Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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Bauträgervertrag: Pflichten des Notars

Leitsatz Die notarielle Pflicht zur Belehrung über zu lange Annahmefristen schützt das Interesse der Vertragsparteien an dem wirksamen Zustandekommen eines Vertrags, welches nicht daran scheitern soll, dass die Annahmefrist bereits abgelaufen ist, nicht dagegen das Interesse, sich von einem nachträglich als von Anfang an unwirtschaftlich erkannten Vertrag zu lösen. Daher wär...mehr

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Ansprüche auf Minderung und kleinen Schadensersatz aus Kaufrecht: Gemeinschaftsbezogen I?

Leitsatz Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz unterfallen jedenfalls dann nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn ein gebrauchtes Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft wird und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist. Norme...mehr

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Ansprüche auf Minderung und kleinen Schadensersatz aus Kaufrecht: Gemeinschaftsbezogen II?

Leitsatz Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz unterfallen jedenfalls dann nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn ein gebrauchtes Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft wird und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist. Norme...mehr

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Gutgläubig lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils

Leitsatz Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt. Normenkette § 7 WEG Das Problem Das Wohnungseigentumsrecht Nr. 1 wird im Februar 2012 vom Baut...mehr

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Verwalter: Weitere Aufgaben durch Bestimmung der Wohnungseigentümer?

Leitsatz Die Wohnungserbbauberechtigten können eine Verpflichtung vereinbaren, den jeweiligen Verwalter zu beauftragen, den – verteilten – Erbbauzins einzuziehen, an den Grundstückseigentümer abzuliefern, auf dessen Verlangen Einzelaufstellungen über gezahlte Erbbauzinsen zu erstellen und diesen unverzüglich zu informieren, sofern einzelne Erbbauberechtigte trotz Mahnung den...mehr

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Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung: Kosten

Leitsatz Die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung bewirkt eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums, deren Eintragung im Grundbuch den Gebührentatbestand der Nr. 14160 Nr. 5 KV GNotKG verwirklicht. Normenkette § 12 WEG; § 1010 BGB; Anlage 1 Nr. 14160 Nr. 5 GNotKG Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, die zwischen ihnen vereinbarte Veräußerungsbeschränkung aufzu...mehr

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Stimmrechtsprinzip: Wann ist es abdingbar?

Leitsatz Das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG ist auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar. Normenkette §§ 10 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 3, 25 Abs. 2 WEG Das Problem Nach § 9 Nr. 1 der Gemeinschaftsordnung (GO) werden die Kosten und Lasten nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt. Beschlussfähig ist die Versammlung, wenn 2 der 3 Wohnungseigentümer anwesend oder durch den...mehr

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Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

Leitsatz Ein mangels Antrags und Bewilligung bei dem Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts durch den teilenden Eigentümer noch nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht kann nach dem Verkauf des letzten Wohnungseigentumsrechts nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO wegen Unrichtigkeit nachträglich im Grundbuch eingetragen werden. Normenkette §§ 13 Abs. 2, 15 Abs. ...mehr

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Beschluss: Begründung einer Unterlassungspflicht?

Leitsatz Es besteht keine Kompetenz für die Begründung einer Unterlassungspflicht durch Beschluss, wenn es nach Gesetz oder Vereinbarung bereits einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung gibt, die durch den Beschluss konstitutiv untersagt wird (Anspruchsverdoppelung). Normenkette § 15 WEG Das Problem An einer Wohnungseigentumsanlage bestehen 5 Wohnungseigentumsrechte. 3 "Ein...mehr

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Bauträgervertrag: Wann darf der Bauträger Mittel entgegennehmen?

Leitsatz Der Bauträger darf Mittel der Erwerber erst entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind. Normenkette § 3 Abs. 2 MaBV Das Problem Im Jahr 2011 verpflichtet sich K gegenüber B zur schlüsselfertigen Errichtung des Wohnungseigentumsrechts Nr. 24 sowie zu seiner Übereignung. K und B vereinbaren, dass B aus der ersten Kaufpreisrate als Sicherhe...mehr

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Gemeinschaft von Wohnungseigentümern: Entstehung

Leitsatz Ist in einem Vollstreckungstitel (hier: Vollstreckungsbescheid) eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern als Gläubigerin ausgewiesen, existiert diese aber nicht und besteht stattdessen an dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Grundstück Bruchteilseigentum (§§ 741 ff., §§ 1008 ff. BGB), kommt die Eintragung einer Zwangshypothek am Bruchteil des ausgewiesenen "Haus...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsmissbrauch

Leitsatz Ein Stimmrechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Mehrheitseigentümer gegen die Stimmen des Minderheitseigentümers eine "im Konzernverbund" mit dem Käufer der Wohnungen des Mehrheitseigentümers stehende Gesellschaft zum Verwalter bestellen lässt, die sodann über die Zustimmung zur Veräußerung der Wohnungen nach § 12 Abs. 1 WEG an die andere Konzerngesellschaft zu befind...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wer vertritt sie?

Leitsatz Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern wird regelmäßig durch ihren Verwalter vertreten (§ 27 WEG). Fehlt ein Verwalter, vertreten alle Wohnungseigentümer die Gemeinschaft (§ 27 Abs. 3 Satz 2 WEG). Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung ermächtigen (§ 27 Abs. 3 Satz 3 WEG). Normenkette...mehr

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zerb 3/2015, Nachweis der B... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 bis 3 wurden am 10. Juni 1982 aufgrund der Auflassung vom 12. Mai 1982 – UR-Nr. (...) des Notars (...) in Berlin "nach Maßgabe des Erbscheins vom 27.11.1981" des Amtsgerichts Schöneberg – (...) – in Erbengemeinschaft im Grundbuch von Tempelhof Blatt (...) eingetragen. Zugleich wurde in Abt. II lfd. Nr. 7 vermerkt, dass Testamentsvollstreckung angeordnet ...mehr

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Steuerrecht: Instandhaltungsrückstellung mindert Bemessungsgrundlage

Leitsatz Im Fall des Erwerbs von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung mindert eine bestehende Instandhaltungsrückstellung die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Normenkette § 10 Abs. 7 WEG; §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG Das Problem K ersteigert 3 Wohnungseigentumsrechte mit einem Bargebot in Höhe von 90.000 EUR (als Teil des g...mehr

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Zigarettengeruch: Was muss man hinnehmen?

Leitsatz Eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch kann eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters darstellen. Normenkette §§ 535, 543, 569 BGB; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3,18 WEG Das Problem Der 75-jährige B ist seit 40 Jahren Mieter einer Wohnung der K. K kündigt das Mietverhältnis gestützt auf § 569 Abs. 2 BGB fri...mehr

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Erstverwalter: Begriff

Leitsatz Die Formulierung "nach der Begründung von Wohnungseigentum" in § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG ist als "nach der Entstehung einer (zumindest werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft" zu verstehen. Normenkette §§ 8, 26 Abs. 1 Satz 2 WEG Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K, vertreten durch Verwalter V, klagt gegen Wohnungseigentümer B Hausgeld ein. Dieser zahl...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: Verletzung

Leitsatz Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt,...mehr

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Gebrauch des Balkons: Rauchen

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer oder einem Mieter eines Wohnungseigentümers, der ihn durch Lärm, Gerüche, Ruß oder Tabakrauch wesentlich stört, grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu. Normenkette §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2 WEG Das Problem Mieter K wohnt im 1. Stock eines Premnitzer Mehrfamilienhauses, Mieter B1 und B2 im Erdge...mehr

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Betrieb eines Blockheizkraftwerks

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Betreiberin eines Blockheizkraftwerks sein. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG Das Problem Der Bauträger räumt den 21 Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage am 31.7.2009 den Besitz an den Wohnungseigentumsrechten ein. In der Wohnungseigentumsanlage befindet sich ein Blockheizkraftwerk. Dieses bildet zusammen mit ...mehr

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Teilungserklärung: Welche Genehmigungen sind erforderlich?

Leitsatz Die Teilung nach § 8 WEG erfordert keine gerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Sondereigentum an einer ebenerdigen Terrasse, die keine vertikale Abgrenzung gegen gemeinschaftliches Eigentum oder fremdes Sondereigentum hat, darf nicht im Grundbuch eingetragen werden. Normenkette §§ 1821, 1822, 1896, 1908i BGB; §§ 3, 5, 8 WEG Das Problem Die Bruchteilsei...mehr

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Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum: Liegt ein Mangel vor?

Leitsatz Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies i.d.R. keinen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein. Normenkette §§ 633, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB; §§ 3, 5 WEG Das Problem K e...mehr

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Instandhaltungsrückstellung; Anteil mitverkauft?

Leitsatz Die Instandhaltungsrückstellung steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer hat hieran keinen Anteil. Normenkette §§ 433, 437, 443, 444 BGB; § 10 Abs. 7 WEG Das Problem K nimmt B auf Schadensersatz in Höhe von 2.499,77 EUR in Anspruch, hilfsweise auf Einzahlung dieses Betrags als Anteil an der Instandhaltungsrückstellung ...mehr

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Öffentliches Recht: Baurechtliche Nachbarrechte

Leitsatz Der einzelne Wohnungseigentümer kann aus eigenem Recht baurechtliche Nachbarrechte nur geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht. So liegt es, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentümers aufgetragen ist. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz ...mehr

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Zuständigkeit: Gerichtsstand für Mängel- und WEG-Ansprüche?

Leitsatz Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht möglich, wenn aus Gründen der Prozessökonomie gegen einen einzigen Beklagten verschiedene Ansprüche einheitlich geltend gemacht werden sollen. Normenkette § 23 Nr. 2 GVG; § 36 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K macht vor dem AG Wiesbaden gegen die Bauträgerin und Verwalterin V Ansprüche geltend, in denen ...mehr

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Bauträger setzt Sonderwünsche um: Erwerber ist nicht Störer!

Leitsatz Der Erwerber eines Wohnungseigentumsrechts, der mit dem Bauträger eine von dem Aufteilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums kein Störer. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 Satz 1 WEG; § 1004 BGB Das Problem Das Sondereigentum von Wohnungseigentümer B entsprich...mehr

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Änderung der Gemeinschaftsordnung: Vereinbarte Vollmacht unwirksam

Leitsatz Eine in der Gemeinschaftsordnung dem Verwalter erteilte allumfassende Vollmacht zur Vertretung sämtlicher Wohnungseigentümer für alle mit dem Wohnungseigentum zusammenhängenden Angelegenheiten ist wegen Verstoß gegen die unabänderlichen Strukturprinzipien des Wohnungseigentumsrechts unzulässig und damit unwirksam. Normenkette §§ 10, 16 WEG Das Problem Die Gemeinschaft...mehr

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Öffentliches Recht: Nachbarschutz unter Wohnungseigentümern

Leitsatz Zwischen Wohnungseigentümern gibt es grundsätzlich keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzrechte. Normenkette § 15 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K zeigt der Bauaufsichtsbehörde B in 2010 an, dass sich auf dem Wohnungseigentumsgrundstück "B-Straße" seiner Ansicht nach ein nicht genehmigtes Gebäude befinde. Die Stirnseite dieses Gebäudes sei mit Asbestpla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2014, Greiner, Wohnungseigentumsrecht – AnwaltPraxis. Von Rechtsanwalt, FAWuMR u. FABuArchR Dr. David Greiner. 3. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 562 S. 59,00 EUR.

Das nunmehr in 3. Aufl. vorliegende Buch erscheint erstmals im Deutschen Anwaltverlag. Das Werk hat eine frische Optik erhalten und ist gefälliger zu lesen. An der inhaltlichen Konzeption hat sich nichts geändert: Es handelt sich nach wie vor um ein Praxishandbuch, das alle relevanten Fragen rund um das Wohnungseigentum klar und deutlich auf den Punkt bringt. Das Werk gliedert...mehr

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Sondernutzungsrecht: Zuweisungsrecht

Leitsatz Wird dem teilenden Eigentümer in der Gemeinschaftsordnung die spätere Zuordnung näher bestimmter Sondernutzungsrechte zu Sondereigentumseinheiten vorbehalten, schließt dies eine rechtsgeschäftliche Vertretung des Eigentümers bei Bewilligung der Eintragung der Zuweisung nicht aus. Normenkette §§ 8 Abs. 1, Abs. 2, 13 WEG; §§ 164 Abs. 1, 167 BGB Das Problem Am 28.2.2014 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.5 Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftseigentum (WEG)

Rn 31 Wenn der Schuldner Inhaber eines Wohnungseigentumsrechtes nach § 1 Abs. 2 WEG ist, resultieren Masseverbindlichkeiten aus der gemeinschaftlichen Berechtigung der übrigen Bruchteilseigentümer[68].[69] Der Insolvenzverwalter kann sich in der Regel[70] von den Masseverbindlichkeiten befreien, indem er das Wohnungseigentum aus dem Insolvenzbeschlag freigibt.[71] Ein Abrech...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffnungsklausel: Grenzen

Leitsatz Die durch eine Öffnungsklausel legitimierte Mehrheitsmacht wird materiell-rechtlich unter anderem durch unentziehbare, aber verzichtbare Mitgliedschaftsrechte begrenzt; ein in solche Rechte ohne Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer eingreifender Beschluss ist schwebend unwirksam. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren Mitgliedschaftsrechten geh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2014, Streitwertberechnung einer erst nachträglich begründeten Beschlussanfechtungsklage; Nachbetrachtung zu LG Braunschweig, Beschl. v. 31.3.2014 – 6 T 727/13

In AGS 2014, 341 wurde folgende Entscheidung des LG Braunschweig mit zustimmender Anmerkung von N. Schneider veröffentlicht: Hinweis Wird zunächst innerhalb der Zweimonatsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG Klage gegen einen in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschluss erhoben und erst innerhalb der weiteren Zwei-Monats-Frist ein auf einen Tagesordnungspunkt beschränkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gleich lautende Erlasse

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Einheitsbewertung des Grundvermögens betreffend die Abgrenzung, Entstehung und Grundstückshauptgruppe der wirtschaftlichen Einheit Wohnungs- und Teileigentum im Beitrittsgebiet ab 1. Januar 1991 vom 25.7.199...mehr

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Bestellung: Wann liegt eine Majorisierung vor?

Leitsatz Eine rechtsmissbräuchliche Majorisierung durch einen Mehrheitseigentümer liegt dann vor, wenn neben der Ausübung des Mehrheitsstimmrechts weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen. Ein solcher Verstoß kann schon anzun...mehr

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Verwalter: konkludente Entlastung?

Leitsatz Ob die Genehmigung der Abrechnung zugleich auf schlüssige Weise die Entlastung des Verwalters bedeutet, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 5 WEG; § 397 BGB Das Problem Wohnungseigentümer W geht im Wege der Anfechtungsklage gegen die Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnung des Jahres 2013 vor. Der Beschluss hat folgenden Wort...mehr

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Niederschrift: Beweiskraft

Leitsatz In einer Anfechtungsklage können die Parteien darlegen und beweisen, dass die Niederschrift unrichtig ist. Wird ein anderer als der in der Niederschrift beurkundete Inhalt behauptet, müssen diejenigen Tatsachen dargetan und bewiesen werden, die im Gegensatz zum Inhalt der Niederschrift zutreffen sollen. Normenkette § 24 Abs. 6 WEG; § 416 ZPO Das Problem In einer Wohnu...mehr

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Veräußerungszustimmung: Künftige Kosten zu klären!

Leitsatz Wenn im Zeitpunkt des Zustimmungsersuchens zur Veräußerung von Wohnungseigentum, absehbar ist, dass infolge notwendiger Sanierungsmaßnahmen (hier: in Millionenhöhe!) erhebliche finanzielle Belastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen werden, darf der Verwalter klären, ob der Erwerbsinteressent in der Lage sein wird, diese zu bezahlen. Normenkette § 12 WE...mehr

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Verwalter: Pflichten im Zusammenhang mit dem Brandschutz

Leitsatz Die Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs bei einem 6-geschossigen Gebäude aus Gründen des Brandschutzes überschreitet die eigenständigen Befugnisse des Verwalters. Wird der Verwalter ohne eine verbindliche Inanspruchnahme der Wohnungseigentümer in Anspruch genommen, ist das unzulässig. Etwas anderes gilt, wenn der Verwalter...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit

Leitsatz Vergemeinschaften Wohnungseigentümer Mängelansprüche, muss klar sein, um welche Mängelansprüche es sich handelt und wer in Anspruch genommen werden soll. Normenkette § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG Das Problem B kauft 2 Wohnungseigentumsrechte von der I GmbH, die zuvor ein Gebäude in Wohnungseigentum umgewandelt hatte. In den Kaufverträgen ist vereinbart, dass die I GmbH das Da...mehr

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Gerichtliches Ermessen: Behebung von Baumängeln

Leitsatz Gemäß 21 Abs. 8 WEG kann das Gericht im Einzelfall die Ausübung der Ermessensentscheidung an sich ziehen, wenn der Spielraum der Ermessensentscheidung auf Null reduziert ist oder wenn die Versammlung sich mehrheitlich weigert, eine den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechende Entscheidung herbeizuführen. Normenkette § 21 Abs. 8 WEG Das Problem Wohnungs...mehr

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Hausgeld: Zurückbehaltungsrecht und offenes Treuhandkonto

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann die Zahlung von Hausgeld verweigern, wenn das Hausgeldkonto ein offenes Treuhandkonto des Verwalters ist. Normenkette §§ 26 Abs. 1, 28 Abs. 5 WEG Das Problem Ein Grundstück ist mit einem Vorder- und einem Hinterhaus bebaut. Eigentümer E begründet 1993 Wohnungseigentum. Die Wohnungseigentumsrechte bleiben zunächst alle in E's Hand. Eine Aufl...mehr

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Wirtschaftsplan: Genehmigung der Einzelwirtschaftspläne

Leitsatz Werden den Wohnungseigentümern die Gesamt- und der jeweilige Einzelwirtschaftsplan übersandt, ergibt sich aus den Umständen, dass der Beschluss "Der vorliegende Wirtschaftsplan wird beschlossen" auch die Einzelwirtschaftspläne umfasst. Normenkette § 28 Abs. 2 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen am 27.9.2012 den Wirtschaftsplan 2012. Einen Wirtschaftsplan...mehr

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Verwalter: Zurechnung seines Wissens

Leitsatz Den Wohnungseigentümern kann das Wissen des Verwalters bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anspr...mehr

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Umlagevereinbarung für Erhaltung: Gilt sie für anfängliche Mängel?

Leitsatz Sieht eine Vereinbarung vor, dass die Instandhaltung und Instandsetzung von Außenfenstern, die zu einem Sondereigentum gehören, vom jeweiligen Sondereigentümer auf eigene Rechnung vorzunehmen ist, so trifft ihn auch die Pflicht, die Beseitigung anfänglicher Baumängel an den Fenstern vorzunehmen, also die Pflicht zur ordnungsmäßigen Erstherstellung der Fenster. Norme...mehr

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Bauträger: Können Mängelrechte eines Erwerbers vergemeinschaftet werden?

Leitsatz Wohnungseigentümer sind berechtigt, einen Mängelanspruch zu vergemeinschaften, der nur einem Wohnungseigentümer zusteht. Normenkette § 637 Abs. 3 BGB; §§ 10 Abs. 6 Satz 3, 21 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer L, der vom Bauträger B 4 Wohnungseigentumsrechte erwirbt, vereinbart mit B, dass die Wohnungseigentumsanlage, ein ehemaliges "Herrenhaus", grundlegend sa...mehr

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Wirkung der Streitverkündung für Folgeprozess

Leitsatz Sind entweder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder einzelne Wohnungseigentümer passiv legitimiert, hat die im erfolglosen Erstprozess gegen die Wohnungseigentümer erfolgte Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Bindungswirkung für die im Zweitprozess wiederum streitige Frage der Passivlegitimation Normenkette §§ 68, 72 ZPO; § 10 Abs. 6 ...mehr

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Wohnungseigentums- oder Familienrecht?

Leitsatz Weist ein Verfahren nach § 43 WEG nur geringen Bezug zu dem Sachgebiet des Wohnungseigentumsrechts auf und liegt der Schwerpunkt bei den familienrechtlichen Bezügen, ist eine Familiensache anzunehmen. Dies gilt auch in Zweifelsfällen immer dann, wenn das Verfahren durch familienrechtliche Verhältnisse nicht unwesentlich mitgeprägt wird. Maßgeblich für die Zuordnung ...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 3. Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren ...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 1. Abgrenzung

Die zutreffende Abgrenzung eines Verfahrens der sonstigen Familiensachen von den Nichtfamiliensachen und von den anderen Familiensachen nach § 111 FamFG ist von Bedeutung für die Bestimmung des zutreffenden Rechtswegs gemäß § 13 GVG, für die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG, für die Anwendbarkeit des FamFG, der ZPO und des entsprechenden Kostenrec...mehr