BMF

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten

Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten Stellung bezogen und den UStAE geändert.

Goldmünzen

Einräumung und Übertragung von Gewichtsguthaben an Edelmetallen

In dem BMF-Schreiben weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass die die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer Verfügung über einen Gewichtskontenbestand von der Art der Leistung abhängt. Das Grundgeschäft ist ausschlaggebend für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung.

UStAE geändert

So haben beispielsweise Gewichtskontenbewegungen, denen keine Grundgeschäfte zu Grunde liegen, keine umsatzsteuerrechtliche Relevanz. Es handelt sich dann um reine Umbuchungssachverhalte. Die Finanzverwaltung führt jedoch verschiedene Fälle auf, die umsatzsteuerrechtliche Folgen mit sich bringen und geht darauf ein, wie zwischen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen zu unterscheiden ist. Der UStAE wird entsprechend geändert.

Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 17.1.2022, III C 2 - S 7100/19/10002 :002


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer
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