
Die Finanzverwaltung hat sich zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung bei Geldspielgeräten geäußert und ein Schema für die Berechnung veröffentlicht.
Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten
Für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten gilt: Bemessungsgrundlage ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Doch wie ist vorzugehen bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit? In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt wird. Die Ermittlung erfolgt dann nach folgendem Schema:
Einwurf
- Auswurf
= Saldo (1)
- Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats
+ Nachfüllungen
- Entnahmen
- Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
- Nachfüllungen
= Saldo (2)
Der Saldo 1 ist maßgeblich für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.
BMF, Schreiben v. 5.11.2021, III C 2 - S 7200/19/10003 :005