Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten
Für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten gilt: Bemessungsgrundlage ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Doch wie ist vorzugehen bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit? In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt wird. Die Ermittlung erfolgt dann nach folgendem Schema:
Einwurf
- Auswurf
= Saldo (1)
- Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats
+ Nachfüllungen
- Entnahmen
- Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
- Nachfüllungen
= Saldo (2)
Der Saldo 1 ist maßgeblich für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
11.6025
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
8.664
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.163
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.026
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9296
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.637
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.207
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.61241
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.335
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