Nutzung und Gebrauch der Wohnung und von Gemeinschaftsflächen bedürfen klarer Regelungen im Mietvertrag. Liegt die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind die Implikationen durch Entscheidungen der Wohnungseigentümer zu berücksichtigten. Das einfache Ausfüllen von Standardmietverträgen wird diesem Anforderungsprofil nicht gerecht. Vielmehr sind detaillierte Regelungen nötig, die zwischen Mieter und Vermieter auch intensiv besprochen werden sollten.

 

Hinweis:

Der Beitrag wird mit einem zweiten Teil zu der Schnittstellenproblematik "bauliche Veränderungen" und "Betriebskosten-/Jahresabrechnung" fortgesetzt.

Autor: Christian Stadt, RiAG, Leiter der Abteilung 4 für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und weiterer aufsichtführender Richter beim Amtsgericht, München

ZAP F. 7, S. 1175–1188

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