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Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit


Umsätze aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Die Finanzverwaltung hat sich zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung bei Geldspielgeräten geäußert und ein Schema für die Berechnung veröffentlicht.

Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten

Für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten gilt: Bemessungsgrundlage ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.

Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Doch wie ist vorzugehen bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit? In dem BMF-Schreiben wird darauf hingewiesen, dass bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt wird. Die Ermittlung erfolgt dann nach folgendem Schema:

Einwurf

- Auswurf

= Saldo (1)

- Erhöhung des Auszahlvorrats oder

+ Verminderung des Auszahlvorrats

+ Nachfüllungen

- Entnahmen

- Fehlbeträge

= elektronisch gezählte Kasse

+ Entnahme

- Nachfüllungen

= Saldo (2)

Der Saldo 1 ist maßgeblich für die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.

BMF, Schreiben v. 5.11.2021, III C 2 - S 7200/19/10003 :005


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer
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