Der einzelne Eigentümer und Vermieter kann gegenüber seinem Mieter bauliche Veränderungen, nach den Vorgaben des Mietrechts angekündigt, durchsetzen. Der Mieter ist entsprechend zur Duldung verpflichtet. Mietrechtlich wird dabei zwischen Modernisierungen und Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung und Instandsetzung) unterschieden. An diese Differenzierung knüpft auch das Wohnungseigentumsrecht an.

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