Verlegeranteil an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften
Vergütungen von Verwertungsgesellschaften
Durch die Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 21.4.2016, I ZR 198/13) wurde klargestellt, dass den Verlegern nach dem UrhG keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden könnten. Der Gesetzgeber setzte das Urteil im Verwertungsgesellschaftengesetz um.
Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen
Eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen kommt demnach nur in Betracht, wenn ihnen die Ansprüche im Nachhinein abgetreten worden sind. Voraussetzung ist die nachträgliche Zustimmung des Urhebers. Auch für urheberrechtliche Nutzungsrechte gilt entsprechendes.
Die Finanzverwaltung äußert sich nun aktuell zu den umsatzsteuerlichen Besonderheiten. Dabei geht es insbesondere um
- gesetzliche Vergütungsansprüche und
- urheberrechtliche Vergütungsansprüche
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