Wie ausgeführt, kann die Gemeinschaft auf der Basis entsprechender Beschlussvorbereitungen des Verwalters vorbehaltlich § 20 Abs. 4 WEG n.F. mit einfacher Mehrheit beschließen (§ 20 Abs. 1 WEG n.F.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge