die Klage eines Wohnungseigentümers zeigt aber, dass die Grundsätze 1:1 auch im Wohnungseigentumsrecht anwendbar sind. Danach gilt: Die Wohnungseigentümer untereinander haben Anspruch auf Unterlassung jeglicher Lärmbelästigungen, die über das zumutbare Maß (§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 WEG) hinausge...mehr

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Auskunftsanspruch: Subsidiär? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer im Wege der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss vor. Diese Klage ist nur dann begründet, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer, dem Antrag, der keine Mehrheit gefunden hatte, zuzustimmen, auf Null reduziert hätte. Hierbei handelt es sich um einen Ausnahmefall, den das AG vertretbar nicht erkennen konnte. I...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / V. Störermehrheit

Es kann für eine Störung auch eine Mehrheit von Störern verantwortlich sein (Baldus in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2011 ff., § 1004 Rn. 175). Grundsätzlich kann der Anspruchsberechtigte analog § 840 BGB frei wählen, welchen Störer er in Anspruch nimmt (Büttner in: Harz/Riecke/Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 5. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn.60). Die Störer...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / 2. Eigentum und Besitz am Grundstück

Die Störereigenschaft folgt nicht allein aus dem Eigentum oder Besitz an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, und setzt auch keinen unmittelbaren Eingriff voraus; erforderlich – aber auch ausreichend – ist vielmehr, dass die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgeht (BGH NJW-RR 2011, 739)....mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 12. (Ideelles) Interesse an ordnungsmäßiger Verwaltung

Für das Rechtsschutzbedürfnis der Anfechtungsklage genügt zwar grds. das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH, Beschl. v. 17.7.2003 – V ZB 11/03, juris Rn 11 = BGHZ 156, 19, 22), für die Beschwer (hier: bezüglich der Anfechtung einer Jahresabrechnung) ist jedoch ein solches ideelles Interesse nicht hinzuzurechnen (BGH, Beschl....mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 7. Bestehen eines Sondernutzungsrechts

Streiten die Parteien um das Bestehen eines Sondernutzungsrechts, ist zu unterscheiden: Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe. Demgegenüber bemisst sich die Besc...mehr

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ZAP 16/2022, Virtuelle Mitgliederversammlungen: Gleichstellung zu Präsenzversammlungen

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.1.2022 – 19 W 20/21) • Durch das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 (GesRuaCOVBekG/COVMG) wurden Vereine ausdrücklich ermächtigt, auch virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten zu können, die der Präsenzver...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / I. Vorbemerkungen

Auf den Dieselabgasskandal folgt der Dieselgipfel. Dort wurde die Nachrüstung von Dieselmotoren zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und die mittelfristige Eliminierung älterer Dieselfahrzeuge aus dem Straßenverkehr beschlossen. In diesem Zusammenhang, aber auch generell unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vollzieht sich ein Anschauungswandel zur Attraktivität und U...mehr

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Erhaltung: Klärung der Zust... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG anders! Der Beschluss sei nicht zu unbestimmt. Die zu beauftragende Rechtsanwaltskanzlei sei benannt und die Aufgabe, mit der sie habe betraut werden sollen, zumindest umrissen worden. Die maximal aufzuwendenden Kosten seien ausdrücklich beziffert. Der Beschluss sei auch nicht wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Er kläre keine Rechtsfragen und diene...mehr

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ZAP 2/2015, Der Garten des ... / 2. Verkehrssicherungspflicht des Mieters

Bei Einfamilienhäusern begründet bereits der Umstand, dass das Haus dem Mieter im Ganzen überlassen ist, eine Verkehrssicherungspflicht des Mieters (Sprau in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 823 Rn. 48). Das gilt auch für den mitüberlassenen Garten. Im Verhältnis zum Vermieter ergibt sich die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung (Sc...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.1 Lindner-Figura/Oprée/Stellmann (Hrsg.), Geschäftsraummiete, 4. Aufl. 2017, 1.118 S., Beck Verlag, 139 EUR

Das nunmehr in der 4. Auflage vorliegende Handbuch stellt die Besonderheiten der Geschäftsraummiete umfassend und fundiert dar. Zahlreiche Hinweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur gestatten dem mit der Materie Befassten, mühelos auch Einzelfragen zu bearbeiten. Neben den "klassischen" Fragen der Geschäftsraummiete finden sich ausführliche Kapitel zu Insolvenz...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / 1. Allgemein

Handlungsstörer ist, wer eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter eines anderen durch eine Handlung oder durch das pflichtwidrige Unterlassen notwendigen Handelns adäquat verursacht (BGH NJW 2007, 432; BGH NJW-RR 2001, 232; Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2014, § 1004 Rn.4). Beispiele: Jemand pflanzt einen Baum unter Missachtung der Grenzabstandsvorschriften ...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / d) Erhaltungsmaßnahmen

Instandhaltung und Instandsetzung zielen per se nicht auf eine Änderung des Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums (s. BGH, Urt. v. 9.12.2016 – V ZR 124/16). Die Wohnungseigentümer sind zu einer Beschlussfassung verpflichtet, § 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG. Darauf hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch. Diese Pflicht entfällt nicht dadurch, dass Wohnungseigentümer nic...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.3 Schach (Hrsg.), Mietrecht, Formularbuch, 3. Aufl. 2017, 964 S. (mit CD-ROM), Nomos Verlag, 128 EUR

Das Werk ist eine Fundgrube an Arbeitshilfen für die Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung. Es umfasst beinahe jedes im Mietrecht vorkommende Problem und leistet wertvolle Hilfe. Die Darstellung des materiellen Rechts orientiert sich an den wesentlichen Fragen und der obergerichtlichen Rechtsprechung. Erfreulich und hilfreich ist, dass nicht nur Muster für Klagen, ...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 1. Rechtliche Ausgangssituation

Auf das bereits vorgestellte Anspruchsgeflecht zur Durchsetzung von E-Mobilität im Mietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht ist an dieser Stelle zunächst hinzuweisen (§ 554 Abs. 1 S. 1 BGB, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 WEG). Was aber gilt nach der Herstellung und während des Betriebes dieser Ladestationen zur Abfederung eventueller Brand- oder Explosionsgefahren? Sie könnt...mehr

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ZAP 12/2022, Anwaltsmagazin / 4 Virtuelle Hauptversammlungen sollen dauerhaft möglich bleiben

Die während der Corona-Pandemie vorübergehend eingeführten virtuellen Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften sollen in Zukunft dauerhaft möglich sein. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf der Ampelkoalition vor. Die bisherige Sonderregelung war Teil des "Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpf...mehr

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ZAP 11/2021, Die Unwirksamk... / a) Inhalt des bürgerlichen Rechts

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen nach Ansicht des BVerfG als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Das belegen Regelungstradition und Staatspraxis. Nach dem durch Staatspraxis und Regelungstradition seit nunmehr 150 Jahren geprägten Rechtsverständnis...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / a) Wohnungseigentümergemeinschaft

Wenn es um die Störung außenstehender Dritter, insbesondere von Grundstücksnachbarn, aber auch von Mietern innerhalb der Wohnanlage geht, wendet der BGH (BGH MDR 2014, 397 = GE 2014, 527 = NZM 2014, 277; BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) § 10 Abs. 6 S. 3 WEG an. Nach dieser Vorschrift nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnung...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / 1. Allgemein

Zustandsstörer ist, wer als Verfügungsberechtigter über eine Sache nicht verhindert, dass durch diese die Rechtsgüter eines anderen beeinträchtigt werden, obwohl er dies verhindern könnte (Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2014, § 1004, Rn. 4). Daher ist es beim Eigentum oder Besitz erforderlich, dass der Eigentümer oder Besitzer noch Einwirkungsmöglichkeit...mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / X. Abstimmung mit dem Mietrecht und neue mietrechtliche Inhalte

Zeigt die Anlage vermietete Einheiten, so kommt es zur Kumulation von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Hier zeigen sich bislang Friktionen, die die Novelle überwinden möchte. Diese Friktionen finden ihre Ursachen darin, dass für das Mietverhältnis ausschließlich der Mietvertrag maßgebend ist, der von seiner Grundkonzeption her "statisch" ist. Einmal abgeschlossen, ist e...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 6. Unterlassung der Wohnnutzung

Bei Verurteilung zur Unterlassung der Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit ist für den Wert der Beschwer der Beklagten auf die diesbezüglich entstehenden Nachteile abzustellen. Sie können etwa in dem Verlust der Vorteile bestehen, die aus der Wohnnutzung gezogen werden, oder in einem mit der Unterlassung verbundenen Aufwand. Das Interesse kann geschätzt werden (BGH, Beschl...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / b) E-Bike

Geht es nicht um Autos, sondern um E-Bikes oder Pedilacs, kommt die Komponente einer angenommenen zweckwidrigen Nutzung des Stellplatzes hinzu, wenn es um die Herstellung einer elektromobilen Infrastruktur geht. So in dem folgenden Fall: Beispiel: (LG Hamburg, Urt. v. 17.7.2015 – 318 S 167/14, NZM 2016, 58) Die Eheleute G, beide Miteigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage, ...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 1. Ausgangssituation

Im Wohnungseigentumsrecht hat nach § 28 Abs. 3 WEG der Verwalter nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aufzustellen. Nach der Rechtsprechung muss der Verwalter spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Abrechnung erstellen und den Eigentümern vorlegen (Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 28 Rn 30). Im Mietrecht können die Parteien vereinbaren,...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / c) ... eines Negativbeschlusses bezüglich Aufwendungsersatz

Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist im Ausgangspunkt der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer (BGH, Beschl. v. 19.6.2013 – V ZB 182/12, juris LS und Rn 9). Wegen der Bezifferung der abgelehnten Ansprüche spielt...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 5. Kostenverteilung und Nutzungsverhältnisse

Weil der Gesetzgeber den Beschluss zu baulichen Veränderungen mit dem Ziel ihrer leichteren Durchführbarkeit vereinfachen will, sieht er ein Schutzbedürfnis für die Eigentümer, die nicht bauwillig sind. Dazu dienen die neuen Vorschriften zur Kostenverteilung: Grundsätzlich tragen nur die Wohnungseigentümer die Kosten, die der baulichen Maßnahme zugestimmt haben (§ 21 Abs. 3 W...mehr

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Rechtsmittelzuständigkeit: ... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Zwischenerfolg! Das zur Entscheidung über die Berufung zuständige Berufungsgericht sei das LG Rostock. Bei dem Streit um die Beseitigung des Dachgeschossausbaus und über die Gültigkeit des Beschlusses handele es sich um WEG-Streitigkeiten. Der Umstand, dass der Antrag auf Zustimmung ggf. keine WEG-Streitigkeit betrifft, ändere an der Zuständigkeit des LG Rostock ni...mehr

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ZAP 23/2023, Anwaltsmagazin / 13 Personalia

Der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Norbert Kazele ist Anfang Oktober 2023 in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Kazele war zunächst langjährig am OLG Dresden tätig, bevor er 2012 zum Richter am BGH ernannt wurde. Seither gehörte er dem insb. für das Grundstücksrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Nachbarrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Dessen Rechtsprechung hat...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) ... eines Sanierungsbeschlusses

Wendet sich der Kläger gegen einen Beschluss, das Gemeinschaftseigentum zu sanieren, ist der auf ihn entfallende Kostenanteil maßgeblich (BGH, Beschl. v. 21.4.2016 – V ZA 2/16, juris; BGH, Beschl. v. 18.2.2016 – V ZB 103/15, juris). Bei der Anfechtung eines Beschlusses über eine InstandsetzungsâEUR‘ oder Modernisierungsmaßnahme, die der Kläger als optische Beeinträchtigung de...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / b) Arten baulicher Maßnahmen und notwendige Quoren

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / IV. Fazit

Die Übernahme von Mandaten zur Abwehr negativer, ideeller und in Grenzen auch "ähnlicher" Einwirkungen bedeutet durchaus nicht das Engagement in einem "hoffnungslosen Fall". Die Kunst guter juristischer Beratung und Vertretung besteht vielmehr darin – abgesehen von den klassischen Anspruchsnormen des zivilen Nachbarrechts – gesetzliche Wege einzuschlagen, auf denen das gewün...mehr

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Kauf eines Wohnungseigentum... / 3 Das Problem

K erwirbt von B mit notariellem Kaufvertrag ein Wohnungseigentum zum Preis von 79.800 EUR unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Im Kaufvertrag heißt es u. a.: "Der Verkäufer verpflichtet sich, die Fassade zur Gartenseite und die rechte Fassadenseite zum Stellplatz hin bis zum 1.4.2014 auf seine Kosten sach- und fachgerecht zu isolieren und zu verputzen. Für diese Arbeiten ...mehr

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Löschung einer Auflassungsv... / 1 Leitsatz

Wird bei Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum eine bestehende Auflassungsvormerkung in den einzelnen Wohnungsgrundbuchblättern vermerkt, können später einzelne Wohnungseigentumsrechte aus der Vormerkung nicht freigegeben werden. Die Vormerkung kann nur insgesamt gelöscht werden.mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 4 Die Entscheidung

Diese Rechtslage beurteilt das LG anders! Es hält den Sonderumlagenbeschluss nicht für nichtig. Ein Beschluss sei nämlich nur dann nichtig, wenn sich sein Inhalt auch im Wege der vorrangig gebotenen Auslegung nicht feststellen lasse. Dies sei bei diesem Sonderumlagenbeschluss nicht der Fall. Er gebe den Betrag der von den Wohnungseigentümern zu erhebenden Sonderumlage mit 57...mehr

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Bauträgervertrag: Erwerb vo... / 1 Leitsätze

Werden in einer Gemeinschaftsordnung einem Wohnungseigentum 3 Parkplatzflächen als Sondernutzungsrecht zugewiesen, erwirbt der Käufer des Wohnungseigentums die Sondernutzungsrechte auch dann, wenn in dem Bauträgervertrag nur ein Sondernutzungsrecht erwähnt ist. Der teilende Eigentümer kann Sondernutzungsrechte durch eine einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundb...mehr

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Wohnungen: Verbindung / 4 Die Entscheidung

Das OVG bejaht die Frage! Erhaltungsrechtlich relevant seien alle Vorhaben, die grundsätzlich geeignet seien, das Schutzziel des jeweiligen Erhaltungstatbestands zu beeinträchtigen. Dies sei bei einer Verbindung von 2 Wohnungen der Fall. Dem stehe nicht entgegen, dass durch die Verhinderung des Angebots familienfreundlicher Wohnungen die angestammte Gebietsbevölkerung daran ...mehr

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Bauträgervertrag: Umfang de... / 3 Das Problem

Bauträger B veräußert Wohnungseigentumsrechte in einem Altbau. In den Erwerbsverträgen verpflichtet er sich zur Durchführung von bestimmten "Renovierungsarbeiten". Im Übrigen ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Da B die Arbeiten weder in der vereinbarten Zeit noch nach weiterer Fristsetzung ausführt, verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K für eine Ers...mehr