Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats angefochten hat, ist in aller Regel auf 750 EUR zu schätzen (BGH, Beschl. v. 17.1.2019 – V ZB 121/18, juris Rn 10).

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