Themenseite

Umsatzsteuer


Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel
Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

Jeder Unternehmer, der einen Firmenwagen privat nutzt, muss den Wert der privaten Pkw-Nutzung versteuern. Es ist eine fachliche Herausforderung, den richtigen Betrag als Grundlage für die Besteuerung der privaten Nutzung zu berechnen, zumal bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden.

16










Mann mit Mistgabel auf dem Bauernhof
Mann mit Mistgabel auf dem Bauernhof
BFH

Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen

§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, sodass eine einheitliche Leistung vorliegt.






Metaverse Frau Zimmer VR-Brille Laptop
Metaverse Frau Zimmer VR-Brille Laptop
Weiterentwicklung des Internets

Metaverse: Dezentrale Plattformen, Web 3.0-Transaktionen und steuerliche Fragestellungen

Für viele ist das Konzept des sog. Metaverse noch eine abstrakte Zukunftsvision. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Weiterentwicklung des Internets, die ein noch tieferes Eintauchen in virtuelle Realitäten ermöglicht. Das ist jedoch keine reine Spielerei, vielmehr eröffnen sich dadurch auch völlig neue Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Leistungen zu vermarkten. Das wirft natürlich auch steuerliche Fragestellungen auf.















Rechnungen
Rechnungen

Wechsel der Steuerschuldnerschaft - § 13b UStG

Die Zahl der Unternehmen, die das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG anwenden müssen, ist immer wieder erweitert worden. Der Unternehmer, der die Leistung erhält, wird Schuldner der Umsatzsteuer. Das gilt teilweise auch dann, wenn er die Leistungen für seinen privaten Bereich bezieht. Der leistende Unternehmer stellt Nettorechnungen aus und weist in seiner Rechnung auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hin.

2


Altbaufassade Altbau Luxus
Altbaufassade Altbau Luxus

Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen - § 13b UStG

Bauleistungen fallen unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Voraussetzung für den Wechsel der Steuerschuld ist, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst Bauleistungen ausführt. Wichtig ist, die zutreffende Abgrenzung zu finden, damit die Umsatzsteuer richtig ausgewiesen werden kann.