Die Kernbereiche der Reform sind wie folgt zusammenzutragen:

  • Ansprüche auf Herstellung bzw. auf Duldung von Ladeinfrastruktur zur Stützung der E-Mobilität, von Barrierefreiheit bei Zugängen und in den genutzten Räumen, von Einbruchschutz und von Glasfaseranschlüssen im Wohnungseigentumsrecht (privilegierte bauliche Veränderungen) und bis auf die Glasfaseranschlüsse auch im Mietrecht als Duldungsanspruch gegen den Vermieter;
  • Vereinfachte Möglichkeit zur Umsetzung einfacher baulicher Veränderungen zur Behebung eingetretener Modernisierungsstaus in WE-Anlagen;
  • Herstellung der vollen Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft auch mit Regelungen der Gründungsphase und Vereinfachung ihrer Teilnahme am Rechtsverkehr und im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren;
  • Ausweitungen der Befugnisse des Verwalters als Vertreter der Gemeinschaft;
  • Erweiterte Möglichkeit zur Abberufung eines Verwalters bei Vertrauensverlust;
  • Stärkung der rechtlichen Position von Wohnungseigentümern durch gesetzliche Aufnahme des Einsichtsrechts in Verwaltungsunterlagen und durch Einführung eines jährlich zu erstattenden Vermögensberichts durch den Verwalter zur wirtschaftlichen Lage der Gemeinschaft;
  • Stärkung des Verwaltungsbeirats durch Flexibilisierung seiner Zusammensetzung, Überwachungsfunktion gegenüber dem Verwalter und durch Haftungsreduktion für seine Mitglieder;
  • Betonung der Eigentümerversammlung als willensbildender Souverän der Gemeinschaft durch Verlängerung der Einladungsfrist, Herstellung einer permanenten Beschlussfähigkeit und durch Einführung der digitalen Teilnahmeform;
  • Klarer gefasste Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sowie
  • Versuch einer effizienteren Streitbeilegung durch Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften.

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