Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Klärung der Verantwortlichkeit über Erhaltung zu beauftragen. Er soll für jede Stunde, die minutengenau abgerechnet wird, 250 EUR erhalten. Veranschlagt sind 4 Stunden. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. K meint, es fehle für die Klärung abstrakter Rechtsfragen eine Beschlusskompetenz. Außerdem sei der Beschluss zu unbestimmt.

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