Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank hat es mit sich gebracht, dass viele Kapitalanleger nach alternativen Möglichkeiten suchten (und immer noch suchen), Kapital mit Renditemöglichkeiten anzulegen. Viele Gebäude sind daher als Eigentumswohnanlagen errichtet worden. Die Eigentumswohnungen sollen durch die Kapitalanleger nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden. Der Erwerber solcher Wohnungen hat daher mehrere Rechtsverhältnisse zu beachten, die das Wohnungseigentumsrecht sowie das Mietrecht (und nicht selten auch das öffentliche Recht) betreffen. Es lohnt sich daher, darüber nachzudenken, wo die Schnittstellen zwischen beiden Rechtsgebieten liegen und worauf – ggf. sogar besonderes – Augenmerk zu legen ist. In der Praxis spielen dabei die Nutzung und der Gebrauch der Wohnung sowie der Gemeinschaftsflächen, bauliche Maßnahmen sowie das Thema "Geld" eine erhebliche Rolle.

 

Hinweis:

Dem Beitrag liegen – gemeinsam mit RiAG Emmerich gehaltene – Vorträge des Autors bei der Rechtsanwaltskammer München zugrunde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge