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Umsatzsteuer


Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel
Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.

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Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug
Mann mit Schutzmaske & Schutzanzug
BFH

Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe

Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes kommt mangels Lieferung des gefährlichen Abfalls an den Unternehmer nicht in Betracht.










Video Kanzlei
Video Kanzlei
BFH

Fairnessausgleich ist umsatzsteuerpflichtig

Steuerbare und steuerpflichtige Vergütungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz heraus ergeben, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Aus dem Urheberrechtsgesetz leiten sich Zusatzvergütungen ab, wenn die bisherige Vergütung des Urhebers unverhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen des Dritten ist. Diese nachträgliche Vergütung als sog. Fairnessausgleich ist umsatzsteuerpflichtig, selbst wenn die Zahlung durch einen Dritten an den Urheber erfolgt.











Export
Export
BFH

Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Ein Klarierungsagent (Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes (Schiffsabfertigung und -versorgung) einen Hafendienstleister darüber informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von Leistungen beauftragen wird, stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden her, sodass nur eine Vermittlungsleistung vorliegt, nicht aber mehrere Einzelvermittlungen in Bezug auf eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen.








Mann auf E-Bike
Mann auf E-Bike

Überlassung von E-Bikes zur privaten Nutzung von Arbeitnehmern

E-Bikes sind in Mode. Auch Unternehmen schaffen sich E-Bikes an und überlassen sie häufig Ihren Arbeitnehmern – auch zur privaten Nutzung. Was ist bei der Überlassung von E-Bikes zu beachten?











Baustelle Hamburg Hafencity Kräne
Baustelle Hamburg Hafencity Kräne
BFH

Änderung der USt-Steuerfestsetzung in Bauträgerfällen trotz Verwehrung der Abtretung zulässig

Die Rückabwicklung der Umsatzsteuerfestsetzung in sog. Bauträgerfällen beschäftigt weiterhin die Gerichte: Muss der leistende Bauunternehmer nachträglich die Umsatzsteuer als Steuerschuldner selbst übernehmen? Besteht die Möglichkeit, den zivilrechtlichen Anspruch auf Umsatzsteuerrückerstattung gegenüber dem Leistungsempfänger an das Finanzamt abzutreten? Eigentlich muss das Finanzamt diese Abtretung annehmen. Wird die Abtretung aber erst nach Jahren erteilt, gilt dieser Grundsatz nicht.


Reihengeschäft
Reihengeschäft
BFH

Beiladung des Ersterwerbers bei Reihengeschäften nicht zwingend nötig

Bei einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten und zwei Lieferungen muss der Ersterwerber zu einem Rechtsstreit des ersten Lieferers nicht notwendigerweise beigeladen werden. In der bis 2019 geltenden Rechtslage muss zudem nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, ob eine Warenbewegung durch den ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe vorliegt. Im Entscheidungsfall wurde dies verneint.




Businessmann Stadt Fahrrad Rad ökologisch Nachhaltigkeit
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Lohnsteuerfreie Gesundheitsförderung im eigenen Betrieb

Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern Leistungen zur Gesundheitsprävention an. Auf diese Weise versuchen sie u.a. die Ausfallzeiten zu mindern. Für solche Leistungen existieren einige Steuerbegünstigungen, die Sie kennen sollten.


E-Rechnung (1)
E-Rechnung (1)
Digitale Transformation

E-Rechnung: Chance und Herausforderung für Steuerkanzleien

Zum 1.1.2025 startet in Deutschland die E-Rechnung im B2B-Bereich. Den Steuerkanzleien kommt bei der Einführung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich selbst und ihre Mandanten auf die neue Verpflichtung vorbereiten. Angesichts der knappen Zeit ist ein systematisches Vorgehen entscheidend. Dabei müssen neben den technischen Voraussetzungen auch die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell beachtet werden.