Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten
Für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten gilt: Bemessungsgrundlage ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Doch wie ist vorzugehen bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit? In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt wird. Die Ermittlung erfolgt dann nach folgendem Schema:
Einwurf
- Auswurf
= Saldo (1)
- Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats
+ Nachfüllungen
- Entnahmen
- Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
- Nachfüllungen
= Saldo (2)
Der Saldo 1 ist maßgeblich für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.046
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7226
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
622
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
331
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
285
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
283
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026