Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentumsrecht

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 2. Streitgenossenschaft der "übrigen" Wohnungseigentümer

Legen mehrere Streitgenossen – z.B. Wohnungseigentümer – ein Rechtsmittel ein, werden deren Einzelbelastungen zur Bemessung der Beschwer zusammengerechnet, sofern diese nicht wirtschaftlich identisch sind (BGH, Urt. v. 2.10.2015 – V ZR 5/15, juris Rn 6). Dies gilt bei der Bestimmung der Streitwerts auch für die Obergrenze des § 49a Abs. 1 S. 3 GKG: Bei mehreren Klägern entsp...mehr

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Benutzung: Prostitutionsaus... / 4 Die Entscheidung

Das LG Koblenz sieht die Rechtslage wie das AG! Zwar könne jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit der in seinem Sondereigentum stehenden Wohnung nach Belieben verfahren. Dieser Möglichkeit sei allerdings durch § 14 WEG a. F. eine Grenze gesetzt. Nach dieser Vorschrift sei jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, von seinem Sondereigentum nur so Gebrauch zu machen, d...mehr

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Vertreterklausel: Geltung g... / 2 Normenkette

WEG §§ 24, 25 Sachverhalt In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Ein Wohnungseigentümer kann sich nur durch seinen Ehegatten, einen anderen Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft oder den Verwalter in der Versammlung vertreten lassen. Der Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht, die dem Verwalter spätestens vor Beginn der Versammlung auszuhändigen ist." Fragl...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / b) Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats

Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats angefochten hat, ist in aller Regel auf 750 EUR zu schätzen (BGH, Beschl. v. 17.1.2019 – V ZB 121/18, juris Rn 10).mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / e) Bauliche Veränderungen, Abgrenzungen

Jede bauliche Maßnahme, die auf eine Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abzielt, ist im Wohnungseigentumsrecht als modernisierende Instandsetzung, Modernisierung oder bauliche Veränderung einzustufen. Die Bagatellmaßnahme ist eine bauliche Veränderung, durch die die Wohnungseigentümer nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Nach ...mehr

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Erhaltung: Klärung der Zust... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Klärung der Verantwortlichkeit über Erhaltung zu beauftragen. Er soll für jede Stunde, die minutengenau abgerechnet wird, 250 EUR erhalten. Veranschlagt sind 4 Stunden. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. K meint, es fehle für die Klärung abstrakter Rechtsfragen ei...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Studie zur Situation der Fachanwaltschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich eine von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde bereits 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die mehr als 1.700 befragten Kollegi...mehr

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ZAP 22/2017, Schnittstellen... / a) Übersicht

Im Wohnungseigentumsrecht wird unterschieden zwischen: Zweckvereinbarungen im weiteren Sinne (§ 1 Abs. 2, 3 WEG), Zweckvereinbarungen im engeren Sinne, Angaben im Aufteilungsplan, Vereinbarungen i.S.v. §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG, Umfang und Grenzen nach dem Gesetz: § 14 Nr. 1, 2 WEG, Beschlüssen nach §§ 15 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG, nicht eingetragenen Vereinbarungen, Beschlü...mehr

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Sondernutzungsrecht: Zuweis... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht das nicht anders! Der Bauträger könne sich zwar in der Gemeinschaftsordnung ein persönliches Sondernutzungsrecht einräumen. Dieses ginge aber nach h. M. bei seinem Ausscheiden aus der Wohnungseigentümergemeinschaft unter (Hinweis u. a. auf OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.3.2016, 20 W 70/15, ZWE 2017 S. 87 und Francastel, RNotZ 2015, S. 385, 408). Zwar werde vert...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / c) Verurteilung zur Zustimmung

Wird hingegen der Beklagte dazu verurteilt, der Veräußerung des Sondereigentums durch den klagenden Miteigentümer zuzustimmen, weil ein Versagensgrund nach § 12 Abs. 2 S. 1 WEG nicht vorliegt, so bemisst sich seine Beschwer nach der Wertminderung, die seine Wohnung infolge der Zustimmung zur Veräußerung der Wohnung des Klägers erfährt (BGH, Beschl. v. 28.11.2017 – V ZB 210/1...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 3. Die Darlegung der Beschwer

Der BGH stellt strenge Anforderungen an die Darlegung der Beschwer, welche an anderer Stelle bereits behandelt wurden (Brändle, ZAP 2019, 753 = F. 13, S. 2247). Der für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat prüft besonders penibel. Instruktiv ist hier beispielsweise der Beschluss des BGH v. 11.4.2019 (V ZR 91/18). Dort scheiterte die Nichtzulassungsbeschwerde dara...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Z... / 1 Leitsatz

§ 6 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) gilt jedenfalls nicht für Verwalter, deren Amtszeit schon 2018 oder früher endete.mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 11. Zustimmung zur Veräußerung (§ 12 Abs. 2 WEG)

a) Klage auf Erteilung der Zustimmung Das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums ist i.d.R. mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen (BGH, Beschl. v. 18.1.2018 – V ZR 71/17, juris Rn 6). Dies beruht entscheidend darauf, dass durch die Verweigerung der Zustimmung die Veräußerung...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / b) Klage auf Versagung der Zustimmung

Daran angelehnt ist auch das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums eines anderen Eigentümers versagt wird, i.d.R. auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen (BGH, Beschl. v. 19.7.2018 – V ZR 229/17, juris Rn 3).mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 4. Protokollberichtigung

Für eine bloße Protokollberichtigung ist allenfalls ein geschätzter Wert von 1.000 EUR anzusetzen. Auf den Wert des sachlichen Inhalts der Beschlussanträge kommt es nicht an (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.3.2018 – 2 W 44/17, juris Rn 10-11).mehr

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ZAP 5/2023, WEG-Reform: Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft – ordnungsgemäße Verwaltung

(BGH, Urt. v. 16.12.2022 – V ZR 263/21) • Nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer ausschließlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Beschlussersetzungsklage dient der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18...mehr

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ZAP 19/2017, Auswirkungen d... / 1. Die „normale“ Umstellung auf E-Mobilität

a) Elektroauto Die Umstellung auf E-Mobilität zur Betankung von Elektroautos innerhalb der Eigentumsanlage wird im WEG-Recht überwiegend als bauliche Veränderung (§ 22 Abs. 1 Abs. 1 WEG) oder Modernisierung als privilegierte Unterform der baulichen Veränderung (§ 22 Abs. 2 WEG) angesehen, bisweilen auch als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung mit einem entsprechenden Individu...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / d) Vermieter gegen Mieter

Der einzelne Eigentümer und Vermieter kann gegenüber seinem Mieter bauliche Veränderungen, nach den Vorgaben des Mietrechts angekündigt, durchsetzen. Der Mieter ist entsprechend zur Duldung verpflichtet. Mietrechtlich wird dabei zwischen Modernisierungen und Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung und Instandsetzung) unterschieden. An diese Differenzierung knüpft auch das Wohnun...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 3. Verwalter und Verwaltungsbeirat

a) Abberufung und Wahl des Verwalters Das Interesse des Klägers an der vorzeitigen Abberufung des Verwalters ist regelmäßig nach seinem Anteil an dem restlichen Verwalterhonorar zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – V ZR 167/16, juris Rn 5; anders im Gesellschaftsrecht, wo das Gehalt des abberufenen Geschäftsführers keine Rolle spielt, BGH, Beschl. v. 28.6.2011 – II ZR 127...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 3. Bauliche Veränderungen zugunsten der Gemeinschaft

Wie ausgeführt, kann die Gemeinschaft auf der Basis entsprechender Beschlussvorbereitungen des Verwalters vorbehaltlich § 20 Abs. 4 WEG n.F. mit einfacher Mehrheit beschließen (§ 20 Abs. 1 WEG n.F.).mehr

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Kauf eines Wohnungseigentum... / 1 Leitsatz

Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) kann anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden. Allerdings muss die Umsatzsteuer nur ersetzt werden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.mehr

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Kauf eines Wohnungseigentum... / 2 Normenkette

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Auslegung von Altvereinbarungen: Beschlussfähigkeit

Leitsatz Nach § 47 WEG ist eine Vereinbarung, nach der die Versammlung nur beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 von 5 Wohnungen vertreten sind, nicht mehr anwendbar. Normenkette §§ 25 Abs. 1, 47 WEG Das Problem Nach einer Vereinbarung ist die Versammlung nur beschlussfähig, wenn "mindestens 3 Wohnungen vertreten sind". Fraglich ist, ob diese Vereinbarung noch anzuwenden ist, wen...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 2.1 Hügel/Scheel (Hrsg.), Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 4. Aufl. 2018, 689 S., C.H. Beck Verlag, 99 EUR

Das Rechtshandbuch Wohnungseigentum wurde in der vorliegenden 4. Auflage grundlegend überarbeitet. Ein durch hohe Fachkompetenz ausgewiesenes Autorenteam vermittelt solides Grundlagenwissen und stellt die wichtigsten Probleme des Wohnungseigentumsrechts umfassend dar. Die sachenrechtlichen Ausführungen gehen besonders in die Tiefe und die Downloadfunktion erleichtert die Arb...mehr

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Löschung einer Auflassungsv... / 3 Das Problem

B3, die Mutter des B1, ist Alleineigentümerin des Grundstücks X. Als Belastung des Grundstücks eingetragen ist eine Grundschuld für eine Sparkasse S. Im Jahr 2009 schenkt B3 dem B1 das Grundstück. Dabei behält sie sich einen Nießbrauch vor. Gemäß § 6 des Vertrags behält sich B3 ferner vor, unter gewissen, im Vertrag näher bezeichneten Voraussetzungen die Rückübereignung des ...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB; § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 WEG Sachverhalt Der aufteilende Eigentümer bestimmt in seiner Teilungserklärung 2 Wohnungseigentumsrechte, das WE Nr. 1 mit einem Miteigentumsanteil von 1/3, und das WE Nr. 2 mit einem Miteigentumsanteil von 2/3. Ferner ordnet er 2 Sondernutzungsrechte an Gartenflächen an. Der aufteilende Eigentümer veräußert anschließen...mehr

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Eintragung eines Sondernutz... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung wird den jeweiligen Eigentümern der Wohnungseigentumsrechte Nr. 1 und Nr. 3 jeweils ein Kfz-Stellplatz-Sondernutzungsrecht zugewiesen. Nach Änderungen in der Straßenplanung liegen die Stellplätze – ohne Änderung der Gemeinschaftsordnung – indes auf einer Fläche, die der Stadt Nürnberg gehört. Im Jahr 2015 wird daher die Gemeinschaftsordnung geände...mehr

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WEG-Streitigkeit: Zahlung w... / 4 Die Entscheidung

Ein eine Gerichtsstandsbestimmung ausschließender, gemeinschaftlicher, besonderer Gerichtsstand sei nicht ersichtlich. B1 und B2 könnten auch nicht gemeinsam im ausschließlichen Gerichtsstand des § 43 Nr. 5 WEG verklagt werden. Denn die Klage beziehe sich jedenfalls nicht auf das gemeinschaftliche Eigentum, das Sondereigentum oder deren Verwaltung. Auch wenn § 43 Nr. 5 WEG F...mehr

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ZAP 3/2015, Der zivilrechtl... / I. Grundlagen

Der zivilrechtliche Störerbegriff ist von zentraler Bedeutung vor allem für die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB. Der Störer ist Schuldner dieser Ansprüche (Bassenge in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 1004 Rn. 5). Rechtsprechung und Literatur sind von einer unübersehbaren Kasuistik geprägt (Englert in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl. 2...mehr

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ZAP 18/2019, Anwaltsmagazin / 4 Abschlussbericht zur Reform des Wohneigentumsrechts

Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Die eingesetzte Arbeitsgruppe h...mehr

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Anfechtungsklage: Wertfests... / 5 Die Entscheidung

Das LG sieht das auch so! K habe lediglich den Beschluss zu TOP 1 angegriffen. Und nur für diesen liege der Sache nach eine subjektive Klagehäufung vor. Die anwaltliche Tätigkeit des R sei auch nach Verbindung auf die Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Anfechtung zu TOP 1 beschränkt gewesen. Dies ergebe sich schon aus der Überlegung, dass das AG, hätte es – wie es angezeig...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl. 2019, C.H.Beck, 734 S., 59 EUR

Den zu Recht als "zweite Miete" bezeichneten Betriebs- und Heizkosten kommt gerade infolge der immer weiter steigenden Kosten und der Rechtsprechungsflut große Bedeutung zu. Hilfreich ist es ein Werk zur Hand zu haben, um die in der Praxis auftauchenden Fragen verlässlich zu beantworten. Gegründet wurde das Werk von Langenberg. Seit der 9. Auflage wird es von Zehelein allein...mehr

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ZAP 22/2019, Negative, idee... / cc) Gewerberaummietrecht

Mangels anderslautender vertraglicher Abmachungen hat der Geschäftsraummieter grds. das Recht, die Außenwandflächen der gemieteten Geschäftsräume von der oberen Kante der Fenster seiner Mieträume bis zur unteren Kante der Fenster des darüber gelegenen Stockwerks zu Reklamezwecken zu benutzen und Leuchtreklamen anzubringen (OLG Frankfurt, a.a.O.; BGH BB 1954, 83; s. auch: OLG...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 10. Entziehungsklage (§ 18 WEG)

Bei einer Entziehungsklage entspricht das Interesse beider Parteien dem Verkehrswert des Wohnungseigentums des zur Veräußerung Verpflichteten (BGH, Beschl. v. 19.12.2013 – V ZR 96/13, juris Rn 10; ebenso zuvor OLG Köln, Beschl. v. 16.8.2010 – 16 W 25/10, juris Rn 8). Für die Rechtslage vor dem 1.1.2007 hat der BGH für den Streitwert einer Eigentumsentziehungsklage ebenso ent...mehr

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ZAP 8/2020, Besonderheiten ... / III. Sonderregelungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft

Ein Wohnungsverlust droht dem Wohnungseigentümer nicht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist aber darauf angewiesen, bestimmte Beschlüsse fassen zu können, um Ansprüche durchzusetzen und handlungsfähig bleiben zu können. Dies ist aber aufgrund der bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten derzeit nicht möglich. Deshalb hat der Gesetzgeber ...mehr

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ZAP 21/2020, Die WEG-Reform... / II. "Aus alt mach neu" – Regelungsschwerpunkte und Systematik

Die Kernbereiche der Reform sind wie folgt zusammenzutragen: Ansprüche auf Herstellung bzw. auf Duldung von Ladeinfrastruktur zur Stützung der E-Mobilität, von Barrierefreiheit bei Zugängen und in den genutzten Räumen, von Einbruchschutz und von Glasfaseranschlüssen im Wohnungseigentumsrecht (privilegierte bauliche Veränderungen) und bis auf die Glasfaseranschlüsse auch im Mi...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 8. Nutzung einer Dachterrasse – unerheblicher "Sichteinfluss"

Entscheidet das Berufungsgericht, dem jeweiligem Eigentümer einer Wohneinheit stehe das alleinige Nutzungsrecht an einer Dachterrasse zu, und wendet sich der Beklagte dagegen mit der Nichtzulassungsbeschwerde, so richtet sich seine Beschwer nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei diesem Urteil bliebe (BGH, Beschl. v. 25.1.2018 – V ZR 135/17, juris ...mehr

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ZAP 5/2024, Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage: Angemessenheit der baulichen Veränderung

(BGH, Urt. v. 9.2.2024 – V ZR 244/22) • Die Wohnungseigentümer können nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht eine bauliche Veränderung grundsätzlich auch dann beschließen, wenn die Beschlussfassung die Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum zur Folge hat; einer Vereinbarung der Wohnungseigentüme...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / a) Klage auf Erteilung der Zustimmung

Das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers an der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums ist i.d.R. mit 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu bemessen (BGH, Beschl. v. 18.1.2018 – V ZR 71/17, juris Rn 6). Dies beruht entscheidend darauf, dass durch die Verweigerung der Zustimmung die Veräußerung nicht allgemein verhindert, sondern ...mehr

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ZAP 24/2017, Schnittstellen... / 1. Ausgangspunkt

Im Mietrecht wird im Wesentlichen zwischen Erhaltungsmaßnahmen, zu denen der Vermieter verpflichtet ist, und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters, die der Mieter dulden muss, unterschieden. Auf der einen Seite steht die Frage, wie weit die vertragliche Pflicht des Vermieters zur Erhaltung reicht, auf der anderen Seite die Frage, welche Maßnahme der Mieter zur Veränderung ...mehr

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ZAP 18/2020, Die Auswirkung... / 3. Weitere Gesetzesvorhaben

Parallel beschloss der Bundesrat am 11.10.2019 einen Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen zur Regelung der Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (BR-Drucks 347/19; Plenarprotokoll der 981. Sitzung des Bundesrats am 11.10.2019, S. 443). Und schließlich sieht ein Kabinettsentwurf (s. Beschluss des Reg.-Kabinetts vom 4.3.2020) für ...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / 6. Beachtenswertes für den Verwalter im Rahmen der Verkündung von Genehmigungsbeschlüssen

Der BGH betont mit Urt. v. 29.5.2020 zum bisherigen Recht (BGH, Urt. v. 29.5.2020 – V ZR 141/19, MDR 2020, 979) die Prüfungspflichten des Verwalters bei der Verkündigung von Genehmigungsbeschlüssen. Die Entscheidung ist allerdings auch unter Geltung des neuen Rechts richtungsweisend. Dazu der BGH im Einzelnen: Ausgangspunkt sei das Gesetz (§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG a.F.); dan...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 2. Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf einen Beschluss des V. Zivilsenats vom 28.9.2017 (Az. V ZB 109/16), mit welchem der Senat seine Anfang des Jahres begründete Rechtsprechungslinie fortsetzt (vgl. Beschl. v. 9.3.2017 – V ZB 18/16, ZAP EN-Nr. 434/2017), nach der ein Rechtsanwalt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum unterliegt, wenn er in einer Wohnun...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 2.1 Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht, 3. Aufl. 2017, 296 S., Deutscher Anwaltverlag, 54 EUR

Rechtsanwälte neigen dazu, sich in das Gebührenrecht nicht zu intensiv einzuarbeiten. Das vorliegende Werk gestattet es jedem Kollegen, seine eigenen Ansprüche rasch und gleichwohl sorgfältig festzustellen, zu überprüfen und durchzusetzen. Besonders wertvoll ist die umfangreiche Darstellung zur Gegenstandswertbestimmung mit zahlreichen Beispielen. Auch für den Anfänger leich...mehr

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ZAP 5/2018, Wiedereinsetzung: Vertrauen auf eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung

(BGH, Beschl. v. 28.9.2017 – V ZB 109/16) • Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf i.d.R. darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen, d...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 1.2 Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 6. Aufl. 2017, 1.588 S., Luchterhand, 139 EUR

Das Handbuch der Geschäftsraummiete von Neuhaus richtet sich nicht nur an Anwälte, sondern auch an Nichtjuristen. Dies findet seinen Niederschlag in der Art der Darstellung und zahlreichen Arbeits- und Beratungshilfen sowie Checklisten und Muster, die für Juristen wie für Nichtjuristen gleichermaßen hilfreich sind. Der Überblick über die Grundsatzrechtsprechung des BGH und d...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 10.3 Schmidt (Hrsg.), COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 1. Aufl. Mai 2020, C.H. Beck, 717 S. (2. Aufl. Sept. 2020, C.H. Beck, 730 S.), 49 EUR

Die Corona-Pandemie traf uns alle unerwartet und in so unterschiedlicher und weitreichender Art, dass nahezu jeder Lebensbereich direkt oder durch Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie indirekt betroffen wurde. Das Buch bietet zu den Bereichen allgemeine Leistungsstörungen, Kreditrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Heimrecht, Bauvertragsrecht, Reiserecht, Vereins- und ...mehr

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ZAP 16/2021, Herstellung un... / I. Vorbemerkung

Energiewende und Klimaschutz drängen zu neuen Mobilitätskonzepten und Antriebssystemen. Die E-Mobilität bekleidet dabei einen hohen Rang. Die vorliegende Betrachtung richtet ihren Fokus auf die Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur auf privaten Grundstücken – vermietete Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentumsanlagen und Gewerbegrundstücke. Ob und unter welchen Vorausse...mehr

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ZAP 19/2017, Lärmschutz im ... / 4. Sport- und Freizeitlärm

Nach der 18. BImSchV sind sowohl für Sport- wie auch für Freizeitanlagen spezielle Regelwerke vorhanden, um Geräuschimmissionen zu beurteilen (s. oben II.). Diese Regelungen sind der TA-Lärm nachempfunden, berücksichtigen aber die Besonderheiten von Freizeitanlagen. Denn dort treffen in besonderem Maße die Interessen der Nutzer und der betroffenen Anwohner häufig aufeinander...mehr

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ZAP 1/2020, Die Rechtsmitte... / 5. Beseitigung einer baulichen Veränderung

Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grds. nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (BGH, Beschl. v. 17.11.2016 – V ZR 86/16, juris Rn 3). Übersteigt das Interesse am Erhalt des Bauwerks die grds. maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so ist di...mehr