Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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Beschlussfassung

Leitsatz Was bedeutet Stimmrecht "nach Wohnungseigentumsrechten"? Feststellungsantrag, dass Beschluss zustandegekommen ist Normenkette § 23 Abs. 4 WEG, § 25 Abs. 2 S. 1 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Kommentar 1. Die Bestimmung des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG (Stimmrecht nach Köpfen) kann auch dahin durch Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abgeändert werden, dass sich das Stimmrec...mehr

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Rückerstattung vermeintlich unberechtigterweise bezahlter Wohngelder?

Normenkette § 44 Abs. 3 WEG, §§ 812ff. BGB, § 717 Abs. 2 ZPO Kommentar Aufgrund gerichtlicher einstweiliger Anordnung zur Vermeidung einer Vollstreckung geleistete Wohngelder, für die mangels eines genehmigten Wirtschaftsplanes keine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage vorhanden war, können weder über § 717 Abs. 2 ZPO (Schadenersatzleistung nach Zahlung auf ein nur vorläu...mehr

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Keine Schadenersatzforderung einzelner Eigentümer bei gemeinschaftsbezogenen Ansprüchen gegen einen Verwalter ohne Beschluss

Normenkette § 25 Abs. 5 WEG, § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG, § 28 Abs. 4, 5 WEG, § 43 WEG, Kommentar In einem Fall, in dem von einem Eigentümer Schadenersatz gegen den Verwalter geltend gemacht wurde mit der Begründung, die Gemeinschaft sei mit Forderungen gegen eine zwischenzeitlich in Konkurs gegangene Firma ausgefallen, und dieser Umstand wäre nicht eingetreten, wenn der Verwalter d...mehr

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Wertung von Stimmen in der Eigentümerversammlung

Leitsatz "Akademischer" Streit zur Wertung der Stimmenthaltung beendet: Stimmenthaltung kann grds. auch im Wohnungseigentumsrecht nicht als Nein-Stimme gewertet werden! Normenkette § 25 WEG, § 32 BGB Kommentar Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Frage des Zustandekommens eines Mehrheitsbeschlusses in einer Wohnungseigentümerversammlung allein auf die Mehrheit d...mehr

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BGH verneint das Institut des sog. werdenden/faktischen Eigentümers in der Einzelrechtsnachfolge (hier: zum Stimmrecht)

Normenkette § 25 Abs. 1 WEG, § 25 Abs. 2 WEG, § 43 WEG Kommentar Vor der Umschreibung im Grundbuch hat der Erwerber innerhalb einer vollständig und rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft auch dann kein eigenes (das des Veräußerers verdrängendes oder daneben bestehendes) Stimmrecht, wenn sein Übereignungsanspruch durch eine Auflassungsvormerkung gesichert ist und Besitz, ...mehr

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Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Erwerberhaftung für Wohn(Haus)geld-Einzelabrechnungsrestschulden

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG Kommentar Für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander nach § 16 Abs. 2 WEG haftet der Erwerber einer Eigentumswohnung auch dann, wenn es sich um Nachforderungen aus Abrechnungen für frühere Jahre handelt, sofern nur der Beschluss der Gemeinschaft, durch den die Nachforderungen begründet wurden ( § 28 Abs. 5 WEG), erst...mehr

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Beschlussanfechtung

Leitsatz Grundsätzliche Beschlussanfechtungsberechtigung auch bei Zustimmung zu einem Beschlussantrag Abrechnungserzwingung und Entlastung des Verwalters nicht durch Mehrheitsbeschluss auf Beirat übertragbar ! Gültigkeit einer Abrechnungsfiktionsvereinbarung konnte unentschieden bleiben (trotz angedeuteter Zweifel) Normenkette § 21 Abs. 1, 3 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 28 Abs. 5 WE...mehr

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Erhebung und Buchung von Verfahrenskosten getrennt von Kosten der allgemeinen Verwaltung

Normenkette § 16 Abs. 5 WEG, § 43 WEG, § 47 WEG Kommentar Auch das KG Berlin schließt sich trotz kritischer Stimmen aus der Literatur der Auffassung des BayObLG ( BayObLG, Entscheidung vom 6. 3. 1987, Az.: 2 Z 26/86, WE 87, 125) zur gesonderten Erhebung und Buchung von Verfahrenskosten im Sinne des § 16 Abs. 5 WEG an. Eine Gemeinschaft hatte - wohl zur Finanzierungserleichteru...mehr

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Zum Einwand der Verwirkung gegen bauliche Veränderungsbeseitigungsansprüche

Normenkette § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 1004 BGB Kommentar Einem erst nach längerer Zeit geltend gemachten Anspruch auf Beseitigung einer ungenehmigten baulichen Veränderung (hier: WC-Einbau in einem Dachkammerteileigentum) steht nur dann der Einwand der Verwirkung entgegen, wenn weitere Umstände hinzutreten, die die verzögerte Geltendmachung des Rechts als...mehr

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Kein Sondereigentum an Kfz-Stellplätzen auf freier Grundstücksfläche

Normenkette § 3 Abs. 1 WEG, § 5 Abs. 1, 4 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 15 Abs. 1 WEG Kommentar An Kfz-Stellplätzen auf freier Grundstücksfläche kann Sondereigentum nicht begründet werden. Eine Grundbucheintragung ist daher nicht widersprüchlich, wenn in der zur Bezeichnung des Inhalts des Sondereigentums in Bezug genommenen Teilungserklärung an solchen Stellplätzen Sondernutzungsr...mehr

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Beschlussfassung in WEG

Leitsatz Verlegung eines Wäschetrockenplatzes als bauliche Veränderung Werbeschild duldungspflichtig Beschluss über die Bestätigung eines Protokolls Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 24 Abs. 5 WEG, § 416 ZPO Kommentar 1. Wird durch Umsetzen und Einbetonieren von Wäschestangen ein Wäschetrockenplatz verlegt, und zwar von der Nord- zur Westseite einer Wohnanlage, so f...mehr

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Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet

Normenkette § 14 WEG, § 15 WEG Kommentar Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer in der Tagespresse heftig kritisierten Entscheidung beschlossen, dass Wohnungseigentümer nicht mit Mehrheit das Ballspielen von Kindern auf einer in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Rasenfläche beschließen können, da ein solcher Beschluss eine Nutzungs- und Zweckänderung darstelle, die...mehr

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Gültiger Beschluss über Warmwasserkosten-Verteilung zu 100 % nach Verbrauch

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 3 WEG Kommentar In dem durch die Heizkostenverordnung gesetzten Rahmen kann und muss die Wohnungseigentümergemeinschaft in Erfüllung ihrer Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Verteilungsschlüssel für die Verteilung der Warmwasserkosten neben der Verteilung der Heizkosten festsetzen, soweit nicht ...mehr

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Zwangsversteigerung: Keine Haftung des Erstehers für Hausgeldrückstände des Voreigentümers bei Abrechnungsgenehmigung und Saldierung erst nach Zuschlag

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 56 ZVG Kommentar Der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung haftet für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums auch dann nicht, wenn die Abrechnung eines vor dem Zuschlag abgelaufenen Wirtschaftsjahres erst nach dem Zuschlag erstellt und bekannt gemacht wird. Link zur Entscheidung ( B...mehr

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Art und Weise der Abstimmung in der Wohnungseigentümerversammlung bestimmt grundsätzlich der Versammlungsleiter

Normenkette § 24 Abs. 5 WEG Kommentar Auf welche Weise einzelne Abstimmungen in Wohnungseigentümerversammlungen durchgeführt werden, insbesondere in welcher Reihenfolge die Fragen nach Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung gestellt werden, hat der Versammlungsleiter zu entscheiden, sofern durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss eine Regelung nicht getroffen ist. Li...mehr

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Schein-Versammlung einer Gruppe von Wohnungseigentümern

Normenkette § 23 Abs. 4 WEG Kommentar Der außerhalb der Wohnungseigentümerversammlung gefasste "Beschluss" einer Gruppe von Wohnungseigentümern (hier: ausschließlich der Garageneigentümer) hat keine Rechtswirkungen und bedarf daher keiner Anfechtung und Ungültigkeitserklärung gem. § 23 Abs. 4 WEG, wenn weder die Teilungserklärung eine derartige Teilversammlung vorsieht noch e...mehr

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Wohnungseigentumsrecht: Überbau

1 Leitsatz Verkauft der Bauträger ein Wohnungseigentum, dessen Sondereigentum teilweise als entschuldigter Überbau auf dem Nachbargrundstück liegt, kann ein Rechtsmangel gegeben sein. 2 Normenkette § 912 BGB; § 1 WEG 3 Das Problem K erwirbt von Bauträger B das Wohnungseigentum 1. Ein Teil des Gebäudes, in dem sich das Sondereigentum dieses Wohnungseigentums befindet, nämlich derj...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / IV. Einzelfälle aus dem Wohnungseigentumsrecht

1. Anfechtung a) ... eines Sanierungsbeschlusses Wendet sich der Kläger gegen einen Beschluss, das Gemeinschaftseigentum zu sanieren, ist der auf ihn entfallende Kostenanteil maßgeblich (BGH, Beschl. v. 21.4.2016 – V ZA 2/16, juris; BGH, Beschl. v. 18.2.2016 – V ZB 103/15, juris). Bei der Anfechtung eines Beschlusses über eine InstandsetzungsâEUR‘ oder Modernisierungsmaßnahme, ...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 3. Wohnungseigentumsrecht

a) Verwaltung Bauliche Maßnahmen sind alle Entscheidungen und Maßnahmen, die in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum auf eine Änderung des bestehenden Zustands oder eine Geschäftsführung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht abzielen und im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer erforderlich sind (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn 3). D...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 3.1 Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht – WEG-Reform 2020, 1. Aufl. 2020, Deutscher Anwaltverlag, 320 S., 39 EUR

Das WEMoG ist für alle mit dem Wohnungseigentumsrecht Befassten eine große Herausforderung. Diese lässt sich ein gutes Stück besser bewältigen, wenn man das Buch von Abramenko „Das neue Wohnungseigentumsrecht – WEG-Reform 2020” zur Hand nimmt. Hier hat ein im WEG-Recht ausgewiesener Fachmann die neuen Vorschriften mit besonderem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis kommentie...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 3. Wohnungseigentumsrecht

Wegen identischer Grundlage folgt dasselbe Ergebnis auch im Verhältnis von Wohnungseigentümergemeinschaften zu einzelnen Mitgliedern oder zu deren Mietern, die Ladeinfrastruktur zum Betrieb von E-Mobilität begehren und eingeführt haben.mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / III. E-Mobilität im Wohnungseigentumsrecht

1. Bauliche Veränderung Um den gesehenen Sanierungsstau in vielen Eigentumsanlagen zu beseitigen und um sie insb. energetisch zu ertüchtigen, vereinfacht die WEG-Reform 2020 zum 1.12.2020 die Möglichkeiten zur Durchsetzung baulicher Veränderungen deutlich. Man könnte schon von einer „Kernsanierung” im WEG-Recht sprechen. Grob gesagt sieht das neue Recht (§ 20 WEG n.F.) folgen...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen zwischen Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Teil 2: Bauliche Maßnahmen und Jahres-/Betriebskostenabrechnung

I. Einleitung Der erste Teil des Beitrags (s. ZAP F. 7, S. 481 ff.) ermöglicht einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Schnittstellen zwischen Miet- und WEG-Recht und setzt sich mit der Nutzung und dem Gebrauch der Wohnung bzw. der Gemeinschaftsflächen auseinander. Darüber hinaus spielen auch bauliche Maßnahmen sowie die Frage der Kostenverteilung in der Praxis e...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen zwischen Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Teil 1: Grundlagen

I. Einleitung Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat es mit sich gebracht, dass viele Kapitalanleger nach alternativen Möglichkeiten suchten (und immer noch suchen), Kapital mit Renditemöglichkeiten anzulegen. Viele Gebäude sind daher als Eigentumswohnanlagen errichtet worden. Die Eigentumswohnungen sollen durch die Kapitalanleger nicht selbst genutzt, sondern vermi...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmittelbeschwer im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht

Zusammenfassung Hinweis: Eine grundlegende Darlegung der Problematik der Beschwer, die hier nur sehr kurz in der Einleitung zusammengefasst wird, finden Sie bei Brändle, ZAP 2019, 753 = F. 13, S. 2247. In vorliegendem Beitrag werden hieran anknüpfend nur die Besonderheiten in ImmobilienâEUR‘ und Wohnungseigentumssachen behandelt. Für die Besonderheiten im Mietrecht s. Brändle...mehr

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Stimmrecht: Mehrere Wohnungseigentumsrechte

1 Leitsatz Wenn mehrere Wohnungseigentumsrechte nur teilweise identischen Miteigentümern gehören oder wenn der Miteigentümer eines Wohnungseigentumsrechts zugleich Alleineigentümer eines anderen Wohnungseigentumsrechts ist, haben die Eigentümer jedes Wohnungseigentumsrechts bei Geltung des Kopfstimmenprinzips je 1 Stimme. Das Kopfstimmrecht eines Wohnungseigentümers entfällt ...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 3.1 W. Schneider, Wohnungseigentumsrecht für Anfänger, 2017, 520 S., C.H. Beck Verlag, 49 EUR

Mit seinem Titel betreibt das Werk Understatement. Nicht nur der Anfänger wird hier wertvolle Hinweise finden, sondern auch der alte Hase“. Muster und Übersichten erleichtern die Falllösung. Die den einzelnen Kapiteln jeweils vorangestellte Literaturauswahl, ist eine Fundgrube für jeden. Zur Überprüfung des erworbenen Wissens, sind zahlreiche Verständnisfragen mit Lösungen i...mehr

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / b) Wohnungseigentumsrecht

Zusätzliche Besonderheiten gelten im Wohnungseigentumsrecht. Beschlossene und umgesetzte Veränderungen bei der Farbgestaltung der Fassade gelten aufgrund der optischen Wirkung als bauliche Veränderung. Zur Wirksamkeit solcher Beschlüsse ist die Zustimmung eines jeden Eigentümers notwendig, der davon betroffen ist. Stimmt also ein Eigentümer nicht zu, so kann er den Beschluss...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / III. Besonderheiten der Beschwer im Wohnungseigentumsrecht

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde für Wohnungseigentumssachen erst für anzufechtende Entscheidungen eröffnet, die nach dem 31.12.2015 verkündet worden sind, § 62 Abs. 2 WEG. Zschieschack (NZM 2016, 20, 21) hat bereits zu Beginn des Jahres 2016 darauf hingewiesen, in der Praxis werde sich die Beschwer als Hauptproblem der seit dem 1.1.2016 geltenden Rechtslage herausstellen...mehr

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Grunddienstbarkeit: Zugunsten mehrerer Wohnungseigentumsrechte

1 Leitsatz Eine Grundbucheintragung, wonach den jeweiligen Eigentümern von 2 Wohnungseigentumsrechten (Doppelhaushälften Nr. 1 und 2) auf dem in ihrem Miteigentum stehendenden Flurstück ein vereinbartes und zur Eintragung bewilligtes Wege- und Leitungsrecht als Gesamtberechtigten gem. § 428 BGB zusteht, das weitere Grundstücke eines der Wohnungseigentümer belastet, ist zuläss...mehr

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ZAP 8/2020, / 1.1 Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten (Hrsg.), WEG – Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht, 13. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 920 S., 114 EUR

Das perfekt auf die Bedürfnisse eines Praktikers zugeschnittene Werk ist zugleich Kommentar und Handbuch zum Wohnungseigentumsrecht. Die Teile 1 und 2 enthalten die Vorschriften und die Kommentierung zum WEG. In Teil 3 wird die Heizkostenverordnung erläutert, soweit diese im Wohnungseigentum relevant ist. Weitere für den Bereich des Wohnungseigentums wichtige Vorschriften zu...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 4.1 Harz/Riecke/Schmid (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 6. Aufl. 2018, 2.836 S., Luchterhand, 169 EUR

Das nunmehr in der 6. Auflage vorliegende Handbuch erweist sich erneut als ein unverzichtbares Standardwerk bei der juristischen Bearbeitung von miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Die komprimierte und klar gegliederte Darstellung aller gängigen Probleme beschränkt sich nicht auf das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht einschließlich der Kombination ...mehr

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AGS 8+9/2016, Beck´sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht

Herausgegeben von Rechtsanwalt Horst Müller. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 1396 S. 149,00 EUR Ein weiteres Beck´sches Prozessformularbuch feiert seine dritte Auflage, nämlich das Werk zum Wohnungseigentumsrecht. Vier Jahre sind seit der Vorauflage vergangen, so dass umfangreiche Rechtsprechung einzuarbeiten war. Das Werk ist je...mehr

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Wohnungseigentumsrecht: Übe... / 2 Normenkette

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / II. Wohnungseigentumsrecht

Die Ausstattung mit elektromobiler Infrastruktur (Ladestation mit Stromversorgungsleitung, eventuell erhöhte Absicherungen dieser Leitungen oder Ausführung als 380 Volt-Leitung) ist typischerweise innerhalb des Gemeinschaftseigentums, insbesondere auf Tiefgaragenstellplätzen, vorzunehmen. Denn tragende Wände und Außenwände einer Garage sind nicht sondereigentumsfähig. Um sic...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / aa) Wohnungseigentumsrecht

Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag (hier: Teppichboden) durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109; ein höheres einzuhaltendes Schallschutzniveau kann sich zwar aus der Gemeinschaftsordnung ergeben, nicht aber aus eine...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 3 Immobiliarsachenrecht/Wohnungseigentumsrecht

3.1 Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht – WEG-Reform 2020, 1. Aufl. 2020, Deutscher Anwaltverlag, 320 S., 39 EUR Das WEMoG ist für alle mit dem Wohnungseigentumsrecht Befassten eine große Herausforderung. Diese lässt sich ein gutes Stück besser bewältigen, wenn man das Buch von Abramenko „Das neue Wohnungseigentumsrecht – WEG-Reform 2020” zur Hand nimmt. Hier hat ein i...mehr

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Wohnungseigentumsrecht: Übe... / 1 Leitsatz

Verkauft der Bauträger ein Wohnungseigentum, dessen Sondereigentum teilweise als entschuldigter Überbau auf dem Nachbargrundstück liegt, kann ein Rechtsmangel gegeben sein.mehr

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Wohnungseigentumsrecht: Übe... / 5 Entscheidung

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ZAP 7/2018, Buchreport / 3 Immobiliarsachenrecht/Wohnungseigentumsrecht

3.1 W. Schneider, Wohnungseigentumsrecht für Anfänger, 2017, 520 S., C.H. Beck Verlag, 49 EUR Mit seinem Titel betreibt das Werk Understatement. Nicht nur der Anfänger wird hier wertvolle Hinweise finden, sondern auch der alte Hase“. Muster und Übersichten erleichtern die Falllösung. Die den einzelnen Kapiteln jeweils vorangestellte Literaturauswahl, ist eine Fundgrube für je...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 4 Immobiliarsachenrecht/Wohnungseigentumsrecht

4.1 Harz/Riecke/Schmid (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 6. Aufl. 2018, 2.836 S., Luchterhand, 169 EUR Das nunmehr in der 6. Auflage vorliegende Handbuch erweist sich erneut als ein unverzichtbares Standardwerk bei der juristischen Bearbeitung von miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Die komprimierte und klar gegliederte Da...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / aa) Wohnungseigentumsrecht

Bei der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems handelt es sich nicht um eine Maßnahme der modernisierenden Instandsetzung, sondern um eine bauliche Veränderung, wenn sich die Kosten für die Maßnahme im Hinblick auf die Einsparung von Energiekosten erst nach einem Zeitraum von deutlich mehr als 10 Jahren amortisieren. Das gilt auch dann, wenn es bereits zu Feuchtigkeitsschä...mehr

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / cc) Wohnungseigentumsrecht

Das Anbringen von Leuchten auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Balkon stellt eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG dar und bedarf daher der Zustimmung aller Miteigentümer (OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.2.1988 – 20 W 24/88, zit. nach Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 5. Aufl. 1995, S. 341). Bielefeld (a.a.O.) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, da...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / aa) Wohnungseigentumsrecht

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Stimmrecht: Mehrere Wohnung... / 4 Die Entscheidung

Der BGH hält beide Beschlüsse im Ergebnis für ordnungsmäßig! Sie hätten jeweils die erforderliche Mehrheit erreicht: mehr Ja- als Nein-Stimmen. Richtig sei, dass das Ehepaar B1 und B2 nicht befugt war, zu einer Versammlung zu laden. Dieser Ladungsmangel habe sich aber nicht ausgewirkt, da B1 und B2 auf sich 2 Stimmrechte vereinigen würden. Selbst dann, wenn eine dazu befugte...mehr

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Stimmrecht: Mehrere Wohnung... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 3 Wohnungseigentumsrechte. Das Wohnungseigentumsrecht 1 gehört dem Ehepaar B1 und B2 je zur Hälfte. Das Wohnungseigentumsrecht 2 gehört dem Ehepaar K1 und K2 je zur Hälfte. Das Wohnungseigentumsrecht 3 gehört B1 allein. Mit Schreiben vom 3.12.2018 lädt das Ehepaar B1 und B2 das Ehepaar K1 und K2 zu einer Versammlung ein. Gegenstand so...mehr

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Stimmrecht: Mehrere Wohnung... / 1 Leitsatz

Wenn mehrere Wohnungseigentumsrechte nur teilweise identischen Miteigentümern gehören oder wenn der Miteigentümer eines Wohnungseigentumsrechts zugleich Alleineigentümer eines anderen Wohnungseigentumsrechts ist, haben die Eigentümer jedes Wohnungseigentumsrechts bei Geltung des Kopfstimmenprinzips je 1 Stimme. Das Kopfstimmrecht eines Wohnungseigentümers entfällt nicht, wen...mehr

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Wohnungseigentumsrecht: Übe... / 3 Das Problem

K erwirbt von Bauträger B das Wohnungseigentum 1. Ein Teil des Gebäudes, in dem sich das Sondereigentum dieses Wohnungseigentums befindet, nämlich derjenige, in dem die Küche und die Diele mit dem Wohnungszugang liegen, ragt über die Grundstücksgrenze hinaus und befindet sich auf dem Nachbargrundstück (das gehörte B auch einmal). K bezieht die Wohnung am 1.3.2012. Im Jahr 20...mehr

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ZAP 18/2020, Die Auswirkung... / XIV. Anspruch auf Hitzeschutz im Wohnungseigentumsrecht

Noch im Vorfeld der WEG-Reform bedürfen Verschattungsanlagen wie Außenrollos, Lamellen, Sonnenmarkisen etc. als bauliche Veränderung grds. eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 22 Abs. 1 WEG mit dem dort geregelten besonderen doppelten Beschlussquorum (LG Hamburg, Urt. v. 20.12.2017 – 318 S 10/17; LG Hamburg, Urt. v. 16.1.2013 – 318 S 55/...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrecht: Übe... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Überbau stelle einen Rechtsmangel dar. Zwar stehe das Eigentum am Gebäude dem Eigentümer des überbauenden Grundstücks zu. Dieser könnte aber verpflichtet sein, eine Überbaurente zu zahlen. Das begründe einen Rechtsmangel. Sondereigentum, das nicht ohne Verletzung oder Inanspruchnahme fremder Eigentümerrechte erreicht werden könne, befinde sich außerdem in ei...mehr