Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten
Für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten gilt: Bemessungsgrundlage ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Doch wie ist vorzugehen bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit? In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt wird. Die Ermittlung erfolgt dann nach folgendem Schema:
Einwurf
- Auswurf
= Saldo (1)
- Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats
+ Nachfüllungen
- Entnahmen
- Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
- Nachfüllungen
= Saldo (2)
Der Saldo 1 ist maßgeblich für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.
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